Beispiel für das Exekutionspaket
- Sie müssen Exekution gegen den Käufer führen, dem Sie via willhaben Ihre Plattensammlung verkauft haben.
- Sie benötigen dazu eine Online-Meldeanfrage und eine Auskunft über seine Vermögens-Verhältnisse.
Ein Fall aus dem echten Leben

Renate F. mag Musik aus den 90er-Jahren. Sie hat viele Schallplatten gesammelt. Jetzt nutzt sie Musik-Streaming-Dienste. Deshalb möchte sie einige Schallplatten verkaufen. Frau F. findet über willhaben einen Käufer. Sie einigen sich schnell über den Preis und die Lieferung. Frau F. bekommt eine E-Mail, dass die Zahlung überwiesen wurde. Dann schickt sie das Paket an die Adresse des Käufers.
Später merkt sie, dass die Überweisung nie gemacht wurde. Der Käufer antwortet nicht mehr auf ihre E-Mails. Die Adresse des Käufers ist nur ein Postfach. Frau F. kann keine weiteren Informationen über den Käufer bekommen. Sie meldet den Fall dem D.A.S. Rechts-Service. Das D.A.S. Rechts-Service beauftragt einen Anwalt. Der Anwalt soll die Ansprüche von Frau F. vor Gericht durchsetzen. Bevor die Klage eingereicht wird, macht der Anwalt eine Online-Meldeanfrage. Der Zahlungsbefehl wird vollstreckbar. Damit kann der Anspruch von Frau F. durchgesetzt werden.
Die Rechts-Schutzversicherung zahlt alle Gerichts- und Anwaltskosten. Sie zahlt auch die Kosten für die Online-Meldeanfrage. Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für den Aufsperr-Dienst. Der Aufsperr-Dienst öffnet die Wohnung des Schuldners. Das gehört zum Exekutions-Paket. Einige Gegenstände des Schuldners werden gepfändet. Damit kann ein Teil der Forderung bezahlt werden.
Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bestandteile des Start-Rechtsschutz sind:
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