Beispiel für die Ausfallsversicherung
- Sie werden als Fußgänger von einem Fahrradfahrer verletzt. Das Gericht spricht Ihnen Schmerzensgeld zu.
- Mit der D.A.S. Ausfallsversicherung springt ERGO ein und Sie erhalten die zugesprochene Summe.

Ein Fall aus dem echten Leben
Yasmin M. ist gerade auf dem Weg in die Arbeit. Am Zebrastreifen wird sie von einem Radfahrer niedergestoßen und schwer am Bein verletzt. Mit Hilfe eines spezialisierten D.A.S. Partneranwalts fordert Frau M. vor Gericht vom Unfalllenker Schadenersatz in Höhe von 3.500 Euro.
Das Gericht gibt Frau M. Recht. Es verurteilt den Radfahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung und spricht Frau M. die geforderten 3.500 Euro Schmerzensgeld zu. Leider ist der Unfallgegner arbeitslos und hat kein Geld, um die Summe zu bezahlen.
Durch die Finger schauen muss Frau M. trotzdem nicht. Ihr D.A.S. Rechtsschutz enthält auch eine Ausfallsversicherung, die genau in solchen Fällen greift. Die Versicherung springt ein und zahlt Frau M. die 3.500 Euro aus.
Auch um die Gerichts- und Anwaltskosten braucht sich Yasmin M. dank ihrer Privat-Rechtsschutzversicherung nicht kümmern.
Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bestandteile des Start-Rechtsschutz sind:
Berechnen Sie Ihren individuellen Privat-Rechtsschutz einfach online. Ganz bequem, in wenigen Schritten.


