Ingrid K. ist von dem Vater ihrer Kinder geschieden und lebt mit ihren zwei Töchtern alleine in Wien. Das Verhältnis zu ihrem Exmann ist nicht das beste und so kam es in der Vergangenheit bereits öfters vor, dass der Unterhalt für die Kinder nicht rechtzeitig bezahlt wurde.
Als Frau K. durch eine Bekannte erfährt, dass ihr Exmann den Job gewechselt hat und jetzt angeblich viel mehr verdient, ist sie sehr verärgert. Denn der Unterhalt für die Töchter richtet sich nach dem Einkommen und hätte somit von ihrem Exmann nach oben angepasst werden müssen.
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Sie spricht den Vater ihrer Kinder darauf an. Dieser weigert sich aber, die gesetzlich gebotene Unterhaltssumme zu bezahlen. Ihr Antrag auf Erhöhung des Unterhalts wird von der Richterin abgewiesen, da die Einkommenssteigerung angeblich nicht nachgewiesen wurde. Frau K. kontaktiert daher die Juristen der D.A.S. unter 0800 386 300 und bittet um Unterstützung. Ihr wird eine auf Familienrecht spezialisierte D.A.S. Partneranwältin zur Verfügung gestellt, die den Beschluss der Außerstreitrichterin bekämpft.
Das Gericht hebt die Entscheidung der ersten Instanz auf und der Exmann muss Frau K. die vorgeschriebene Summe überweisen.
Rechtsschutz für Familienrecht in FamilienWelt inkludiert
In ihrem D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium hat Frau K. den D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat inkludiert und auch ihre ArbeitsWelt, WohnWelt, VerkehrsWelt und FamilienWelt abgesichert. In der FamilienWelt ist der Rechtsschutz für Familienrecht enthalten.
Dank des Netzwerks aus rund 500 erfahrenen und spezialisierten D.A.S. Partneranwälten, konnte Frau K. rasch geholfen werden.