Streit mit Pensionsversicherung! Was nun?

Inhaltsbereich
Seniorin in Sorge

Renate A. hat einige Jahre im Ausland gelebt und dort in einem Hotel gearbeitet. Wie gesetzlich vorgeschrieben, war sie bei der zuständigen Behörde als arbeitend gemeldet. Als sie zurück nach Österreich zieht und ein paar Jahre vor ihrer Pensionierung steht, möchte sie sich diese Arbeitszeiten von ihrer Pensionsversicherung in Österreich anrechnen lassen.
Als sie alle notwendigen Unterlagen bei der Versicherung eingereicht hat, dann der Schock: Die Pensionsversicherung weigert sich, die Arbeitsjahre im Ausland anzuerkennen.

Spezialisierte D.A.S. Partneranwälte kämpfen für Ihr Recht

Frau A. ist wütend und wendet sich an die D.A.S., bei der sie seit Jahren Kundin ist. Die D.A.S. Juristen stellen ihr einen spezialisierten D.A.S. Partneranwalt zur Seite. Dieser prüft den Bescheid der Sozialversicherung und empfiehlt Frau A., diesen zu bekämpfen. Er bringt eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein und kann dort die Anerkennung der im Ausland gesammelten Arbeitszeiten durchsetzen.

Abgesichert durch Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Sozialversicherungen begleiten uns in zahlreichen Lebenslagen. Dabei kann es aber auch zu rechtlich falschen Entscheidungen kommen. Der Sozialversicherungs-Rechtsschutz der D.A.S. hilft, sich dagegen zu wehren. So auch im Fall von Frau A., die mit ihrem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat durch den Sozialversicherungs-Rechtsschutz abgesichert ist.
Für Firmenkunden ist der Sozialversicherungs-Rechtsschutz bereits im D.A.S. Profi-Rechtsschutz enthalten.