Schadensersatz

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Frau Brille Schadenersatz-rechtschutz

Das Smartphone ist kaputt, das Auto hat einen Kratzer, ein Fußgänger wird bei einem Verkehrsunfall verletzt. Kann in solchen Fällen Schadensersatz verlangt werden? Was ist überhaupt Schadensersatz, welche Voraussetzungen müssen dazu vorliegen und gegen wen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden? Diese Fragen werden von den D.A.S. Juristen für Sie beantwortet.

 

Was ist Schadensersatz?

Als Schadensersatz wird jener Ausgleich bezeichnet, den eine Person für einen Schaden erhält, der ihr durch andere zugefügt wurde.

*Die für Juristen korrekte Schreibweise lautet Schadenersatz (ohne „S“), ebenso wie Schmerzengeld. Im normalen Sprachgebrauch ist es allerdings üblich, das „S“ anzuführen, weshalb wir diese Schreibweise gewählt haben.

 

Wer haftet für einen entstandenen Schaden?

In der Regel muss jeder selbst für entstandene Schäden aufkommen. Dies gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Wenn jemand beispielsweise sein Smartphone fallen lässt, mit dem Auto gegen einen Baum fährt oder ausrutscht und sich den Arm bricht, liegt der Schaden innerhalb dieses Lebensrisikos.

 

Wie definiert das Gesetz einen Schaden?

Das Gesetz kennt im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) folgende Definition für einen Schaden: „Schaden heißt jeder Nachteil, welcher jemanden an Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefügt worden ist.“
Dabei wird zwischen Vermögensschäden und ideellen Schäden unterschieden:
Vermögensschäden sind konkret in Geld messbar, wie beispielsweise die Reparaturkosten für das Smartphone oder die Heilungskosten für Arztbesuche, Physiotherapie usw.
Ideelle Schäden betreffen die Gefühlswelt von Geschädigten, sodass diese nicht in Geld messbar sind. Darunter fällt z.B. das Schmerzensgeld bei Körperverletzungen.

 

In welcher Form muss Schadensersatz geleistet werden?

Grundsätzlich ist das Ziel von Schadenersatz, dass der vorherige Zustand vor der Beschädigung wiederhergestellt wird.
Entsteht beispielsweise beim Öffnen der Autotüre ein Kratzer an einem fremden Auto, so stellt der vorherige Zustand das Auto ohne Kratzer dar. Dieser Zustand kann durch eine Lackierung in einer Fachwerkstätte erreicht werden. In diesem Fall hat der Schädiger die Kosten der beauftragten Werkstatt zu übernehmen.
Ist die Wiederherstellung des vorherigen Zustands nicht möglich, dann gebührt dem Geschädigten ein Geldersatz.

 

Unter welchen Voraussetzungen kann Schadenersatz verlangt werden?

Für einen Anspruch auf Ersatz des Schadens müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  1. Es muss einen Schaden geben. Dieser kann im Vermögen, in Rechten oder am Körper einer Person entstehen.
  2. Der Schaden muss verursacht worden sein. Es muss daher eine bestimmte Ursache geben, bei der ein Schaden als vorhersehbare Folge eintritt.
  3. Die Handlung muss rechtswidrig gewesen sein. Die Handlung verstößt gegen ein Verbot oder Gebot, also gegen ein Gesetz oder einen Vertrag. Es kann aber auch passieren, dass eine Gefahrenquelle geschaffen wird. Dabei muss derjenige, der diese Gefahrenquelle geschaffen hat sicherstellen, dass niemand verletzt wird.
  4. Den Schädiger muss ein Verschulden treffen. Die Handlung kann vorsätzlich oder (leicht bzw. grob) fahrlässig vom Schädiger herbeigeführt werden.

Wie sieht es daher in jenem Fall aus, wenn der Autofahrer Anton beim Aussteigen aus seinem Pkw die Autotür des Wagens von Waldtraud unabsichtlich touchiert und ein Kratzer entsteht?

  1. Ein Schaden ist vorhanden, nämlich der Kratzer am Auto von Waldtraud als Vermögensschaden bzw. die dadurch anfallenden Reparaturkosten.
  2. Der Kratzer wurde durch Anton verursacht, da er seine Autotür öffnete und diese auf Waldtrauds Wagen prallte.
  3. Für diesen Fall existiert kein gesetzliches Verbot. Allerdings wurde Waldtrauds Auto beschädigt, also wurde sie in ihrem Eigentum verletzt, sodass hier eine rechtswidrige Handlung angenommen werden kann.
  4. Anton handelte hier leicht fahrlässig, da dies jedem sorgfältigen Menschen passieren kann.

Im Ergebnis hat Waldtraud einen Schadenersatzanspruch in Höhe der Reparaturkosten gegenüber Anton.

 

Von wem kann Schadensersatz verlangt werden?

Der Schadensersatz kann grundsätzlich vom direkten Schädiger verlangt werden.
Wurde ein Schaden durch ein Kind verursacht, können unter Umständen dessen Eltern dafür belangt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Eltern ihrer Aufsichtsverpflichtung für das Kind nicht nachgekommen sind.
Ist ein Schaden durch einen Mitarbeiter eines beauftragten Unternehmens entstanden (z.B. ein Malergeselle beschädigt den Fußboden im Rahmen von Ausmalarbeiten in der Wohnung), so sollte der Schadensersatz im ersten Schritt vom beauftragten Unternehmen als Vertragspartner verlangt werden.

 

Wie lange können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden?

Für die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gilt eine Frist von insgesamt 30 Jahren. Wenn allerdings bereits der Schaden und der Schädiger bekannt sind, dann müssen die jeweiligen Schadenersatzansprüche binnen 3 Jahren bei Gericht eingeklagt werden.

 

In welcher Höhe kann Schadensersatz verlangt werden?

Bei der Bestimmung der Schadenshöhe kommt es auf die jeweilige Art des Schadens an.

Sachschaden

Bei Sachschäden sind in der Regel die jeweiligen Reparaturkosten zu ersetzen. Handelt es sich dabei allerdings um einen Totalschaden, so besteht lediglich ein Anspruch auf die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem Rest- bzw. Wrackwert der beschädigten Sache.
Tiere werden rechtlich wie Sachen behandelt. Wurde beispielsweise ein Hund beim Spazierengehen von einem anderen Hund gebissen, so hat der Tierhalter Anspruch auf Ersatz der Tierarztkosten.

Heilungskosten

Wurde eine Person bei einem Unfall rechtswidrig und schuldhaft verletzt, so werden dieser die Heilungskosten in Form von Arztrechnungen, Rehabilitationskosten, Aufwendungen für Heilbehelfe usw. bezahlt. Übernimmt die Krankenkasse diese Zahlungen, so kann sich diese an den Schädiger zum Ersatz dieser Kosten wenden.

Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld zählt zu den ideellen Schadensersatzansprüchen, da die geldmäßige Bewertung von Schmerzen nicht direkt möglich ist. In der gerichtlichen Praxis werden „Schmerzensgeldtabellen“ zur Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe herangezogen.

*Die für Juristen korrekte Schreibweise lautet Schadenersatz (ohne „S“), ebenso wie Schmerzengeld. Im normalen Sprachgebrauch ist es allerdings üblich, das „S“ anzuführen, weshalb wir diese Schreibweise gewählt haben.

Begräbniskosten

Wird eine Person bei einem Unfall getötet, so haben die Angehörigen Anspruch auf Ersatz der Begräbniskosten und unter Umständen können auch Unterhaltszahlungen anfallen.