Irmgard N. hat heuer die Weihnachtsgeschenke für ihre Familie im Internet über einen Online-Shop gekauft. Doch die Ware wird nicht wie vereinbart zugestellt. Auf Nachfrage sagt man ihr, dass das Paket unterwegs ist. Als die Lieferung eine Woche später noch immer nicht zugestellt wurde, fragt Frau N. erneut beim Verkäufer nach. Wieder wird sie vertröstet.
D.A.S. Direkthilfe® als rasche, außergerichtliche Lösung
Frau N. fürchtet, dass sie heuer keine Geschenke verteilen kann. Sie ruft daher bei der D.A.S. Rechtsschutz AG unter
0800 386 300 an. Die Juristen nutzen die D.A.S. Direkthilfe® und setzen ein Schreiben an den Online-Shop auf. In diesem steht, dass der geschlossene Kaufvertrag einzuhalten ist. Da die Waren noch nicht bei Frau N. angekommen sind, ist die Leistungspflicht des Verkäufers noch nicht erfüllt. In dem Schreiben stellen die D.A.S. eigenen Juristen auch klar, dass ein Anwalt eingeschaltet wird, sollte sich der Online-Shop weiterhin weigern, den Vertrag zu erfüllen.
Die D.A.S. Direkthilfe® zeigt Wirkung! Bereits nach drei Tagen kommt das Paket bei Frau N. an.
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz bereits in Basisabsicherung enthalten
Die D.A.S. hat dafür gesorgt, dass Irmgard N. zu ihrem Recht kommt. Mit dem Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz ist die D.A.S. Kundin gegen Streitigkeiten aus Verträgen über bewegliche Sachen geschützt. Auch Auseinandersetzungen mit anderen Versicherungen sind abgesichert.
Der Allgemeine Vertrags-Rechtsschutz ist für Privatkunden bereits in der Basisabsicherung, dem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat, enthalten.
Dank der D.A.S. Direkthilfe® konnte das Rechtsproblem ohne Anwalt und Gericht durch die D.A.S. eigenen Juristen gelöst werden. Das hat Zeit und Nerven gespart.