Der Vater von Mario N. verstirbt, im Testament wurden Herr N. und seine beiden Schwestern als Erben eingesetzt. Herr N. weiß, dass sein Vater die Kreditraten der Lebensversicherung für das Haus seiner älteren Schwester übernommen hat.
Im Verlassenschaftsverfahren wird diese Vorleistung an die Schwester allerdings nicht angeführt. Darauf angesprochen, weigert sich die Schwester den geschenkten Betrag zu melden. Herr N. will sich die Schmälerung seines Erbes nicht gefallen lassen und möchte daher Klage einbringen.
Auf Erbrecht spezialisierte D.A.S. Partneranwälte
Er wendet sich an die Juristen des D.A.S. RechtsService-Zentrums. Diese geben Herrn N. die Kontaktdaten einer auf Erbrecht spezialisierten D.A.S. Partneranwältin. Die Rechtsanwältin bringt vor Gericht Klage ein und kann erreichen, dass die Schenkung an die Schwester im Ver-lassenschaftsverfahren berücksichtigt wird. Für Herrn N. sind keine Kosten entstanden.
FamilienWelt enthält Erb-Rechtsschutz
Gut, dass Herr N. durch seinen D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium optimal versichert war. Dieser enthält neben dem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat auch die ArbeitsWelt, WohnWelt, FamilienWelt und optional die VerkehrsWelt.
In der FamilienWelt ist unter anderem der Rechtsschutz für Erbrecht enthalten, welcher Erbstreitigkeiten vor österreichischen Gerichten abdeckt. Der Erb-Rechtsschutz bietet auch die Möglichkeit einer Mediation, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.
Für Firmenkunden ist der Erb-Rechtsschutz bereits in der Basisabsicherung, dem Profi-Rechtsschutz, enthalten.