Kein Schmerzensgeld für verlorene Liebe

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Grafik Rechtsschutz

Was ist passiert?
Nach zwanzig Ehejahren sucht Frau S. Abwechslung bei Herrn G. Herr S. kommt seiner umtriebigen Frau auf die Schliche und verkraftet den Treuebruch nur schwer: Er leidet an Depression, kann seiner Arbeit nicht nachgehen und ist längere Zeit im Krankenstand.

Dafür möchte er EUR 25.000.- Schmerzengeld von seinem Nebenbuhler G.

So hat der OGH entschieden:
Nachdem nicht einmal der untreue Ehepartner für Gesundheitsbeeinträchtigungen haftet, die der Ehebruch beim betrogenen Partner bewirkt, haftet der Dritte umso weniger, zumal ihn aus dem Ehevertrag auch keine Pflichten treffen. Außerdem hat es der betrogene Ehepartner in der Hand, die Ehe und den Leidungszustand, der durch die Untreue und die damit verbundenen Demütigungen, entsteht, zu beenden (siehe auch 6 Ob 124/02g).