Alexandra U. fährt gerne für ihre Schönheitsbehandlungen nach Ungarn. Mit ihrer Freundin macht sie sich auf den Weg zur Pediküre. Gleich hinter der österreichischen Grenze kauft sie sich in Ungarn bei einer Tankstelle eine Vignette. Wie üblich, tippt der Tankstellenverkäufer am Computer das Autokennzeichen ein und druckt die Vignette aus.
Leider übersieht Frau U., dass das Kennzeichen nicht vollständig eingegeben wurde. Monate später erhält sie ein Schreiben eines deutschen Inkassobüros, das im Auftrag des ungarischen Mautunternehmens tätig ist. Darin wird ihr vorgeworfen, keine gültige Vignette erworben zu haben. Sie soll eine Ersatzmautvorschreibung in Höhe von 282 Euro bezahlen.
D.A.S. RechtsService löst Rechtsprobleme auch außergerichtlich
Frau U. ist empört. Als D.A.S. Kundin ruft sie sofort unter 0800 396 300 beim RechtsService an. Die Juristen nehmen im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® Kontakt mit dem Inkassounternehmen auf, das für die Eintreibung der Mautvorschreibung zuständig ist.
Sie können die Gegenseite davon überzeugen, dass nicht Frau U. falsch gehandelt, sondern der Tankstellenverkäufer die Nummer nicht richtig eingegeben hat. Das Verhandlungsgeschick der Juristen macht sich bezahlt. Die D.A.S. Kundin muss die 282 Euro nicht bezahlen.
Mit der D.A.S. Direkthilfe® werden Zeit, Kosten und Nerven gespart
Die D.A.S. Direkthilfe® ist eine bewährte außergerichtliche Konfliktlösungsmethode. Wann immer möglich, versucht das D.A.S. RechtsService die Rechtsprobleme ganz ohne Anwalt und Gericht zu lösen. So können langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden.
Voraussetzung für den Einsatz der D.A.S. Direkthilfe® ist, dass der Schadensfall zuerst dem D.A.S. RechtsService gemeldet wird und noch kein Anwalt eingeschaltet wurde.