Haushaltsversicherung
Wann und warum ist ein Zusatzbaustein (Paket) sinnvoll?
Ein Zusatzbaustein ist sinnvoll, wenn das Basis- oder Plus-Paket nicht genug Schutz bietet.
Was ist grobe Fahrlässigkeit?
Grobe Fahrlässigkeit ist im Bereich des Versicherungsvertragsrechts dann gegeben, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann einleuchten müssen.
Beispiel: Sie lassen eine Pfanne mit Öl auf einem heißen Herd stehen und gehen weg. Es entsteht ein Brand, der die Küche beschädigt.
Wie errechnet sich die Wohnnutzfläche meiner Wohnung?
Die Wohnnutzfläche ist die gesamte Fläche, die Sie zum Wohnen verwenden. Auch Keller oder Dachboden zählen dazu, wenn Sie diese Räume bewohnen.
Wenn auch eine Kanzlei oder Ordination versichert ist, wird deren Fläche mitgerechnet. Balkone und Terrassen zählen nicht.
Sind Außenjalousien einer Wohnung mitversichert?
Außenjalousien sind versichert, wenn Sie in einer Wohnung leben. Wenn Sie ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus besitzen, sind Außenjalousien nicht über die Haushaltsversicherung gedeckt.
In diesem Fall schützt die Gebäudeversicherung.
Hagel kann Markisen, Rollläden oder Sonnensegel beschädigen. Solche Schäden sind mit dem Zusatzbaustein Garten versichert.
Sind Gartenmöbel und -geräte in einer Gartenhütte versichert?
Ja, Gartenmöbel und Gartengeräte in Ihrer Gartenhütte sind mitversichert, bis zur Höchstgrenze der Haushaltsversicherung.
Sind Ceranfelder bei Glasbruch in der Haushaltsversicherung mitversichert?
Ja, Ceranfelder sind in der Glasbruch-Versicherung mitversichert. Versichert sind Schäden durch Bruch an allen Innenverglasungen.
Dazu gehören:
- Möbel- und Bilderverglasungen,
- Wandspiegel,
- Glaswaschtische,
- Glasflächen von Aquarien und Terrarien,
- Verglasungen von Duschkabinen (auch aus glasähnlichem Kunststoff),
- Ceran- und Induktions-Kochflächen.
Für Kunstverglasungen gibt es eine Höchstentschädigung von 3000 Euro.
Auch Verglasungen von Haushaltsmaschinen sind versichert.
Das sind zum Beispiel:
- Sichtfenster von Backöfen, Mikrowellen, Dampfgarern und Waschmaschinen,
- Sichtfenster von Kaminen,
- Ablageflächen von Kühlschränken.
Nicht versichert sind:
- Verglasungen von Mediengeräten (zum Beispiel Laptops, Bildschirme, Tablets, Handys, Fernseher),
- Schäden an Handspiegeln,
- optische Gläser,
- Glasgeschirr,
- Hohlgläser (zum Beispiel Flaschen, Karaffen, Vasen, Trink-Gläser),
- Beleuchtungskörper,
- Glasabdeckungen von Schwimmbädern.
Wo gilt die erweiterte Privathaftpflichtversicherung?
Die erweiterte Privathaftpflichtversicherung gilt überall auf der Welt.
Bis zu welchem Lebensjahr sind Kinder in der erweiterten Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Kinder sind bis zum 27. Lebensjahr mitversichert. Die Versicherung gilt für Sie und alle mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Als Nachweis gilt der Meldezettel für den Hauptwohnsitz.
Mitversichert sind auch Kinder, Enkelkinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder, wenn sie vorübergehend nicht bei Ihnen wohnen und ihren Hauptwohnsitz verlegt haben. Das gilt, wenn sie Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende oder Zivildienstleistende sind.
Diese Erweiterung endet spätestens mit Erreichen des 27. Lebensjahres. Wenn es für den anderen Wohnsitz schon eine Versicherung gibt, gilt diese Versicherung zuerst.
Was muss ich bei einem Wohnungswechsel beachten?
Sie müssen uns den Wohnungswechsel vor dem Umzug schriftlich melden. Danach müssen Sie uns den Meldezettel unverzüglich schicken.
Wenn Sie innerhalb von Österreich umziehen, gilt die Versicherung während des Umzugs. Nach dem Umzug gilt die Versicherung in der neuen Wohnung.
Das gilt nur, wenn Sie den Vertrag nicht vor dem Umzug kündigen. Die Kündigung muss vor dem Umzug und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges erfolgen.
Was bedeutet Neuwert?
Bei einem Schaden ersetzt die Versicherung den Neuwert. Das ist der Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens für die Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte.
Das gilt für Dinge, die man jeden Tag benutzt. Zum Beispiel Möbel, Tapeten, Teppiche oder Bodenbeläge aus Kunststoff.
Die Regelung gilt nicht für Keller- und Bodenkram sowie Gegenstände, die nicht mehr im täglichen Gebrauch stehen.
Ab welchem Wert muss ich mein Fahrrad/E-Bike gesondert angeben?
In versperrten Räumen außerhalb der Wohnung (Dachboden, Keller, Gartenhütte oder Garage), zu denen nur Sie Zutritt haben, sind Fahrräder und E-Bikes im Zuge eines Einbruchdiebstahls bis maximal 3.000 Euro versichert.
In Gemeinschaftsräumen, im Stiegenhaus und im Freien auf dem versicherten Grundstück sind gesicherte Fahrräder mit bis zu 1.500 Euro versichert.
Gibt es einen Unterschied, ob der Rasenroboter in der versperrten Garage aufbewahrt wird oder frei am Grundstück?
Ja, es gibt einen Unterschied. Wenn der Rasen-Roboter in einem versperrten Raum steht, ist er zum Neuwert versichert. Der Raum muss nicht in der Wohnung sein. Er kann zum Beispiel in einer Garage, im Keller oder in einer kleinen Hütte im Garten sein. Nur Sie dürfen Zugang zu diesem Raum haben.
Wenn jemand den Rasen-Roboter draußen stiehlt ("einfacher Diebstahl"), bekommt man höchstens 2.000 Euro Entschädigung.
Wie genau ist mein Rasenroboter versichert?
Ihr Rasenroboter gehört zu den Gartengeräten. Er ist Teil des versicherten Wohnungsinhalts.
Die Haushaltsversicherung schützt den Wohnungsinhalt vor diesen Gefahren:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm
- Einbruchdiebstahl
- Haftpflicht.
Muss ich mein Fahrrad im Keller höher lagern, wenn es möglich ist, dass Wasser eintritt (Grundwasser/Hochwasser)?
Das ist nicht notwendig. Generell sollten Sie darauf achten mögliche Schäden zu verhindern, solange der Aufwand dafür zumutbar ist.
Muss ich mein Kellerabteil speziell absichern?
Sie müssen das Kellerabteil absperren können. Ein Schloss reicht dafür aus. So können andere Haus-Bewohner*innen nicht in Ihr Kellerabteil gehen.
Eigenheimversicherung
Ist man mit einer Eigenheimversicherung auch haftpflichtversichert?
Ja, mit der ERGO Eigenheim-Versicherung sind Sie auch haftpflichtversichert. Versichert sind zum Beispiel Ansprüche aus
- Verletzung von Pflichten wie: Winterdienst, wenn Schnee nicht geräumt ist
- Durchführung von Arbeiten wie Abriss, Bau, Reparatur und Grabungen auf Ihrem Grundstück
Versichert sind auch Forderungen nach Entschädigung. Das gilt für Miteigentümer und ihre Angehörigen.
- Schäden an Dingen durch Probleme mit der Umwelt
- Sachschäden durch Umweltstörung
- Die Haltung eines Hundes (in den Varianten Plus und Basis)
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei Schäden durch Unwetter?
Die Sturmversicherung schützt bei Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch – bis zur Höchsthaftungssumme für das Gebäude.
Mit dem Baustein Katastrophenschutz kommen Schäden durch
- Niederschlags- und Schmelzwasser
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Lawinen
- Lawinenluftdruck
- Erdsenkung
- Muren
- Erdbeben (Selbstbehalt 350 Euro)
- witterungsbedingter Kanalrückstau
und Ansteigen des Grundwasserspiegels in der Variante Plus bis zu einer Leistung von 7.500 Euro dazu.
Wo und wie kann man einen Schaden melden?
Einen Schaden können Sie rasch und unkompliziert online auf Schadensmeldung - ERGO Versicherung (ergo-versicherung.at) melden.
Was kostet eine Eigenheimversicherung?
Grundlage für die Prämie ist die Höchsthaftungssumme. Sie wird auf Basis der Quadratmeteranzahl der Wohnnutzfläche des Eigenheimes berechnet.
In der Variante Plus sind Nebengebäude bis 100 Quadratmeter automatisch mitversichert.
Was deckt die Eigenheimversicherung?
Die Eigenheimversicherung ersetzt Schäden am Haus. Zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser oder Naturereignisse wie Sturm oder Hagel. Mit dabei ist auch eine Haftpflichtversicherung für Haus und Grund. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen durch Dritte.
Zusätzlich gibt es weitere Bausteine – zum Beispiel für Garten oder Pool. Diese sind gegen Mehrprämie erhältlich.
Kann man die Eigenheimversicherung online berechnen und abschließen?
Ja, Sie können die ERGO Eigenheimversicherung online berechnen und abschließen.
Drücken Sie auf der Produktseite den Button „Jetzt berechnen“. Dann können Sie die Berechnung starten.
Sie geben nur wenige Daten ein:
- die Quadratmeter-Anzahl,
- die Postleitzahl,
- ob Sie ein Gartenpaket möchten,
- ob Sie einen Selbstbehalt wählen möchten,
- die gewünschte Zahlungsweise,
- und den Versicherungsbeginn.
Danach bekommen Sie schnell drei Vorschläge für die ERGO Eigenheimversicherung.
Sind Aufräumungs- und Abbruchkosten versichert?
Ja, Aufräum- und Abbruchkosten sind versichert. Das gilt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Zusatzkosten wie Reinigungskosten oder Feuerlöschkosten und die Entsorgung von Sondermüll sind auch versichert.
Das gilt ebenso für die Entsorgung von Sondermüll. In der Variante Plus sind diese Kosten zusätzlich bis 15 Prozent der Höchsthaftungssumme versichert.
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen daher keine diesbezügliche Beratung. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Erstinformation ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie auch die näheren Erläuterungen zu den Produkten (insbesondere zu den konkreten Versicherungsleistungen) in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.