FAQs Veranlagung & Vermögen

Fragen zu Themen rund um die Versicherungen für Veranlagung und Vermögensaufbau? Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen.

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Flexible Altersvorsorge

Das österreichische Pensionssystem besteht aus drei Säulen: der gesetzlichen Pension, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge.

Die staatliche Pension allein bietet oft nicht ausreichend finanzielle Absicherung, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand aufrechterhalten zu können. Deshalb gewinnt die private Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung. Um auch nach dem Pensionsantritt den gewohnten Lebensstandard genießen zu können, ist es wichtig, die staatliche Pension mit einer privaten Altersvorsorge zu ergänzen. Nur durch eine private Altersvorsorge kann die entstehende Versorgungslücke im Ruhestand geschlossen werden.

Eine flexible Altersvorsorge ist für jeden von Bedeutung, der frühzeitig vorsorgen möchte, um später die Pension in vollen Zügen genießen zu können. Mit der flexiblen Altersvorsorge von ERGO kann die entstehende Versorgungslücke im Ruhestand geschlossen werden. ERGO bietet eine maßgeschneiderte Altersvorsorge, die sich den individuellen Bedürfnissen und Lebenssituationen anpasst.

Die flexible Altersvorsorge ERGO fürs Leben ermöglicht eine vielseitige Anlagestrategie sowie flexible Ein- und Auszahlungen. Zudem bietet sie ein innovatives Sicherheitsnetz, das sich jederzeit an sich ändernde Lebensumstände anpasst. Neben der Vorsorge für die Pension bietet ERGO fürs Leben auch die Möglichkeit, Ihre Familie oder einen Kredit abzusichern.

Der persönliche Vorsorgebedarf und die bei Pensionsantritt entstehende Lücke sind von verschiedenen Faktoren, wie Einkommenshöhe, eventuelle Karenz- und Kinderbetreuungszeiten und Einstieg ins Arbeitsleben abhängig.

Um das persönliche Vorsorgeziel zu erreichen, bietet Ihnen ERGO fürs Leben monatliche Prämien ab 35 Euro. Auch einmalige Zuzahlungen oder Teilauszahlungen während der Laufzeit sind möglich. Fragen Sie dazu einfach Ihren Berater.

Die flexible Altersvorsorge ERGO fürs Leben bietet Ihnen bei Eintritt von besonderen Lebensereignissen die Möglichkeit, eine Prämienpause von bis zu zwei Jahren bei gleichbleibendem Versicherungsschutz für den Ablebensfall in Anspruch zu nehmen. Zum Beispiel bei Babypause, Scheidung, Jobverlust, Pflege oder Verlust eines Angehörigen.

 

 

Eine Erhöhung der Prämie ist bei der flexiblen Altersvorsorge ERGO fürs Leben grundsätzlich jederzeit möglich.

Sie bestimmen bei Abschluss die Richtung Ihrer Veranlagung selbst. 100 % klassisch, 100 % in Fonds oder ein Mix. Die Aufteilung Ihres angesammelten Guthabens und der zu veranlagenden Prämie können Sie aber auch während der Laufzeit individuell gestalten – je nachdem wie sich Ihre Pläne, Vorstellungen und Lebenssituation ändern. ERGO fürs Leben, die flexible Vorsorge, begleitet Sie und passt sich an Ihr Leben an.

Bei der klassischen Veranlagung werden die zu investierenden Prämien im klassischen Versicherungsdeckungsstock veranlagt. Der Deckungsstock ist ein Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens. Die Veranlagungsentscheidungen für den klassischen Deckungsstock trifft der Versicherer nach strengen Veranlagungsbestimmungen, er trägt auch das Veranlagungsrisiko. Durch die ERGO erwirtschaftete Erträge im klassischen Deckungsstock erhöhen im Wege der Gewinnbeteiligung die Versicherungsleistungen. Einmal zugebuchte Gewinne können nicht mehr weggenommen werden. Negative Wertentwicklungen sind für den im klassischen Deckungsstock veranlagten Teil ausgeschlossen.

Für die Fondsveranlagung steht Ihnen eine breite Auswahl an Aktienfonds, Anleihenfonds, Dachfonds, Multi-Asset-Fonds und Themenfonds zur Verfügung – für alle Anlegertypen. Unsere Fondspalette besteht nur aus Fonds, die nach unseren Maßstäben zu den Besten Ihrer Kategorie zählen. Wir unterziehen unsere breit gefächerte Fondsauswahl vierteljährlich einem konsequenten und transparenten Qualitätssicherungsprozess.

Die Versicherungsprämie beinhaltet 4 % Versicherungssteuer.

Eine Rentenzahlung ist bis zum Erreichen des Kapitalwertes einkommensteuerfrei. Die Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit ist grundsätzlich KESt- und einkommensteuerfrei. Die Kursgewinnsteuer bzw. Vermögenszuwachssteuer findet keine Anwendung.

Flexibler Vermögensaufbau

Die gewählte Veranlagungsstrategie kann bei ERGO fürs Sparen jederzeit geändert werden. Das heißt, die Aufteilung des Guthabens sowie der aktuellen Sparprämie kann individuell gestaltet werden und zu jedem Zeitpunkt kostenlos geändert werden. 100% klassisch, 100% in Fonds oder ein Mix.

Ein Auftrag zur Umschichtung in der Veranlagung oder Änderung der Sparprämie muss schriftlich erfolgen.

Sicherheit bietet die Veranlagung im klassischen Deckungsstock. Hier trifft der Versicherer nach gesetzlichen Vorgaben die Veranlagungsentscheidung und trägt auch das Veranlagungsrisiko. Verluste aus der Veranlagung sind nicht möglich.
Der Versicherungsschutz im Ablebensfall bietet die Sicherheit, dass mindestens die einbezahlten Prämien ohne Versicherungssteuer ausgezahlt werden.

Für die Fondsveranlagung steht Ihnen eine breite Auswahl an Aktienfonds, Anleihenfonds, Dachfonds, Multi-Asset-Fonds und Themenfonds zur Verfügung. Bei der Auswahl der Fonds können Sie selbstverständlich Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.

Jeder Fonds wird vierteljährlich nach festgelegten Kriterien überprüft, um die Qualität des ERGO Fondsangebotes sicherzustellen. Die Ergebnisse des Qualitätssicherungsprozesses finden Sie im ERGO Top Fonds Quartalsreport auf unserer Homepage.

Nein, bei ERGO fürs Sparen müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten.

Im Ablebensfall erhält die bezugsberechtigte Person 105 % des aktuellen Wertes der Veranlagung, mindestens aber die einbezahlte Prämiensumme ohne Versicherungssteuer.

Flexible Veranlagung

Für die Fondsveranlagung steht Ihnen eine breite Auswahl an Aktienfonds, Anleihenfonds, Dachfonds, Multi-Asset-Fonds und Themenfonds zur Verfügung – für alle Anlegertypen. Unsere Fondspalette besteht nur aus Fonds, die nach unseren Maßstäben zu den Besten Ihrer Kategorie zählen.  Wir unterziehen unsere breit gefächerte Fondsauswahl vierteljährlich einem konsequenten und transparenten Qualitätssicherungsprozess.

Sie können entscheiden, wie Ihr Kapital investiert wird: Von 100 % klassischer Veranlagung bis zu 100 % fondsgebundener Veranlagung ist jede Mischung (in 10 % Schritten) möglich und monatlich veränderbar.

Sie können bereits erreichte Erträge absichern, indem Sie Ihr angespartes Kapital einfach und schnell in die klassische Veranlagung umschichten.

Die Versicherungsprämie beinhaltet 4 % Versicherungssteuer. Eine Kapitalauszahlung nach Ablauf der steuerlichen Mindestanlagedauer ist grundsätzlich einkommensteuerfrei. Die Kursgewinnsteuer bzw. Vermögenszuwachssteuer findet keine Anwendung.

Im Ablebensfall zahlen wir an die von Ihnen genannte Person 105 % des aktuellen Wertes der Veranlagung.

Pensionsversicherung

Eine Pensionsversicherung eignet sich für alle, die für Ihre Pension vorsorgen wollen.

Wenn es die finanzielle Basis ermöglicht, einen einmaligen, größeren Betrag für eine Privatpension zu investieren, bietet die Pensionsvorsorge mit Einmalerlag Späteinsteigern eine Zusatzpension mit einer garantierten und unwiderruflichen Rentenauszahlung für den wohlverdienten Ruhestand. Die vertraglich zugesagten Pensionsleistungen sind durch die ERGO garantiert.

Bei sozialem Bedarf und einer Pension, die bei Alleinstehenden weniger als 1.110,26 Euro und als Ehepaar bzw. Paar in eingetragener Partnerschaft weniger als 1.751,56 Euro beträgt, kann eine Ausgleichszulage in Höhe des Differenzbetrages geleistet werden.

Stand: 2023

Das österreichische Pensionssystem besteht aus drei Säulen – der gesetzlichen Pension, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge.  

Die gesetzliche Altersvorsorge bildet die Basis für die Absicherung bei Pensionsantritt. In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Das heißt, alle ArbeitnehmerInnen sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz versichert.

Um die Fixkosten sowie den gewohnten Lebensstandard in der Pension weiterhin aufrecht halten zu können, wird aber eine private Pensionsversicherung immer wichtiger.

Es gibt viele Möglichkeiten, privat für die Pension vorzusorgen und die Pensionslücke zu schließen.

Einerseits gibt es die Möglichkeit schon früh mit laufenden Beträgen für das Alter vorzusorgen. Die flexible Altersvorsorge von ERGO ermöglicht Ihnen flexibel für Ihre Pension vorzusorgen und gleichzeitig auch Ihre Familie abzusichern.

Für Späteinsteiger ist eine Pensionsvorsorge mit Einmalerlag sinnvoll.

Die Höhe der staatlichen Pension ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Das im Laufe des gesamten Arbeitslebens erzielte Einkommen und die Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate sowie das Alter bei Pensionsantritt sind maßgeblich für die Pensionshöhe. Für alle ab 01. 01. 1955 Geborene wird die Pension mit dem Pensionskonto der gesetzlichen Pensionsversicherung berechnet. Auch der ERGO Pensionslückenrechner hilft, die Pensionshöhe unverbindlich abzuschätzen.

Jetzt Pensionslücke berechnen

Unter der Pensionslücke versteht man die Differenz zwischen dem aktiven Einkommen im Berufsleben und der späteren Pension.

Mit dem ERGO Pensionslückennrechner können Sie schnell und mit einigen wenigen Klicks Ihre Pensionslücke und den sich daraus ergebenden persönlichen Vorsorgebedarf ausrechnen.

Die ERGO Rentenvorsorge bietet Ihnen als Zusatzpension garantierte, unwiderrufliche Rentenauszahlungen. Ihre vertraglich zugesagten Pensionsleistungen sind durch die ERGO Versicherung AG garantiert. Im Rahmen der Gewinnbeteiligung einmal zugewiesene Gewinnanteile sind unwiderruflich und können nicht mehr verloren gehen.

Die Rentenauszahlungen der ERGO Pensionsvorsorge sind steuerfrei bis zum Erreichen des Kapitalwertes.

Sie können wählen – entweder Sie erhalten eine monatliche Privatpension auf Lebenszeit oder für einen von Ihnen gewünschten Zeitraum.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der klassischen Lebensversicherung erfolgt die Veranlagung im klassischen Deckungsstock für alle Versicherungsverträge dieses Typs gemeinsam. Die Veranlagungsentscheidungen trifft der Versicherer nach strengen Veranlagungsbestimmungen, er trägt auch das Veranlagungsrisiko. Bei der klassischen Lebensversicherung  gibt es garantierte Mindestleistungen bei Vertragsablauf, bei Ableben und bei Rückkauf. Diese Leistungen können sich durch die Gewinnbeteiligung erhöhen.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung erfolgt die Veranlagung in Investmentfonds. Die Auswahl der Fonds trifft der Versicherungsnehmer. Aufgrund der Veranlagungsentscheidungen durch den Versicherungsnehmer trägt dieser das volle Veranlagungsrisiko. Es gibt daher keine garantierten Rückkaufswerte.

Versicherungsnehmer ist eine volljährige natürliche Person (d.h. Mindestalter 18 Jahre) oder eine juristische Person.

Die Versicherungsprämie beinhaltet 4 % Versicherungssteuer.

Eine Kapitalauszahlung nach Ablauf der steuerlichen Mindestanlagedauer ist grundsätzlich einkommensteuerfrei. Ebenso ist eine Rentenzahlung bis zum Erreichen des Kapitalwertes einkommensteuerfrei. Die Kursgewinnsteuer bzw. Vermögenszuwachssteuer findet keine Anwendung.

Im Rahmen der fondsgebundenen Veranlagung trägt der Versicherungsnehmer das volle Veranlagungsrisiko. Es gibt daher keine garantierten Leistungen.

Vor Ablauf der steuerlichen Mindestanlagedauer können Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres bzw. innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende ganz oder teilweise kündigen.

Ab Ablauf der steuerlichen Mindestanlagedauer können Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung jederzeit mit Wirkung zum Monatsende ganz oder teilweise kündigen.

Bitte beachten Sie mögliche steuerliche Konsequenzen.

Normalerweise wird eine Lebensversicherung – unabhängig ob klassische Veranlagung oder Veranlagung in Fonds - für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Vor Ende dieser Laufzeit erhalten Sie den sogenannten Abreiferbrief – hier teilen wir Ihnen mit, dass die Versicherung in Kürze abläuft und wie hoch Ihr Vertragsguthaben ist. Dieses Guthaben können Sie sich ( wenn Sie der Versicherungsnehmer sind) entweder einmalig oder als Rente auszahlen lassen.

Bei der ERGO fürs Investment gibt es auch noch die lebenslange Laufzeit. (Voraussetzung: Einmalprämie, Alter 50 Plus und Wahl dieser Laufzeit).

Das bedeutet, dass Ihr Vertrag bis zum Tod der versicherten Person läuft. Wir zahlen an die genannte Person aus. Der Versicherungsnehmer hat jedoch das Recht, den Vertrag jederzeit teilweise oder zur Gänze abzurufen (= (Teil/Rückkauf). Dann erhält der Versicherungsnehmer den Wert des Fondsguthabens (= Wert der Deckungsrückstellung). Aus steuerlichen Gründen sollte die steuerliche Mindestanlagedauer von 15 Jahren eingehalten werden.

Für 50Plus beträgt die Mindestanlagedauer 10 Jahre. Ein Abruf von mehr als 25 % der ursprünglichen Einmalprämie bewirkt sonst eine nachträgliche Versicherungssteuer von 7 % und die zusätzliche Berücksichtigung der Differenzeinkommensteuer. (= Steuer auf die Gewinne)

Ihnen stehen folgede Fondsarten zur Auswahl:

  • Aktienfonds
  • Anleihenfonds
  • Dachfonds
  • Geldmarktfonds
  • Multi-Asset-Fonds
  • Themenfonds

Sie bekommen den Wert des Fondsguthabens (=Wert der Deckungsrückstellung) ausgezahlt.
Im Ablebensfall erhält die bezugsberechtigte Person 105 % des Fondsguthabens.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen daher keine diesbezügliche Beratung. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Erstinformation ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie auch die näheren Erläuterungen zu den Produkten (insbesondere zu den konkreten Versicherungsleistungen) in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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