FAQs Gesundheit

Finden Sie die passenden Antworten auf Ihre Fragen zu den Versicherungen Zahn, Unfall und Sonderklasse nach Unfall.

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Zahnversicherung

ERGO bietet eine Zahnerhalt- und Zahnersatz-Versicherung an.

Die Prämienhöhe einer Zahnversicherung hängt vom Alter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn ab. Je jünger diese bei Versicherungsbeginn ist, desto günstiger ist die Prämie. Für Personen im Alter von 18 Jahren beträgt die Prämie für die Zahnerhalt-Versicherung 20,49 Euro und für die Zahnersatz-Versicherung 20,59 Euro monatlich.

ERGO leistet für versicherte Zahnerhalt-Behandlungen:  

  • bis 310 Euro im ersten Jahr 
  • bis 1.850 Euro ab dem fünften Jahr 
  • zusätzlich 255 Euro jährlich für Mundhygiene 

ERGO leistet für versicherte Zahnersatz-Behandlungen

  • bis 610 Euro im ersten Jahr 
  • bis 3.700 Euro ab dem fünften Jahr 

Zwischen dem 1. und 5. Versicherungsjahr sich die gestaffelten Beiträge mit jedem Jahr.

Bei privaten Krankenversicherungen ist eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn oft üblich, während keine oder nur eingeschränkte Leistungen zur Verfügung stehen. Was gilt bei ERGO? Sehen Sie hierzu bitte zur Zahnerhaltversicherung und zur Zahnersatzversicherung. 

ERGO bietet jedoch – für Erwachsene ganz ohne Wartezeit – Schutz ab Versicherungsbeginn. Bei nicht-unfallbedingter Kieferorthopädie für Kinder gilt eine Wartezeit von 8 Monaten ab Versicherungsbeginn.

ERGO Produkte sind die einzigen Zahnversicherungen in Österreich, die eigenständig, also ohne stationären oder ambulanten Haupttarif abgeschlossen werden können.

Sie können beide Zahnversicherung auch ganz einfach online abschließen.

Sie bestimmen, welchen Zahnarzt Sie für Ihre Behandlung aufsuchen. Wir erstatten im Versicherungsfall die Kosten für Zahnerhalt oder Zahnersatz unabhängig davon, ob dieser ein Vertragszahnarzt oder Wahlzahnarzt ist.

 

Während der Laufzeit des Versicherungsvertrages werden  - wie in der Krankenversicherung üblich - Änderungen des Versicherungsschutzes und der Prämie gemäß den Versicherungsbedingungen vorgenommen.


Sie erhalten vorab eine Information über die Veränderungen der Leistungs- sowie Prämienhöhe und haben die Möglichkeit des Widerspruchs. Bei Widerspruch wird die Prämie wieder höchstens auf die vor der Anpassung gültige Höhe gesetzt und der Vertrag wird mit angemessen geänderten Leistungen weitergeführt.

Nicht versichert sind u.a. vor Versicherungsbeginn medizinisch notwendige, ärztlich angeratene oder bereits begonnene Zahnerhalt-Behandlungen und Zahnersatzmaßnahmen, bei Versicherungsbeginn bestehende Zahnlücken sowie kosmetische Behandlungen und Maßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit.

Zahnerhalt-Versicherung

ERGO leistet Kostenersatz für versicherte Zahnerhalt-Behandlungen wie z.B. Füllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontitisbehandlungen, Knirscherschienen

  • bis zu 90 % der Rechnungshöhe
  •  abzüglich aller diesbezüglichen Leistungen aus gesetzlichen Sozial- und anderweitigen Versicherungen,
  • bis zu folgenden Höchstbeträgen pro Versicherungsjahr:
    • bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres bis 310 Euro
    • im 2. Versicherungsjahr bis 620 Euro
    • im 3. Versicherungsjahr bis 930 Euro
    • im 4. Versicherungsjahr bis 1.230 Euro
    • ab dem 5. Versicherungsjahr bis 1.850 Euro

Für versicherte Zahnerhalt-Behandlungen aufgrund eines Unfalls steht Ihnen bereits von Beginn an stattdessen jedes Versicherungsjahr der maximale Höchstbetrag von 1.850 Euro zur Verfügung.

ERGO leistet Kostenersatz für versicherte kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und aufgrund eines Unfalls als Erwachsener

• abzüglich aller diesbezüglichen Leistungen aus gesetzlichen Sozial- und anderweitigen Versicherungen,

• bis zu folgenden Höchstbeträgen:

  • für eine abnehmbare Kieferregulierung/Zahnspange inkl. Aligner pro Versicherungsfall bis 620 Euro
  • für eine festsitzende Kieferregulierung/Zahnspange pro Versicherungsfall bis 1.230 Euro
  • für Reparaturen von Kieferregulierungen/Zahnspangen pro Versicherungsjahr bis 100 Euro

Bei nicht-unfallbedingter Kieferorthopädie für Kinder gilt eine Wartezeit von 8 Monaten ab Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Bei Erwachsenen erfolgt eine Leistung aufgrund eines Unfalls.

 

ERGO leistet Kostenersatz für versicherte Zahnvorsorgebehandlungen wie z.B. Mundhygiene, Fissurenversiegelung und Fluoridbehandlungen 

  • bis zu 100 % der Rechnungshöhe
  • abzüglich aller diesbezüglichen Leistungen aus gesetzlichen-, Sozial- und anderweitigen Versicherungen,

bis zu 255 Euro pro Jahr bei Erwachsenen und bis 100 Euro pro Jahr bei Kindern.

  • Vor Versicherungsbeginn medizinisch notwendige, ärztlich angeratene oder bereits begonnene Behandlungen
  • Zahnersatzmaßnahmen (z.B. Kronen, Prothesen, Implantate)
  • Behandlungen von Unfallfolgen gefährlicher Sportarten
  • Kosmetische Behandlungen sowie deren Folgen

Leistungen wie Kronen, Prothesen und Implantate bietet Ihnen die ERGO Zahnersatz-Versicherung.

Zahnersatz-Versicherung

ERGO leistet Kostenersatz für versicherte Zahnersatzt-Behandlungen wie z.B. Kronen, Teilkronen, Brücken, Prothesen, Implantate

  • bis zu 90 % der Rechnungshöhe
  •  abzüglich aller diesbezüglichen Leistungen aus gesetzlichen Sozial- und anderweitigen Versicherungen,
  • bis zu folgenden Höchstbeträgen pro Versicherungsjahr:
    • bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres bis 610 Euro
    • im 2. Versicherungsjahr bis 1.230 Euro
    • im 3. Versicherungsjahr bis 1.850 Euro
    • im 4. Versicherungsjahr bis 2.470 Euro
    • ab dem 5. Versicherungsjahr bis 3.700 Euro

Für versicherte Zahnersatz-Behandlungen aufgrund eines Unfalls steht Ihnen bereits von Beginn an stattdessen jedes Versicherungsjahr der maximale Höchstbetrag von 3.700 Euro zur Verfügung.

Nein. Die ERGO Zahnersatz-Versicherung deckt keine Maßnahmen für den Zahnerhalt (z.B. Füllungen und Prophylaxe), sondern nur für den Zahnersatz (z.B. Brücken, Kronen, Prothesen, Implantate) ab. Kosmetische Behandlungen (außer Zahnersatzmaßnahmen zur Beseitigung von Folgen eines Unfalls) sind ebenso vom Kostenersatz ausgeschlossen.

Leistungen dieser Art bietet Ihnen die ERGO Zahnerhalt-Versicherung.

Die ERGO Zahnersatz-Versicherung leistet nicht, falls vor Versicherungsbeginn bereits eine Zahnersatzmaßnahme medizinisch notwendig war. Zusätzlich deckt die Zahnersatz-Versicherung keine Eingriffe an bereits fehlenden und nicht dauerhaft ersetzten Zähnen oder an provisorisch mit Zahnersatz behandelten Zähnen ab.

Wurden Sie mit einem dauerhaften und voll funktionstüchtigem Zahnersatz versorgt und muss dieser nach Versicherungsbeginn repariert oder erweitert werden, dann ist dieser Eingriff durch die ERGO Zahnersatz-Versicherung abgedeckt.

Nein, bei ERGO gibt es für Erwachsene keine Wartezeit – der Schutz beginnt sofort.

Die ERGO Zahnersatz-Versicherung ist die einzige Zahnversicherung in Österreich, die eigenständig, also ohne stationären oder ambulanten Haupttarif, abgeschlossen werden kann.

Sie können die Zahnersatz-Versicherung ganz einfach online abschließen.

Sonderklasse nach Unfall

Die Sozialversicherung bietet einen guten Schutz für Krankenhausaufenthalte nach einem Unfall. Für ein Zweibett-Zimmer oder das Spital mit dem Arzt Ihrer Wahl braucht es eine private Versicherung.

Bei Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern übernehmen wir 100% der Kosten für Sonderklasse Zweibett-Zimmer. Sonst erstatten wir die bezahlten Rechnungen in begrenzter Höhe. Außerdem leisten wir Kosten für Transport ins Krankenhaus und nach Hause oder Hubschrauberbergung. Und wir zahlen ein Reha-Tagegeld bei versicherten Aufenthalten.

Die Prämie hängt vom Alter bei Versicherungs-Beginn ab.
Beispiel: Mit 18 Jahren kostet die Versicherung 11,81 Euro im Monat.

Alle Personen von 18 bis 65 Jahren können diese Versicherung abschließen. Sie müssen in Österreich wohnen und eine Krankenversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung haben. 

Sie entscheiden selbst, in welches Spital Sie gehen. Sie dürfen sich dort auch den Arzt aussuchen. Mit einem Vertragskrankenhaus verrechnen wir direkt. Sonst erstatten wir die bezahlten Rechnungen in begrenzter Höhe.

Statt der Kostenübernahme für Sonderklasse nach einem Unfall erhalten Sie als Entschädigung ein Ersatztagegeld.

In der privaten Krankenversicherung können sich Ihre Prämie und Ihre Leistungen verändern. Das ist erlaubt, damit Ihr Versicherungsschutz ein Leben lang bestehen bleibt.

Die Versicherung prüft einmal im Jahr, ob sich etwas ändern muss. Dann informieren wir Sie rechtzeitig. Während der Vertragslaufzeit kann Ihre Prämie erheblich ansteigen.

Grundlage dafür ist das Versicherungsvertragsgesetz. Es legt genau fest, wann und wie Änderungen erlaubt sind. Im Antrag und in den Versicherungsbedingungen steht, wann und wie Anpassungen möglich sind.

Unfallversicherung

Wir erklären einen Unfall so: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Auch Verletzungen sind versichert, wenn Sie versuchen, ein Menschenleben oder ein Tier zu retten. Das gilt auch, wenn Sie sich rechtmäßig verteidigen.

Außerdem gelten auch folgende Ereignisse als Unfall:

  • Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe, wenn sie plötzlich austreten. Aber nur, wenn es keine Berufskrankheit ist.
  • Verletzungen durch Ertrinken oder Ersticken sind versichert. Das gilt auch für typische Probleme beim Tauchen – selbst wenn kein Unfall festgestellt wurde.
  • Ein Herzinfarkt ist versichert, wenn er durch einen starken Schlag oder Druck auf die Brust entsteht.
  • Ein Schlaganfall ist versichert, wenn er durch einen harten Schlag auf den Kopf ausgelöst wird.
  • Wenn ein Herzinfarkt oder Schlaganfall zu einem Unfall führt, sind auch diese Unfälle versichert.
  • Ein Bandscheibenvorfall ist versichert, wenn er durch einen starken Schlag auf die Wirbelsäule entsteht. Es darf keine frühere Krankheit an der Stelle vorgelegen haben. Auch Risse an Bändern oder gebrochene Wirbel in diesem Bereich gelten als Unfall.
  • Ein Bauch- oder Leistenbruch ist versichert, wenn er durch einen Stoß oder Schlag von außen entsteht. Er darf nicht angeboren sein.


Auch folgende Verletzungen sind versichert:

  • Ausrenkungen von Armen oder Beinen
  • Zerrungen oder Risse an Muskeln, Bändern oder Sehnen
  • Verletzungen am Meniskus
  • Erfrierungen
  • Verhungern oder Verdursten
  • Verletzungen durch Blitzschlag oder Strom, sowie Verbrennungen oder Verbrühungen
  • Lebensmittelvergiftungen – wenn Sie aus Versehen etwas Verdorbenes oder Ungenießbares essen
  • Wenn Kinder bis 10 Jahre etwas verschlucken (z. B. kleine Gegenstände), und sich dadurch verletzen
  • Folgen von Krankheiten durch Zecken, wie FSME oder Borreliose, sowie Kinderlähmung
  • Infektionen durch Wunden – z. B. Wundstarrkrampf, Wundinfektion oder Tollwut, wenn sie durch einen Unfall entstehen
  • Bisse oder Stiche von Tieren, zum Beispiel von Schlangen, Spinnen oder Skorpionen. Auch Malaria durch Insektenstiche ist versichert.
  • Allergische Reaktionen nach einem Bienen-, Wespen- oder Hornissenstich
  • Infektionskrankheiten, die durch Tierbisse oder Insektenstiche übertragen werden
  • Dauerhafte Gesundheitsschäden durch Impfungen, wenn diese Impfung gegen eine der oben genannten Krankheiten war
  • Falsche Medikamentengabe oder plötzlicher Medikamentenentzug, wenn das im Zuge einer Entführung oder Geiselnahme passiert ist

Ja. Wenn Sie nach einem Unfall nicht arbeiten können, bekommen Sie Taggeld.

Das gilt, wenn Sie wegen eines Unfalles eine Verletzung haben und Sie in Ihrem Beruf nicht arbeiten können. Sie bekommen das Taggeld höchstens für 365 Tage. Dieser Zeitraum gilt innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag.

Hatten Sie zum Unfallzeitpunkt keinen Beruf?
Dann schätzen Ärzte nach allgemeiner medizinischer Erfahrung die Höhe des Taggeldanspruches ein. Manchmal gibt es eine Wartezeit. Diese Wartezeit heißt auch Karenzzeit. In dieser Zeit bekommen Sie noch kein Taggeld. Wie lange diese Zeit dauert, steht auf Ihrer Polizze. Erst danach beginnt die Auszahlung.
 

Wir zahlen Ihnen das Geld, wenn alle nötigen Unterlagen da sind, die wir für die Leistungsprüfung benötigen. 

Diese Unterlagen zeigen: 

  • ob der Unfall oder Schaden versichert ist
  • wie hoch die Zahlung ist 

Zum Beispiel brauchen wir manchmal: 

  • ein ärztliches Gutachten
  • Befunde oder Berichte von Fachleuten
  • andere wichtige Dokumente 

Wenn klar ist, dass Sie Geld bekommen, aber wir die genaue Summe noch nicht wissen (z. B. weil etwas fehlt), dann können Sie einen Vorschuss verlangen. Das gilt, wenn Sie nichts dafür können, dass etwas noch offen ist. Wir zahlen Ihnen diesen Vorschuss, wenn Sie ihn schriftlich verlangen.

Nicht versicherbar sind:

  • Personen, welche das 80. Lebensjahr (für Taggeld, Fixkosten 70. Lebensjahr) vollendet haben
  • Alle Personen der Gefahrenklasse 4, ausgenommen Freizeitunfallversicherung, Freizeitunfallversicherung, Taggeldversicherung und Fixkosten für Arbeitslose, Hausfrauen/Hausmänner, Kinder, Schüler, Studenten und Pensionisten
  • Vom Vorversicherer abgelehnte oder gekündigte Personen  Berufs-/Profisportler und Sportler in besonders risikoreichen Sportarten wie zum Beispiel Bergsteigen, Klettern, Bouldern in besonderen Schwierigkeitsgraden, Downhill-Racing (Wettbewerbe und Rennen), Expeditionen, Flugrisiko und einiges mehr - Fragen sie Ihren Berater.

Damit Sie versichert sind, müssen Sie bestimmte Regeln einhalten.

  • Die erste Zahlung für Ihre Unfallversicherung müssen Sie innerhalb von 14 Tagen leisten. Diese Frist beginnt, wenn Sie Ihre Polizze erhalten haben und eine Zahlungsaufforderung bekommen. Auch alle weiteren Zahlungen müssen Sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen überweisen.
  • Wenn sich wichtige Dinge in Ihrem Leben ändern, müssen Sie das sofort melden. Zum Beispiel gilt das, wenn Sie Ihren Beruf wechseln, ab jetzt Motorrad fahren oder an eine neue Adresse ziehen. Auch wenn Sie eine Sportart mit höherem Risiko beginnen oder mit Sport Geld verdienen, müssen Sie das bekannt geben.
  • Wichtig ist: Nur wenn Sie diese Regeln einhalten, kann die Versicherung Ihnen im Schadensfall Geld auszahlen.

Wenn Sie Verbraucher sind: Sie können den Vertrag zum Ende der in der Polizze angeführten Vertragslaufzeit, frühestens am Ende des dritten Jahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Ab dann kann der Vertrag jährlich gekündigt werden – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.  

Wenn Sie Unternehmer sind: Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden. Kündigungen müssen zumindest in geschriebener Form (z.B. mit E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen. 

Die Familienunfallversicherung schützt:

- Zwei Erwachsene, die in der Versicherung genannt sind.
- Alle minderjährigen Kinder, die in der Versicherung genannt sind.

Zu den Kindern zählen:
- Eigene Kinder
- Stiefkinder
- Adoptivkinder
- Pflegekinder
- Enkelkinder

Zu den Erwachsenen zählen:
- Ehepartner
- Lebensgefährten (auch gleichgeschlechtlich).

Die Leistungen und Summen stehen im Antrag und in der Polizze. Ein unverbindlicher Überblick über die Leistungen liegt diesen Dokumenten bei. 

Alle möglichen Leistungen stehen in den Versicherungsbedingungen.

Die Unfallversicherung zahlt Fixkosten, wenn Sie durch einen Unfall arbeitsunfähig sind. Das gilt ab dem 43. Tag, wenn Sie 100 Prozent arbeitsunfähig sind. Die Versicherung zahlt dann jeden Monat bis zu 1.800 Euro. Das gilt für maximal 12 Monate. Die Kosten müssen schon vor dem Unfall bestanden haben.

Die Versicherung zahlt für diese Dinge:

- Miete oder Betriebskosten für Ihre Hauptwohnung
- Strom, Gas und Heizung für Ihre Hauptwohnung
- Kreditzahlungen für den Bau oder die Sanierung Ihrer Hauptwohnung
- Kreditzahlungen oder Leasingraten für Autos
- Kindergarten- oder Schulgeld, auch für Internate
- Beiträge für private Versicherungen
- Alimente für Kinder oder geschiedene Ehepartner*innen

Versichert ist die Person, die in der Polizze steht und berufstätig ist. Das kann auch der berufstätige Lebenspartner sein. Es ist egal, wer in der Familie die Kosten bezahlt.

Die Versicherung hilft, wenn die versicherte Person einen Unfall hat. In der Polizze steht, welche Leistungen und Beträge im Schadensfall gelten.

Die versicherte Person ist die Person, für die der Schutz gilt. Das heißt: Wenn diese Person durch einen Unfall verletzt wird, zahlt die Versicherung.

Den Vertrag kann aber auch jemand anderer abschließen. Diese Person nennt man Versicherungsnehmer. Es muss also nicht dieselbe Person sein wie die versicherte Person.

Wenn Sie jemanden versichern möchten, müssen Sie beim Antrag die wichtigsten Daten dieser Person angeben. Dazu gehören: Name, Geburtsdatum, Beruf. Wohnort, Sportarten oder Hobbys mit höherem Risiko und ob die Person Motorrad fährt. Diese Angaben stehen später auch im Versicherungsvertrag.

Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Auf Wunsch kommt ein persönlicher Berater zu Ihnen und nimmt sich Zeit für Ihre Fragen.
  • Sie können den Vertrag bei einer unserer Direkt-Betreuerinnen telefonisch unter 0800/226688 abschließen. Anschließend schicken wir Ihnen den Vertrag mit der Post zu.
  • Sie können den Vertrag über unsere Website www.ergo-versicherung.at abschließen. Auch hier erhalten Sie unseren Vertrag danach mit der Post.

Weiters haben Sie die Möglichkeit, direkt bei uns in der Modecenterstr. 17; 1110 Wien vorbeizukommen und einen Vertrag abzuschließen.

Die Unfallversicherung der ERGO gilt weltweit.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen daher keine diesbezügliche Beratung. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Erstinformation ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie auch die näheren Erläuterungen zu den Produkten (insbesondere zu den konkreten Versicherungsleistungen) in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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