Frösche sind zu laut für Nachbarn! Was nun?

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Rechtsberatung

Flora T. liebt ihren Garten und ihren Gartenteich. In diesem haben sich in den letzten Jahren einige Frösche angesiedelt, die auch ab und zu quaken. Da die Nachbarn von Frau T. leider nicht sehr tierlieb sind und sie das Froschkonzert stört, drohen sie Frau T. damit, eine Unterlassungsklage einzubringen.
Frau T. lässt sich nicht einschüchtern und kontaktiert die D.A.S. Rechtsberatung unter
0800 386 300. So will sie herausfinden, welche rechtlichen Möglichkeiten ihre Nachbarn tatsächlich haben.

D.A.S. Rechtsberatung beantwortet Rechtsfragen

Die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung erklären der Kundin, dass der Nachbar mit einer Unterlassungsklage nur dann Erfolg hätte, wenn das Quaken ein Maß überschreitet, das für die örtlichen Verhältnisse ungewöhnlich wäre. Außerdem müssten die Nachbarn in der ortsüblichen Benutzung ihres Grundstücks beeinträchtigt sein. Da sich der Garten von Frau T. aber im ländlichen Raum befindet und die Frösche auch nicht durchgehend quaken, habe sie nichts zu befürchten. Frau T. ist nach der Rechtsberatung beruhigt und kann diese Informationen nun für ein klärendendes Gespräch mit ihrem Nachbarn nutzen.

Kostenloser Beratungs-Rechtsschutz

Als D.A.S. Firmenkundin hat Flora T. den Beratungs-Rechtsschutz im Profi-Rechtsschutz enthalten. Mit diesem kann sie einmal im Monat kostenlos die Expertise eines D.A.S. Partneranwalts oder der D.A.S. Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Auch die Einholung einer zweiten Juristenmeinung zum gleichen Thema ist gratis.
Privatkunden haben den Beratungs-Rechtsschutz im D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat inkludiert.
Zusätzlich profitieren alle D.A.S. Kunden von vielen weiteren RechtsService-Leistungen, wie
z. B. der D.A.S. Direkthilfe®, dem 24h-Service oder den Online-Services unter www.das.at.