FAQs Gesundheit

Finden Sie die passenden Antworten auf Ihre Fragen zu den Versicherungen Zahn, Unfall und Sonderklasse nach Unfall.

Inhaltsbereich

Zahnversicherung

ERGO bietet eine Zahnerhalt- und Zahnersatz-Versicherung an.

Die Prämienhöhe einer Zahnversicherung hängt vom Alter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn ab. Je jünger diese bei Versicherungsbeginn ist, desto günstiger ist die Prämie. Für Personen im Alter von 18 Jahren beträgt die Prämie für die Zahnerhalt-Versicherung 20,49 Euro und für die Zahnersatz-Versicherung 20,59 Euro monatlich.

ERGO leistet für versicherte Zahnerhalt-Behandlungen:  

  • bis 310 Euro im ersten Jahr 
  • bis 1.850 Euro ab dem fünften Jahr 
  • zusätzlich 255 Euro jährlich für Mundhygiene 

ERGO leistet für versicherte Zahnersatz-Behandlungen

  • bis 610 Euro im ersten Jahr 
  • bis 3.700 Euro ab dem fünften Jahr 

Zwischen dem 1. und 5. Versicherungsjahr sich die gestaffelten Beiträge mit jedem Jahr.

Bei privaten Krankenversicherungen ist eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn oft üblich, während keine oder nur eingeschränkte Leistungen zur Verfügung stehen. Was gilt bei ERGO? Sehen Sie hierzu bitte zur Zahnerhaltversicherung und zur Zahnersatzversicherung. 

ERGO bietet jedoch – für Erwachsene ganz ohne Wartezeit – Schutz ab Versicherungsbeginn. Bei nicht-unfallbedingter Kieferorthopädie für Kinder gilt eine Wartezeit von 8 Monaten ab Versicherungsbeginn.

ERGO Produkte sind die einzigen Zahnversicherungen in Österreich, die eigenständig, also ohne stationären oder ambulanten Haupttarif abgeschlossen werden können.

Sie können beide Zahnversicherung auch ganz einfach online abschließen.

Sie bestimmen, welchen Zahnarzt Sie für Ihre Behandlung aufsuchen. Wir erstatten im Versicherungsfall die Kosten für Zahnerhalt oder Zahnersatz unabhängig davon, ob dieser ein Vertragszahnarzt oder Wahlzahnarzt ist.

 

Während der Laufzeit des Versicherungsvertrages werden  - wie in der Krankenversicherung üblich - Änderungen des Versicherungsschutzes und der Prämie gemäß den Versicherungsbedingungen vorgenommen.


Sie erhalten vorab eine Information über die Veränderungen der Leistungs- sowie Prämienhöhe und haben die Möglichkeit des Widerspruchs. Bei Widerspruch wird die Prämie wieder höchstens auf die vor der Anpassung gültige Höhe gesetzt und der Vertrag wird mit angemessen geänderten Leistungen weitergeführt.

Nicht versichert sind u.a. vor Versicherungsbeginn medizinisch notwendige, ärztlich angeratene oder bereits begonnene Zahnerhalt-Behandlungen und Zahnersatzmaßnahmen, bei Versicherungsbeginn bestehende Zahnlücken sowie kosmetische Behandlungen und Maßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit.

Zahnerhalt-Versicherung

ERGO leistet Kostenersatz für versicherte Zahnerhalt-Behandlungen wie z.B. Füllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontitisbehandlungen, Knirscherschienen

  • bis zu 90 % der Rechnungshöhe
  •  abzüglich aller diesbezüglichen Leistungen aus gesetzlichen Sozial- und anderweitigen Versicherungen,
  • bis zu folgenden Höchstbeträgen pro Versicherungsjahr:
    • bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres bis 310 Euro
    • im 2. Versicherungsjahr bis 620 Euro
    • im 3. Versicherungsjahr bis 930 Euro
    • im 4. Versicherungsjahr bis 1.230 Euro
    • ab dem 5. Versicherungsjahr bis 1.850 Euro

Für versicherte Zahnerhalt-Behandlungen aufgrund eines Unfalls steht Ihnen bereits von Beginn an stattdessen jedes Versicherungsjahr der maximale Höchstbetrag von 1.850 Euro zur Verfügung.

ERGO leistet Kostenersatz für versicherte kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und aufgrund eines Unfalls als Erwachsener

• abzüglich aller diesbezüglichen Leistungen aus gesetzlichen Sozial- und anderweitigen Versicherungen,

• bis zu folgenden Höchstbeträgen:

  • für eine abnehmbare Kieferregulierung/Zahnspange inkl. Aligner pro Versicherungsfall bis 620 Euro
  • für eine festsitzende Kieferregulierung/Zahnspange pro Versicherungsfall bis 1.230 Euro
  • für Reparaturen von Kieferregulierungen/Zahnspangen pro Versicherungsjahr bis 100 Euro

Bei nicht-unfallbedingter Kieferorthopädie für Kinder gilt eine Wartezeit von 8 Monaten ab Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Bei Erwachsenen erfolgt eine Leistung aufgrund eines Unfalls.

 

ERGO leistet Kostenersatz für versicherte Zahnvorsorgebehandlungen wie z.B. Mundhygiene, Fissurenversiegelung und Fluoridbehandlungen 

  • bis zu 100 % der Rechnungshöhe
  • abzüglich aller diesbezüglichen Leistungen aus gesetzlichen-, Sozial- und anderweitigen Versicherungen,

bis zu 255 Euro pro Jahr bei Erwachsenen und bis 100 Euro pro Jahr bei Kindern.

  • Vor Versicherungsbeginn medizinisch notwendige, ärztlich angeratene oder bereits begonnene Behandlungen
  • Zahnersatzmaßnahmen (z.B. Kronen, Prothesen, Implantate)
  • Behandlungen von Unfallfolgen gefährlicher Sportarten
  • Kosmetische Behandlungen sowie deren Folgen

Leistungen wie Kronen, Prothesen und Implantate bietet Ihnen die ERGO Zahnersatz-Versicherung.

Zahnersatz-Versicherung

ERGO leistet Kostenersatz für versicherte Zahnersatzt-Behandlungen wie z.B. Kronen, Teilkronen, Brücken, Prothesen, Implantate

  • bis zu 90 % der Rechnungshöhe
  •  abzüglich aller diesbezüglichen Leistungen aus gesetzlichen Sozial- und anderweitigen Versicherungen,
  • bis zu folgenden Höchstbeträgen pro Versicherungsjahr:
    • bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres bis 610 Euro
    • im 2. Versicherungsjahr bis 1.230 Euro
    • im 3. Versicherungsjahr bis 1.850 Euro
    • im 4. Versicherungsjahr bis 2.470 Euro
    • ab dem 5. Versicherungsjahr bis 3.700 Euro

Für versicherte Zahnersatz-Behandlungen aufgrund eines Unfalls steht Ihnen bereits von Beginn an stattdessen jedes Versicherungsjahr der maximale Höchstbetrag von 3.700 Euro zur Verfügung.

Nein. Die ERGO Zahnersatz-Versicherung deckt keine Maßnahmen für den Zahnerhalt (z.B. Füllungen und Prophylaxe), sondern nur für den Zahnersatz (z.B. Brücken, Kronen, Prothesen, Implantate) ab. Kosmetische Behandlungen (außer Zahnersatzmaßnahmen zur Beseitigung von Folgen eines Unfalls) sind ebenso vom Kostenersatz ausgeschlossen.

Leistungen dieser Art bietet Ihnen die ERGO Zahnerhalt-Versicherung.

Die ERGO Zahnersatz-Versicherung leistet nicht, falls vor Versicherungsbeginn bereits eine Zahnersatzmaßnahme medizinisch notwendig war. Zusätzlich deckt die Zahnersatz-Versicherung keine Eingriffe an bereits fehlenden und nicht dauerhaft ersetzten Zähnen oder an provisorisch mit Zahnersatz behandelten Zähnen ab.

Wurden Sie mit einem dauerhaften und voll funktionstüchtigem Zahnersatz versorgt und muss dieser nach Versicherungsbeginn repariert oder erweitert werden, dann ist dieser Eingriff durch die ERGO Zahnersatz-Versicherung abgedeckt.

Nein, bei ERGO gibt es für Erwachsene keine Wartezeit – der Schutz beginnt sofort.

Die ERGO Zahnersatz-Versicherung ist die einzige Zahnversicherung in Österreich, die eigenständig, also ohne stationären oder ambulanten Haupttarif, abgeschlossen werden kann.

Sie können die Zahnersatz-Versicherung ganz einfach online abschließen.

Sonderklasse nach Unfall

Die Sozialversicherung bietet einen guten Schutz für Krankenhausaufenthalte nach einem Unfall. Für ein Zweibett-Zimmer oder das Spital mit dem Arzt Ihrer Wahl braucht es eine private Versicherung.

Bei Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern übernehmen wir 100% der Kosten für Sonderklasse Zweibett-Zimmer. Sonst erstatten wir die bezahlten Rechnungen in begrenzter Höhe. Außerdem leisten wir Kosten für Transport ins Krankenhaus und nach Hause oder Hubschrauberbergung. Und wir zahlen ein Reha-Tagegeld bei versicherten Aufenthalten.

Die Prämie hängt vom Alter bei Versicherungs-Beginn ab.
Beispiel: Mit 18 Jahren kostet die Versicherung 11,81 Euro im Monat.

Alle Personen von 18 bis 65 Jahren können diese Versicherung abschließen. Sie müssen in Österreich wohnen und eine Krankenversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung haben. 

Sie entscheiden selbst, in welches Spital Sie gehen. Sie dürfen sich dort auch den Arzt aussuchen. Mit einem Vertragskrankenhaus verrechnen wir direkt. Sonst erstatten wir die bezahlten Rechnungen in begrenzter Höhe.

Wählen Sie nach einem Unfall einen Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse, erhalten Sie als Entschädigung ein Ersatztagegeld.

Um einen lebenslangen Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist in der privaten Krankenversicherung auch während der Vertragslaufzeit eine vertraglich vereinbarte Änderung der Prämie und des Leistungsumfangs zulässig. Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 178f VersVG) bildet hierfür die Grundlage und regelt genau die einzelnen Faktoren, welche als maßgebende Umstände für Änderungen der Prämie oder des Versicherungsschutzes vereinbart werden können. Wir prüfen die Notwendigkeit einer solchen Anpassung jährlich und informieren Sie dann rechtzeitig über etwaige Änderungen. Eine Anpassung kann dazu führen, dass Prämien während der Vertragslaufzeit erheblich ansteigen.
Die jeweiligen Voraussetzungen, unter denen die Höhe der Prämie oder der Versicherungsschutz einseitig von uns als Versicherer verändert werden können sowie die dabei einzuhaltenden Modalitäten, können den Vertragsgrundlagen entnommen werden. Zu den Vertragsgrundlagen gehören unter anderem auch die Versicherungsbedingungen.

Unfallversicherung

Wir erklären einen Unfall so: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Auch Verletzungen sind versichert, wenn Sie versuchen, ein Menschenleben oder ein Tier zu retten. Das gilt auch, wenn Sie sich rechtmäßig verteidigen.

Außerdem gelten auch folgende Ereignisse als Unfall:

  • Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe, wenn sie plötzlich austreten. Aber nur, wenn es keine Berufskrankheit ist.
  • Verletzungen durch Ertrinken oder Ersticken sind versichert. Das gilt auch für typische Probleme beim Tauchen – selbst wenn kein Unfall festgestellt wurde.
  • Ein Herzinfarkt ist versichert, wenn er durch einen starken Schlag oder Druck auf die Brust entsteht.
  • Ein Schlaganfall ist versichert, wenn er durch einen harten Schlag auf den Kopf ausgelöst wird.
  • Wenn ein Herzinfarkt oder Schlaganfall zu einem Unfall führt, sind auch diese Unfälle versichert.
  • Ein Bandscheibenvorfall ist versichert, wenn er durch einen starken Schlag auf die Wirbelsäule entsteht. Es darf keine frühere Krankheit an der Stelle vorgelegen haben. Auch Risse an Bändern oder gebrochene Wirbel in diesem Bereich gelten als Unfall.
  • Ein Bauch- oder Leistenbruch ist versichert, wenn er durch einen Stoß oder Schlag von außen entsteht. Er darf nicht angeboren sein.


Auch folgende Verletzungen sind versichert:

  • Ausrenkungen von Armen oder Beinen
  • Zerrungen oder Risse an Muskeln, Bändern oder Sehnen
  • Verletzungen am Meniskus
  • Erfrierungen
  • Verhungern oder Verdursten
  • Verletzungen durch Blitzschlag oder Strom, sowie Verbrennungen oder Verbrühungen
  • Lebensmittelvergiftungen – wenn Sie aus Versehen etwas Verdorbenes oder Ungenießbares essen
  • Wenn Kinder bis 10 Jahre etwas verschlucken (z. B. kleine Gegenstände), und sich dadurch verletzen
  • Folgen von Krankheiten durch Zecken, wie FSME oder Borreliose, sowie Kinderlähmung
  • Infektionen durch Wunden – z. B. Wundstarrkrampf, Wundinfektion oder Tollwut, wenn sie durch einen Unfall entstehen
  • Bisse oder Stiche von Tieren, zum Beispiel von Schlangen, Spinnen oder Skorpionen. Auch Malaria durch Insektenstiche ist versichert.
  • Allergische Reaktionen nach einem Bienen-, Wespen- oder Hornissenstich
  • Infektionskrankheiten, die durch Tierbisse oder Insektenstiche übertragen werden
  • Dauerhafte Gesundheitsschäden durch Impfungen, wenn diese Impfung gegen eine der oben genannten Krankheiten war
  • Falsche Medikamentengabe oder plötzlicher Medikamentenentzug, wenn das im Zuge einer Entführung oder Geiselnahme passiert ist

Ja. Wenn Sie nach einem Unfall nicht arbeiten können, bekommen Sie Taggeld.

Das gilt, wenn Sie wegen eines Unfalles eine Verletzung haben und Sie in Ihrem Beruf nicht arbeiten können. Sie bekommen das Taggeld höchstens für 365 Tage. Dieser Zeitraum gilt innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag.

Hatten Sie zum Unfallzeitpunkt keinen Beruf?
Dann schätzen Ärzte nach allgemeiner medizinischer Erfahrung die Höhe des Taggeldanspruches ein. Manchmal gibt es eine Wartezeit. Diese Wartezeit heißt auch Karenzzeit. In dieser Zeit bekommen Sie noch kein Taggeld. Wie lange diese Zeit dauert, steht auf Ihrer Polizze. Erst danach beginnt die Auszahlung.
 

Wir zahlen Ihnen das Geld, wenn alle nötigen Unterlagen da sind, die wir für die Leistungsprüfung benötigen. 

Diese Unterlagen zeigen: 

  • ob der Unfall oder Schaden versichert ist
  • wie hoch die Zahlung ist 

Zum Beispiel brauchen wir manchmal: 

  • ein ärztliches Gutachten
  • Befunde oder Berichte von Fachleuten
  • andere wichtige Dokumente 

Wenn klar ist, dass Sie Geld bekommen, aber wir die genaue Summe noch nicht wissen (z. B. weil etwas fehlt), dann können Sie einen Vorschuss verlangen. Das gilt, wenn Sie nichts dafür können, dass etwas noch offen ist. Wir zahlen Ihnen diesen Vorschuss, wenn Sie ihn schriftlich verlangen.

Nicht versicherbar sind:

  • Personen, welche das 80. Lebensjahr (für Taggeld, Fixkosten 70. Lebensjahr) vollendet haben
  • Alle Personen der Gefahrenklasse 4, ausgenommen Freizeitunfallversicherung, Freizeitunfallversicherung, Taggeldversicherung und Fixkosten für Arbeitslose, Hausfrauen/Hausmänner, Kinder, Schüler, Studenten und Pensionisten
  • Vom Vorversicherer abgelehnte oder gekündigte Personen  Berufs-/Profisportler und Sportler in besonders risikoreichen Sportarten wie zum Beispiel Bergsteigen, Klettern, Bouldern in besonderen Schwierigkeitsgraden, Downhill-Racing (Wettbewerbe und Rennen), Expeditionen, Flugrisiko und einiges mehr - Fragen sie Ihren Berater.

Damit Sie versichert sind, müssen Sie bestimmte Regeln einhalten.

  • Die erste Zahlung für Ihre Unfallversicherung müssen Sie innerhalb von 14 Tagen leisten. Diese Frist beginnt, wenn Sie Ihre Polizze erhalten haben und eine Zahlungsaufforderung bekommen. Auch alle weiteren Zahlungen müssen Sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen überweisen.
  • Wenn sich wichtige Dinge in Ihrem Leben ändern, müssen Sie das sofort melden. Zum Beispiel gilt das, wenn Sie Ihren Beruf wechseln, ab jetzt Motorrad fahren oder an eine neue Adresse ziehen. Auch wenn Sie eine Sportart mit höherem Risiko beginnen oder mit Sport Geld verdienen, müssen Sie das bekannt geben.
  • Wichtig ist: Nur wenn Sie diese Regeln einhalten, kann die Versicherung Ihnen im Schadensfall Geld auszahlen.
  • Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalles
  • weil die versicherte Person gestorben ist
  • mit Ende des Monats, in dem die versicherte Person das 80. Lebensjahr vollendet, erlischt der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  • Mit Beginn der Leistung aus der Unfallrente erlischt die Deckung für Unfallrente automatisch.
  • Nach Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Frist kündigen.

In der Familienunfallversicherung besteht der Versicherungsschutz für zwei erwachsene, namentlich genannte und in der Polizze angeführte Personen sowie für alle namentlich genannten minderjährigen Kinder, Stief-, Adoptiv-, Pflege- oder Enkelkinder.

Zu den Erwachsenen zählen Ehepartner oder Lebensgefährten (auch gleichgeschlechtlich). 

Die gewählten Versicherungsleistungen und – summen finden Sie im Antrag, der Polizze und dem diesen beiden Dokumenten beiliegenden Leistungsüberblick.

Eine komplette Darstellung des möglichen Leistungsumfanges finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Im Falle eines Unfallereignisses mit 100 %iger unfallkausaler Arbeitsunfähigkeit leisten wir ab dem 43. Tag der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit die monatlichen Verbindlichkeiten der verunfallten versicherten Person für:

  • Wohnungsmiete und/oder Betriebskosten des Hauptwohnsitzes
  • Kosten für Strom, Gas und Heizung für den Hauptwohnsitz
  • Kreditzahlungen für Wohnraumschaffung bzw. Wohnraumsanierung für den Hauptwohnsitz
  • Kreditzahlungen für Kraftfahrzeuge inklusive Leasingraten
  • Kindergarten- und Schulgeld inklusive Internatskosten
  • Versicherungsprämien für private Versicherungsverträge
  • Alimente (das sind von einem Gericht oder aufgrund privater Vereinbarung festgesetzte Geldbeträge zur ausschließlichen Bedürfnisdeckung eines Kindes oder geschiedenen Ehepartners)

Versichert ist der in der Polizze angeführte und berufstätige Versicherungsnehmer, wobei dieser gleichzeitig versicherte Person sein muss, bzw. der berufstätige mitversicherte Lebenspartner im Zeitpunkt des Versicherungsfalles.

Ab dem 43. Tag der vollständigen Arbeitsunfähigkeit ersetzen wir die nachgewiesenen Verbindlichkeiten, welche vom Unfalltag an fällig geworden sind, gesamt bis maximal 1.800 Euro pro angefangenem Monat, längstens zwölf Monate (PLUS). Es ist dabei unerheblich, wer in der Lebens- oder Ehegemeinschaft diese Kosten tatsächlich bezahlt. Diese Fixkosten müssen aber bereits vor dem konkreten Unfallereignis bestanden haben.

Wir bieten Versicherungsschutz, wenn der versicherten Person ein Unfall zustößt.

Aus der Polizze ist ersichtlich, welche Leistungen und Versicherungssummen zum Zeitpunkt des Schadenfalles vereinbart sind.

Der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin ist jene Person, die den Vertrag mit ERGO abgeschlossen hat.

Die versicherte Person ist jene, deren Gesundheitsschädigung infolge eines Unfalles versichert ist. Diese beiden Personen müssen nicht die gleichen sein. Das bedeutet, dass auch andere Personen versichert werden können. Der Name und alle für die Versicherung notwendigen Daten (Geburtsdatum, Beruf/Beschäftigung, Wohnort, Sport-/Freizeitaktivitäten sowie Motorradrisiko der versicherten Personen müssen bei Antragstellung bekanntgegeben werden und in der Polizze aufscheinen. 

Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Wir schicken Ihnen einen Betreuer vorbei, der Sie eingehend über Ihre Möglichkeiten berät.
  • Sie können den Vertrag direkt bei einer unserer Direkt-Betreuerinnen telefonisch unter 0800/226688 abschließen. Anschließend schicken wir Ihnen den Vertrag postalisch zu.
  • Sie können den Vertrag auch über unsere Website www.ergo-versicherung.at abschließen. Auch hier erhalten Sie unseren Vertrag danach postalisch.

Weiters haben Sie die Möglichkeit, direkt bei uns in der Modecenterstr. 17; 1110 Wien vorbeizukommen und einen Vertrag vor Ort abschließen.

Die Unfallversicherung der ERGO gilt weltweit.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen daher keine diesbezügliche Beratung. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Erstinformation ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie auch die näheren Erläuterungen zu den Produkten (insbesondere zu den konkreten Versicherungsleistungen) in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Nicht die passende Antwort gefunden?

Kontaktieren Sie eine Beraterin oder einen Berater oder füllen Sie ganz einfach das Kontaktformular aus

Berater kontaktieren

Lassen Sie sich von einem unserer Versicherungsexpertinnen und -experten beraten. Sie helfen Ihnen gerne weiter.

Jetzt Berater finden

Kontaktformular

Teilen Sie uns Ihr Anliegen oder Ihre Frage über das Kontaktformular mit. Wir melden uns bei Ihnen!

Zum Kontaktformular