Beispiele für den Privat-Rechtsschutz
- Sie werden als Fußgänger von einem Fahrradfahrer verletzt und das Gericht spricht Ihnen Schmerzengeld zu
- Mit der Ausfallsversicherung springt die D.A.S. Privatrechtsschutzversicherung ein und ersetzt Ihnen die zugesprochene Summe.
Ein Fall aus dem echten Leben
Yasmin M. ist gerade auf dem Weg in ihre Arbeit, als sie von einem Radfahrer am Zebrastreifen niedergestoßen und schwer am Bein verletzt wird. Mit Hilfe eines spezialisiertem D.A.S. Partneranwalts fordert Frau M. vor Gericht vom Unfalllenker Schadenersatz in Höhe von 3.500 Euro.
Das Gericht gibt Frau M. recht. Es verurteilt den Radfahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung und spricht Frau M. die geforderten 3.500 Euro Schmerzengeld zu. Leider ist der Unfallgegner aber arbeitslos und hat kein Geld, um die Summe zu bezahlen.
Durch die Finger schauen muss Frau M. aber trotzdem nicht. Denn ihr D.A.S. Rechtsschutz enthält auch eine Ausfallsversicherung, der genau in solchen Fällen greift. Die Versicherung springt ein und zahlt Frau M. die 3.500 Euro aus.
Auch um die Gerichts- und Anwaltskosten muss sich Yasmin M. dank ihrer Privatrechtsschutzversicherung nicht kümmern.
Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bestandteile des Start-Rechtsschutz sind:
Berechnen Sie Ihren individuellen Privat-Rechtsschutz einfach online. Ganz bequem, in wenigen Schritten.
Downloads
Weitere Versicherungsunterlagen
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherung.at
Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.