Josephine K. hat die Wohnung ihrer Mutter geerbt und möchte diese an den Sohn einer Arbeitskollegin vermieten. Dieser ist gerade auf der Suche nach einer neuen Bleibe und wirkt nett und zuverlässig. Anfangs läuft auch noch alles gut, doch dann beschweren sich die Nachbarn bei Frau K. Ihr neuer Mieter hört nachts ständig laut Musik und im Stiegenhaus vor der Wohnung riecht es verdächtig nach Marihuana. Frau K. versucht, mit ihrem Mieter zu reden. Doch dieser ändert seine Verhaltensweisen nicht. Zusätzlich hat er auch schon die letzten drei Monate seine Miete nicht bezahlt.
Spezialisierte D.A.S. Partneranwälte lösen Probleme mit Miete und Eigentum
Josephine K. wendet sich daher an die Rechtsexperten eines der nahegelegenen D.A.S. RechtsService-Zentren. Diese beraten sie über ihre Möglichkeiten und vermitteln ihr einen der rund 500 D.A.S. Partneranwälte, der Frau K. vor Gericht vertritt. Der Anwalt bringt eine Räumungsklage ein, welcher vom Gericht stattgegeben wird. Der Mieter muss die Wohnung räumen und die drei Monatsmieten nachbezahlen. Für die Kosten des Verfahrens muss der Mieter aufkommen.
D.A.S. Vermieter-Rechtsschutz bei Problemen mit Mietern
Gut, dass Frau K. durch den D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium und zusätzlich durch den
Vermieter-Rechtsschutz umfassend geschützt ist. Den Vermieter-Rechtsschutz hat Frau K. für die frühere Wohnung ihrer Mutter abgeschlossen.
Die WohnWelt, welche neben der ArbeitsWelt, FamilienWelt und VerkehrsWelt im
D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium inkludiert ist, deckt Rechtsprobleme rund um den eigenen Hauptwohnsitz ab.
Der Vermieter-Rechtsschutz schützt Frau K. als Eigentümerin und Vermieterin gegen rechtliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der vermieteten Wohnung.