FAQs Haushalts- & Eigenheimversicherung

Sie haben Fragen zu der ERGO Haushaltsversicherung oder der ERGO Eigenheimversicherung? Finden Sie hier eine Antwort auf Ihre Frage.

Inhaltsbereich

Haushaltsversicherung

Ein Zusatzbaustein ist sinnvoll, wenn das Basis- oder Plus-Paket nicht genug Schutz bietet. 

Grobe Fahrlässigkeit ist im Bereich des Versicherungsvertragsrechts dann gegeben, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann einleuchten müssen. 

Beispiel: Sie lassen eine Pfanne mit Öl auf einem heißen Herd stehen und gehen weg. Es entsteht ein Brand, der die Küche beschädigt.

Die Wohnnutzfläche ist die gesamte Fläche, die Sie zum Wohnen verwenden. Auch Keller oder Dachboden zählen dazu, wenn Sie diese Räume bewohnen.

Wenn auch eine Kanzlei oder Ordination versichert ist, wird deren Fläche mitgerechnet. Balkone und Terrassen zählen nicht.

Außenjalousien sind versichert, wenn Sie in einer Wohnung leben. Wenn Sie ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus besitzen, sind Außenjalousien nicht über die Haushaltsversicherung gedeckt.

In diesem Fall schützt die Gebäudeversicherung. 
Hagel kann Markisen, Rollläden oder Sonnensegel beschädigen. Solche Schäden sind mit dem Zusatzbaustein Garten versichert.

Ja, Gartenmöbel und Gartengeräte in Ihrer Gartenhütte sind mitversichert, bis zur Höchstgrenze der Haushaltsversicherung.

Versichert sind die durch Bruch entstandenen Schäden an sämtlichen Innenverglasungen. Das sind: Möbel und Bilderverglasungen, Wandspiegel, Glaswaschtische, Glasflächen von Glasaquarien und Glasterrarien, Verglasungen von Duschkabinen (auch aus glasähnlichen Kunststoffen), Ceran- und Induktionskochflächen.

Für reine Kunstverglasungen (Flachgläser mit besonderer künstlerischer Gestaltung) gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von 3.000 Euro. Als versichert gelten auch Verglasungen von Haushaltsmaschinen. Damit sind gemeint: Sichtfenster von Backrohren, Mikrowellenherd, Dampfgarern und Waschmaschinen, Sichtfenster von Kaminen und Ablageflächen von Kühlschränken.

Kein Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Glasbruchdeckung für Verglasungen jeder Art von Mediengeräten (wie Laptops, Bildschirme, Tablets, Mobiltelefone, Fernseher, und ähnlichen Geräten),  Schäden an Handspiegeln, optischen Gläsern, Glasgeschirr, Hohlgläsern (zum Beispiel: Flaschen, Karaffen, Vasen, Trinkgläser, und ähnliches), Beleuchtungskörpern und Glasabdeckungen von Schwimmbädern

Der Versicherungsschutz der erweiterten Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit.

Versicherungsschutz besteht für Sie und sämtliche mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Als Nachweis gilt der Meldezettel für den Hauptwohnsitz.

Mitversichert sind auch Kinder, Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Person, wenn es sich um Schüler, Studenten, Auszubildende oder Zivildienstleistende handelt, welche vorübergehend nicht am versicherten Wohnsitz wohnen und für diesen Zeitraum den Hauptwohnsitz verlegt haben. Für diese vorübergehend geänderte Lebenssituation muss der Versicherte im Schadenfall den Beweis führen. Diese Erweiterung endet jedoch spätestens bei Erreichung des 27. Lebensjahres. Sollte für den zusätzlich versicherten Wohnsitz bereits eine Haushaltsversicherung bzw. eine andere Privathaftpflichtversicherung bestehen, so gilt unsere Deckungserweiterung nur subsidiär.

Der Wohnungswechsel ist uns vor Beginn des Umzuges schriftlich zu melden und anschließend unverzüglich mit dem Meldezettel nachzuweisen.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb von Österreich gilt die Versicherung während des Umzuges. Danach gilt der Versicherungsschutz in den neuen Wohnräumen, sofern der Vertrag nicht vor Beginn des Umzuges und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges gekündigt wird. 

Im Falle eines Schadens wird der volle Neuwert der versicherten Sache (Wohnungsinhalt) ersetzt.

Das ist der Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens für die Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte. Diese Regelung gilt ausschließlich für Sachen (Wohnungsinhalt) des täglichen Gebrauches sowie Tapeten, Malerei, textile Wand- und Bodenbeläge und solche aus Kunststoff. Ausgenommen von dieser Regelung sind Keller- und Bodenkram sowie Gegenstände, die nicht mehr im täglichen Gebrauch stehen.

Als Versicherungswert gilt bei Gebäuden, haustechnischen Anlagen und den anderen versicherten Sachen der Neu(bau)wert. Darunter verstehen wir die ortsüblichen Kosten der Neuherstellung bzw. Wiederbeschaffung einschließlich der dafür notwendigen Konstruktions- und Planungskosten.

In versperrten Räumen außerhalb der Wohnung (Dachboden, Keller, Gartenhütte oder Garage), zu denen nur Sie Zutritt haben, sind Fahrräder und E-Bikes im Zuge eines Einbruchdiebstahls bis maximal 3.000 Euro versichert.

In Gemeinschaftsräumen, im Stiegenhaus und im Freien auf dem versicherten Grundstück sind gesicherte Fahrräder mit bis zu 1.500 Euro versichert. 

Ja, denn in versperrten Räumen außerhalb der Wohnung (wie z.B. Dachboden, Keller, Gartenhütte oder Garage) zu denen nur Sie Zutritt haben, ist der Rasenroboter zu seinem Neuwert versichert.

Bei „einfachem Diebstahl“ (z.B. bei Entwendung im Freien auf dem versicherten Grundstück) ist die Entschädigung mit 2.000 Euro limitiert

Der Rasenroboter gehört zu den Gartengeräten und somit zum versicherten Wohnungsinhalt.

Der Versicherungsschutz für den Wohnungsinhalt umfasst alle in der Haushaltsversicherung enthaltenen versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Haftpflichtversicherung). 

Das ist nicht notwendig. Generell sollten Sie darauf achten mögliche Schäden zu verhindern, solange der Aufwand dafür zumutbar ist.

Kellerabteile sind Räumlichkeiten, die nur dem Wohnungseigentümer zugänglich, also versperrbar, sind.

Es reicht aus, wenn Sie eine versperrbare Absicherung anbringen, zum Beispiel ein Schloss. Das genügt, um anderen Hausparteien den Zugriff zu Ihrem Kellerabteil zu verwehren.

Eigenheimversicherung

 Ja, mit der ERGO Eigenheim-Versicherung sind Sie auch haftpflichtversichert. Versichert sind zum Beispiel Ansprüche aus

  • Verletzung von Pflichten wie: Winterdienst, wenn Schnee nicht geräumt ist
  • Durchführung von Arbeiten wie Abriss, Bau, Reparatur und Grabungen auf Ihrem Grundstück

Versichert sind auch Forderungen nach Entschädigung. Das gilt für Miteigentümer und ihre Angehörigen.

  • Schäden an Dingen durch Probleme mit der Umwelt
  • Sachschäden durch Umweltstörung
  • Die Haltung eines Hundes (in den Varianten Plus und Basis)

 

Die Sturmversicherung schützt bei Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch – bis zur Höchsthaftungssumme für das Gebäude.

Mit dem Baustein Katastrophenschutz kommen Schäden durch

  • Niederschlags- und Schmelzwasser
  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Lawinen
  • Lawinenluftdruck
  • Erdsenkung
  • Muren
  • Erdbeben (Selbstbehalt 350 Euro)
  • witterungsbedingter Kanalrückstau

und Ansteigen des Grundwasserspiegels in der Variante Plus bis zu einer Leistung von 7.500 Euro dazu.

Grundlage für die Prämie ist die Höchsthaftungssumme. Sie wird auf Basis der Quadratmeteranzahl der Wohnnutzfläche des Eigenheimes berechnet.

In der Variante Plus sind Nebengebäude bis 100 Quadratmeter automatisch mitversichert.

Die Eigenheimversicherung ersetzt Schäden am Haus. Zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser oder Naturereignisse wie Sturm oder Hagel. Mit dabei ist auch eine Haftpflichtversicherung für Haus und Grund. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen durch Dritte.

Zusätzlich gibt es weitere Bausteine – zum Beispiel für Garten oder Pool. Diese sind gegen Mehrprämie erhältlich.
 

Ja, auf der Produktseite der ERGO Eigenheimversicherung einfach den Button „Jetzt berechnen“ drücken und schon gelangen Sie in die Berechnung.

Mit nur wenigen Eingaben – der Quadratmeteranzahl,der  Postleitzahl, derAuswahlmöglichkeit für ein Gartenpaket mit benötigter Versicherungssumme, der Option, durch Auswahl eines Selbstbehaltes, die Prämie weiter zu senken sowie der Auswahl der gewünschten Zahlungsweise und dem Versicherungsbeginn erhalten Sie rasch und unkompliziert drei Vorschläge für ihre ERGO fürs Wohnen Eigenheimversicherung.

Jetzt online berechnen

Selbstverständlich sind im Falle eines Schadens in der Feuer-, Leitungswasser- oder Sturmschadenversicherung Zusatzkosten wie z. B. Aufräum-/Abbruch-, De-/Remontage-, Reinigungs- und Feuerlöschkosten inklusive der Behandlung von Sondermüll in der Variante Plus zusätzlich bis 15 % der Höchsthaftungssumme mitversichert.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen daher keine diesbezügliche Beratung. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Erstinformation ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie auch die näheren Erläuterungen zu den Produkten (insbesondere zu den konkreten Versicherungsleistungen) in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Nicht die passende Antwort gefunden?

Kontaktieren Sie eine Beraterin oder einen Berater oder füllen Sie ganz einfach das Kontaktformular aus

Berater kontaktieren

Lassen Sie sich von einem unserer Versicherungsexpertinnen und -experten beraten. Sie helfen Ihnen gerne weiter.

Jetzt Berater finden

Kontaktformular

Teilen Sie uns Ihr Anliegen oder Ihre Frage über das Kontaktformular mit. Wir melden uns bei Ihnen!

Zum Kontaktformular