Probleme mit dem Vermieter! Was nun?

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Rechtsschutz

Irmgard S. wohnt in einer Zweizimmerwohnung in Graz. Mit der Vermieterin hatte sie bisher keinerlei Probleme. Doch als diese stirbt und ihr Sohn die Wohnung erbt, kommt es zu Schwierigkeiten. Obwohl der Mietvertrag unbefristet ist, will der neue Wohnungseigentümer Frau S. delogieren und den Vertrag beenden. Frau S. weiß nicht weiter. Sie will in der Wohnung bleiben und sieht nicht ein, warum sie ausziehen sollte. Zum Glück ist sie bei der D.A.S. Rechtsschutz AG versichert und hat auch ihre WohnWelt schützen lassen.

Direkte Schadensmeldung an die D.A.S. bringt Vorteile

Frau S. nutzt für die Meldung ihres Rechtsschutzfalls das Online-Formular unter www.das.at/kundenservice/was-tun-im-rechtsschutzfall. Die Schadensmeldung wäre auch unter
0800 386 300, kundenservice@das.at oder rechtsservice@das.at möglich gewesen. Durch die direkte Schadensmeldung an die D.A.S. eigenen Juristen und nicht z. B. an einen Anwalt, hat sie einige Vorteile.
Die D.A.S. Schadensreferenten können so z. B. ohne Zeitverzögerung den Versicherungsschutz prüfen und die nächsten Schritte einleiten. Nur bei der direkten Schadensmeldung gibt es die Möglichkeit, den Fall mit der D.A.S. Direkthilfe® – also ohne Anwalt und Gericht – zu lösen. Das spart Zeit und Nerven.

Rechtsfall immer zuerst an D.A.S. melden!

Falls Frau S. einen Anwalt benötigt, können ihre die D.A.S. eigenen Juristen einen spezialisierten Anwalt empfehlen und den Kontakt zwischen Rechtsvertreter und der Kundin herstellen. Anwaltskosten fallen für Frau S. auch keine an, solange der Versicherungsschutz nicht geklärt ist.
Außerdem gibt es durch die direkte Schadensmeldung die Möglichkeit der Prozesskostenablöse. Und falls der Fall nicht gedeckt ist, eine Kosteneinschätzung durch die D.A.S. Referenten und eventuelle Kulanzleistungen.