Hossain M. ist selbstständiger Unternehmer. Das angemietete Büro ist nur ein paar Gehminuten von seinem Zuhause entfernt. Als er eines Morgens am Weg in die Arbeit ist, wird er auf einem Zebrastreifen von einem unachtsamen Radfahrer niedergestoßen. Dabei verletzt sich Herr M. am Bein. Der Radfahrer wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.
Zugesprochenes Schmerzengeld kann beim Gegner uneinbringlich sein
Als Herr M. eine Vorladung vor Gericht erhält, um dort als Opfer auszusagen, kontaktiert er sofort seine D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Diese stellt ihm einen der rund 500 D.A.S. Partneranwälte zur Seite, der die Forderungen des Herrn M. im Strafverfahren anmeldet und ihn dort auch vertritt.
Der Unfallgegner wird vom Gericht zur Zahlung eines Schmerzengeldes in der Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Allerdings ist dieser arbeitslos und hat kein Geld, weshalb er die Summe nicht aufbringen kann. Nach einem erfolglosen Exekutionsversuch springt die D.A.S. ein und zahlt Hossain M. das Schmerzengeld aus.
D.A.S. springt im Notfall finanziell ein
Die D.A.S. Ausfallversicherung wird dann nötig, wenn der gerichtlich zugesprochene Anspruch auf Schmerzengeld beim Gegner uneinbringlich ist.
So wie auch bei Hossain M., der glücklicherweise als Firmenkunde eine Ausfallversicherung in seinem D.A.S. PROFI-Rechtsschutz enthalten hat.
Für Privatkunden ist die Ausfallversicherung im D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat inkludiert.