FAQs Haushalts- & Eigenheimversicherung

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Haushaltsversicherung

Der Einschluss eines Zusatzbausteins ist nur dann sinnvoll, wenn der in den Varianten Basis oder Plus vereinbarte Leistungsumfang von den versicherten Sachen oder den enthaltenen Versicherungswerten nicht ausreicht.

Eine grobe Fahrlässigkeit ist ein Fehler, der einem Menschen, der sorgfältig, aufmerksam und ordentlich ist, in derselben Situation nicht passieren würde (z.B. der vergessene Kochtopf auf der Herdplatte oder die nicht gelöschte Kerze).

In der Variante Plus sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen werden, mitversichert.

Als Wohnnutzfläche gilt die für Wohnzwecke dienende Bodenfläche der Wohnung inklusive der für diese Zwecke verwendeten Keller- und Dachbodenräume.

Soweit der Inhalt von Kanzleien/Ordinationen mitversichert wird, ist die Nutzfläche dieser Räume ebenfalls hinzuzurechnen. Unberücksichtigt bleiben offene Balkone und Terrassen.

Zum Wohnungsinhalt gehören auch Baubestandteile und Gebäudezubehör wie zum Beispiel Außenjalousien.

Diese gehören dann nicht zum Wohnungsinhalt, wenn sie sich in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befinden und Sie selbst als Wohnungsinhaber Eigentümer dieses Gebäudes sind. In allen anderen Fällen besteht kein Versicherungsschutz, wenn aus einer bestehenden Gebäudeversicherung Deckung besteht.

Optische Schäden durch Hagel an Markisen, Rollläden, Außenjalousien und Sonnensegel am versicherten Grundstück sind mit bis zu 50% der gewählten Versicherungssumme für den "Zusatzbaustein Garten" mitversichert.

Ja, diese sind im Rahmen der Höchsthaftungssumme der Haushaltsversicherung mitversichert.

Versichert sind die durch Bruch entstandenen Schäden an sämtlichen Innenverglasungen. Das sind: Möbel und Bilderverglasungen, Wandspiegel, Glaswaschtische, Glasflächen von Glasaquarien und Glasterrarien, Verglasungen von Duschkabinen (auch aus glasähnlichen Kunststoffen), Ceran- und Induktionskochflächen.

Für reine Kunstverglasungen (Flachgläser mit besonderer künstlerischer Gestaltung) gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von 3.000 Euro. Als versichert gelten auch Verglasungen von Haushaltsmaschinen. Damit sind gemeint: Sichtfenster von Backrohren, Mikrowellenherd, Dampfgarern und Waschmaschinen, Sichtfenster von Kaminen und Ablageflächen von Kühlschränken.

Kein Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Glasbruchdeckung für Verglasungen jeder Art von Mediengeräten (wie Laptops, Bildschirme, Tablets, Mobiltelefone, Fernseher, und ähnlichen Geräten),  Schäden an Handspiegeln, optischen Gläsern, Glasgeschirr, Hohlgläsern (zum Beispiel: Flaschen, Karaffen, Vasen, Trinkgläser, und ähnliches), Beleuchtungskörpern und Glasabdeckungen von Schwimmbädern

Der Versicherungsschutz der erweiterten Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit.

Versicherungsschutz besteht für Sie und sämtliche mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Als Nachweis gilt der Meldezettel für den Hauptwohnsitz.

Mitversichert sind auch Kinder, Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Person, wenn es sich um Schüler, Studenten, Auszubildende oder Zivildienstleistende handelt, welche vorübergehend nicht am versicherten Wohnsitz wohnen und für diesen Zeitraum den Hauptwohnsitz verlegt haben. Für diese vorübergehend geänderte Lebenssituation muss der Versicherte im Schadenfall den Beweis führen. Diese Erweiterung endet jedoch spätestens bei Erreichung des 27. Lebensjahres. Sollte für den zusätzlich versicherten Wohnsitz bereits eine Haushaltsversicherung bzw. eine andere Privathaftpflichtversicherung bestehen, so gilt unsere Deckungserweiterung nur subsidiär.

Der Wohnungswechsel ist uns vor Beginn des Umzuges schriftlich zu melden und anschließend unverzüglich mit dem Meldezettel nachzuweisen.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb von Österreich gilt die Versicherung während des Umzuges. Danach gilt der Versicherungsschutz in den neuen Wohnräumen, sofern der Vertrag nicht vor Beginn des Umzuges und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges gekündigt wird. 

Im Falle eines Schadens wird der volle Neuwert der versicherten Sache (Wohnungsinhalt) ersetzt.

Das ist der Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens für die Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte. Diese Regelung gilt ausschließlich für Sachen (Wohnungsinhalt) des täglichen Gebrauches sowie Tapeten, Malerei, textile Wand- und Bodenbeläge und solche aus Kunststoff. Ausgenommen von dieser Regelung sind Keller- und Bodenkram sowie Gegenstände, die nicht mehr im täglichen Gebrauch stehen.

Als Versicherungswert gilt bei Gebäuden, haustechnischen Anlagen und den anderen versicherten Sachen der Neu(bau)wert. Darunter verstehen wir die ortsüblichen Kosten der Neuherstellung bzw. Wiederbeschaffung einschließlich der dafür notwendigen Konstruktions- und Planungskosten.

In versperrten Räumen außerhalb der Wohnung (Dachboden, Keller, Gartenhütte oder Garage), zu denen nur Sie Zutritt haben, sind Fahrräder und E-Bikes im Zuge eines Einbruchdiebstahls bis maximal 3.000 Euro versichert.

In Gemeinschaftsräumen, im Stiegenhaus und im Freien auf dem versicherten Grundstück sind gesicherte Fahrräder mit bis zu 1.500 Euro versichert. 

Ja, denn in versperrten Räumen außerhalb der Wohnung (wie z.B. Dachboden, Keller, Gartenhütte oder Garage) zu denen nur Sie Zutritt haben, ist der Rasenroboter zu seinem Neuwert versichert.

Bei „einfachem Diebstahl“ (z.B. bei Entwendung im Freien auf dem versicherten Grundstück) ist die Entschädigung mit 2.000 Euro limitiert

Der Rasenroboter gehört zu den Gartengeräten und somit zum versicherten Wohnungsinhalt.

Der Versicherungsschutz für den Wohnungsinhalt umfasst alle in der Haushaltsversicherung enthaltenen versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Haftpflichtversicherung). 

Das ist nicht notwendig. Generell sollten Sie darauf achten mögliche Schäden zu verhindern, solange der Aufwand dafür zumutbar ist.

Kellerabteile sind Räumlichkeiten, die nur dem Wohnungseigentümer zugänglich, also versperrbar, sind.

Es reicht aus, wenn Sie eine versperrbare Absicherung anbringen, zum Beispiel ein Schloss. Das genügt, um anderen Hausparteien den Zugriff zu Ihrem Kellerabteil zu verwehren.

Eigenheimversicherung

Ja, in allen Varianten der ERGO fürs Wohnen Eigenheimversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz mitversichert. Versichert sind z. B. Ansprüche

  • aus der Verletzung von Pflichten wie Winterdienst, Reinigung, bauliche Instandhaltung und Beleuchtung,
  • aus der Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- und Grabarbeiten an der versicherten Liegenschaft von Ihnen als Bauherr
  • aus der Fremdenbeherbergung (sofern keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist)

Mitversichert sind auch

  • Schadenersatzansprüche von Miteigentümern, Wohnungseigentümern, Nutzungsberechtigten und deren Angehörigen
  • Sachschäden durch Umweltstörung
  • Die Haltung eines Hundes (in den Varianten Plus und Basis)

 

Im Rahmen der Sturmversicherung sind Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch eintreten, bis zur Höchsthaftungssumme für das Gebäude mitversichert.

Mit der zusätzlichen Deckung „Katastrophenschutz“ erweitern diese um Niederschlags- und Schmelzwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Lawinenluftdruck, Erdsenkung, Muren, Erdbeben (Selbstbehalt 350 Euro), witterungsbedingter Kanalrückstau und Ansteigen des Grundwasserspiegels in der Variante Plus bis zu einer Leistung von 7.500 Euro.

Sie können die Summe auf bis zu 10 % oder 25 % der Höchsthaftungssumme der Eigenheimversicherung gegen Prämie erweitern, wenn das Risiko nicht in der HORA-Zone 1 (HQ 30) liegt.

Prämienberechnungsbasis für die Eigenheimversicherung ist die Höchsthaftungssumme. Sie wird auf Basis der Quadratmeteranzahl der Wohnnutzfläche des Eigenheimes ermittelt.

In der Variante Plus sind Nebengebäude und sonstige, nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäudeflächen bis 100m2 prämienfrei mitversichert.

Die Eigenheimversicherung ersetzt Schäden an Eigenheimen, die durch Feuer, den Austritt von Leitungswasser oder Elementargefahren entstehen. Außerdem bietet die enthaltene Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz den Hausbesitzern/Hausbesitzerinnen finanziellen Schutz vor Schadenersatzansprüchen durch Dritte.

Darüber hinaus bietet ERGO fürs Wohnen eine Vielzahl von eingeschlossenen Zusatzleistungen und Paketen gegen Mehrprämie - wie zum Beispiel für Garten oder Pool.

Ja, auf der Produktseite der ERGO Eigenheimversicherung einfach den Button „Jetzt berechnen“ drücken und schon gelangen Sie in die Berechnung.

Mit nur wenigen Eingaben – der Quadratmeteranzahl,der  Postleitzahl, derAuswahlmöglichkeit für ein Gartenpaket mit benötigter Versicherungssumme, der Option, durch Auswahl eines Selbstbehaltes, die Prämie weiter zu senken sowie der Auswahl der gewünschten Zahlungsweise und dem Versicherungsbeginn erhalten Sie rasch und unkompliziert drei Vorschläge für ihre ERGO fürs Wohnen Eigenheimversicherung.

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Selbstverständlich sind im Falle eines Schadens in der Feuer-, Leitungswasser- oder Sturmschadenversicherung Zusatzkosten wie z. B. Aufräum-/Abbruch-, De-/Remontage-, Reinigungs- und Feuerlöschkosten inklusive der Behandlung von Sondermüll in der Variante Plus zusätzlich bis 15 % der Höchsthaftungssumme mitversichert.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen daher keine diesbezügliche Beratung. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Erstinformation ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie auch die näheren Erläuterungen zu den Produkten (insbesondere zu den konkreten Versicherungsleistungen) in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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