Unfaire Prüfungsfragen! Was nun?

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Schüler-Rechtsschutz

Vinzenz K. ist Vater von drei Kindern und selbstständiger Eventmanager. Leider ist seine jüngste Tochter nicht sehr motiviert, viel für die Schule zu lernen und hat daher Probleme in den Schulfächern Englisch und Geografie. Weil sie auf die letzten beiden Englischschularbeiten negativ benotet wurde, steht ihr eine Nachprüfung bevor.

Herr K. organisiert einen Nachhilfelehrer und lernt auch selbst mit seiner Tochter. So möchte er sicherstellen, dass sie die Prüfung auf jeden Fall schafft.

D.A.S. Partneranwalt vertritt Schülerinteressen vor Verwaltungsgericht

Seine Tochter strengt sich an und kann den Englischstoff nachlernen. Auch der Nachhilfelehrer ist davon überzeugt, dass sie für die Wiederholungsprüfung gut vorbereitet ist. Umso erstaunter ist Herr K., als die Nachprüfung wieder mit einem Fünfer benotet wird.

Es stellt sich heraus, dass die Fragen, die der Schülerin gestellt wurden, nicht Teil des Prüfungsstoffs waren. Herr K. legt Beschwerde bei der Schulbehörde ein. An der Note ändert das aber nichts.

Weil Familie K. bei der D.A.S. versichert ist, kann sie sich durch einen spezialisierten D.A.S. Partneranwalt vor dem Verwaltungsgericht vertreten lassen. Der Anwalt hat Erfolg und die Richterin ordnet an, dass die Prüfung wiederholt werden muss.

Schüler-Rechtsschutz im Profi-Rechtsschutz inkludiert

Als Firmenkunde ist Herr K. unter anderem durch den Profi-Rechtsschutz versichert. In diesem ist auch der Schüler-Rechtsschutz enthalten – damit Kinder im Schulsystem fair behandelt werden.

Für Privatkunden ist der Schüler-Rechtsschutz in der FamilienWelt inkludiert, die zusätzlich zum D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat gewählt werden kann.