Marina A. hat sich einen Traum erfüllt und ein neues Motorrad gekauft. Nun möchte sie ihr altes verkaufen. Dafür erstellt sie ein Privatinserat auf einer Online-Verkaufsplattform. Als Foto verwendet sie ein lizenzfreies Herstellerfoto aus dem Internet.
Kurz nachdem sie das Inserat online veröffentlicht hat, bekommt sie eine Abmahnung mit einer Forderung über 800,- Euro zugeschickt. Ihr wird vorgeworfen, unerlaubt das Foto des Motorradherstellers veröffentlicht zu haben. Dabei hat sie sich noch extra versichert, dass das Foto lizenzfrei ist.
Rasche Hilfe in regionalen D.A.S. RechtsService-Zentren
Frau A. kontaktiert einen Juristen des RechtsService-Zentrums in Wien und schildert ihm ihr Problem. Dieser setzt im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® ein Schreiben an den Hersteller auf und fordert dazu auf, die Abmahnung fallen zu lassen. Die Antwort des Herstellers folgt prompt. Dieser beharrt auf Zahlung der 800,- Euro. Die D.A.S. schaltet daher einen der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte ein, welcher einen umfangreichen Schriftverkehr mit dem Rechtsvertreter des Herstellers führt. Dank des Anwalts wird die Forderung gegen A. fallen gelassen. Die D.A.S. übernimmt die Kosten zur Abwehr der Forderung.
Internet-Rechtsschutz schützt vielseitig im World Wide Web
Der Internet-Rechtsschutz dient zur Durchsetzung oder Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen und schützt bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten.
Das kam auch Marina A. zugute, die den Internet-Rechtsschutz in ihrem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat inkludiert hat.
Für Firmenkunden ist der Internet-Rechtsschutz im PremiumSchutz enthalten.