Rollstühle brauchen keine Beleuchtung im Straßenverkehr

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Was ist passiert?
Ein Rollstuhlfahrer fährt bei Dunkelheit mit seinem handbetriebenen Rollstuhl nach Hause. Die Fahrbahn liegt außerhalb des Ortsgebietes – es gibt weder eine Straßenbeleuchtung, noch sind Gehsteige oder Gehwege bzw. ein Straßenbankett vorhanden. Der Rollstuhl hat keine Beleuchtung oder Reflektoren.
 
Der Rollstuhlfahrer selbst trägt eine Jacke mit weiß-roten Streifen im Brustbereich angebracht. Ein LKW-Fahrer sieht den Rollstuhlfahrer zu spät und stößt diesen um.
 
Der Rollstuhlfahrer klagt auf Schadenersatz. Nun geht es um die Frage des Mitverschuldens des Rollstuhlfahrers.
 
So hat der OGH entschieden:
Der Oberste Gerichtshof bestätigt das alleinige Verschulden des LKW-Fahrers.
 
Zum Rollstuhl: Dieser ist kein Fahrzeug und die für Fahrzeuge vorgeschriebene Beleuchtungspflicht gilt für handbetriebene Rollstühle nicht.
 
Rollstuhlfahrer sind wie Fußgänger zu behandeln.
 
Der OGH verneint auch ein Mitverschulden dahingehend, dass der Rollstuhlfahrer keine helle oder reflektierende Kleidung getragen hat.