Rechtsanwalt Dr. Gerhard Wagner über das Thema Schenkung und Übergabe
Der richtige Zeitpunkt
Steuerlich sind Schenkungen und Vermögensübergaben in der Mehrzahl der Fälle seit 1.1.2016 sehr begünstigt. Es gibt aktuell keine Schenkungssteuer. Die Grunderwerbsteuer ist im Regelfall derzeit niedrig. Diese Situation kann sich durch Gesetzesänderung jederzeit verschlechtern, sodass jetzt der richtige Zeitpunkt gegeben erscheint, sich betreffend Schenkung und Übergabe langfristig vorausschauend beraten zu lassen.
Der Pflegeregress ist abgeschafft, aber nur wenige Personen haben die Absicht, ihr Liegenschaftsvermögen zu verbrauchen und so stellt sich letztlich die Frage nach der richtigen Vorgehensweise für den Vermögenstransfer.
Die Fragestellung betreffend eine Schenkung oder Übergabe ergibt sich oft im Zusammenhang mit Aus-, Um- oder Zubauplänen und den erforderlichen Lösungen. Eine Bankenfinanzierung erfordert zumeist eine Sicherstellung im Grundbuch und gewöhnlich wird hier häufig der Weg gewählt, eine Eigentumsübertragung in die nächste Generation zu bewirken, damit die persönliche Haftung für einen Kredit und die Sachhaftung nicht auseinanderfallen.
Beratung beim Rechtsanwalt
Rechtsanwälte mit umfangreicher jahrzehntelanger Erfahrung in Vertragsgestaltung haben das erforderliche Knowhow und nur Rechtsanwälte haben die persönliche Prozesserfahrung, wie man Streitigkeiten durch sinnvolle Vertragsklauseln verhindern und damit nicht nur Rechtsfrieden zwischen den Generationen, sondern auch Vertragssicherheit im generationenübergreifenden Familienverband optimal sichern kann.
Detaillierte Rechtstipps inhaltlicher Art erscheinen eher kontraproduktiv und daher nicht zielführend. Der Rechtstipp ist hier eher ein Praxistipp aus langjähriger Berufserfahrung: Es sollte frühzeitig ein Beratungstermin mit einem versierten Rechtsanwalt vereinbart werden, um den besten Zeitpunkt für den Eigentumstransfer zu planen und eine optimale Lösung zu erarbeiten.
Vereinbarung von Gegenleistungen
Ein großer Gestaltungsspielraum besteht betreffend die Vereinbarung von Gegenleistungen (Wohnrecht, Versorgungsleistungen, etc.). Wichtig erscheint die Überlegung, ob die Vereinbarung eines Wohnungsrechtes als Absicherung für die Interessen der Übergeberseite ausreichend ist. Der Einbindung eines Schwiegerkindes oder dessen Ausschluss (etwa durch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot) sollte erst nach eingehender Rechtsberatung entschieden werden. Insbesondere aus erbrechtlichen Gründen sind auch andere Familienmitglieder zu bedenken (Pflichtteilsverzicht etc.).
In jedem Fall veranlasst Ihr Rechtsanwalt auch die Erfüllung der erforderlichen Formvorschriften um die Rechtswirksamkeit der Verträge sicherzustellen.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass auch die Schenkung von beweglichen Sachen (insbesondere Sparbücher etc.) ihre Tücken haben kann und im Voraus rechtlich abgeklärt werden sollte.
Über den Anwalt
Herr Dr. Gerhard Wagner ist D.A.S. Partneranwalt. In unserem Steckbrief erfahren Sie mehr über die Schwerpunkte und erhalten weitere Informationen über die Kanzlei Wagner – Hoscher Rechtsanwälte.
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