Charlotte S. und ihr Partner machen am liebsten Campingurlaube mit ihrem Wohnwagen. Diesen Sommer sind sie in Kärnten unterwegs. Um einen Ausflug in die Stadt zu machen, stellen sie ihren Camper auf einem Campingplatz ab. Bei ihrer Rückkehr am Abend dann der Schock: es wurde eingebrochen! Bargeld und Elektrogeräte wurden gestohlen und einige Möbel sind beschädigt.
Frau S. und ihr Freund müssen ihren Urlaub vorzeitig abbrechen und nach Hause fahren. Der geschätzte Schaden beträgt 7.000 Euro. Als sie den Vorfall und die gestohlenen und beschädigten Gegenstände ihrer Versicherung melden, weigert sich diese aber zu bezahlen. Dem Paar wird vorgeworfen, den Wohnwagen nicht richtig zugesperrt zu haben.
D.A.S. Direkthilfe® für eine Lösung ohne Gericht und Anwalt
Verzweifelt ruft Frau S. ihre D.A.S. Rechtschutzversicherung an. Eine der Juristinnen des D.A.S. RechtsService nimmt den Fall auf und schlägt Frau S. vor, die Sache mit der D.A.S. Direkthilfe® zu lösen – ganz ohne Anwalt und Gericht. Die D.A.S. Kundin ist einverstanden und hofft, dass der Rechtsstreit damit rasch gelöst werden kann.
So ist es dann auch. Nach einem Anruf der D.A.S. Juristin bei der Kaskoversicherung kann der Fall schnell geklärt werden und die Versicherung bezahlt Frau S. den ganzen Schaden.
Streitigkeiten mit Versicherungen im D.A.S. Privat-Rechtsschutz inkludiert
In ihrem D.A.S. Privat-Rechtsschutz mit VerkehrsWelt hat Charlotte S. auch Streitigkeiten mit KFZ-Versicherungen abgedeckt. So konnte ihr in dieser misslichen Lage schnell geholfen werden. Dank der D.A.S. Direkthilfe® war für die Lösung nicht einmal ein Anwalt oder Gericht notwendig. Die D.A.S. eigenen Juristen kümmerten sich persönlich um die Klärung des Falls. Das hat Zeit und Nerven gespart.