FAQs Vorsorge

Sie haben Fragen zur Risiko- oder, Berufsunfähigkeitsversicherung? Sie möchten genauere Infos zur Bestattungs- oder Kindervorsorge? Hier finden Sie Antworten zu den meistgestelltesten Fragen.

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Risikoversicherung

Wenn Sie Familie haben oder einen Kredit aufnehmen.
Als AlleinerzieherIn oder AlleinverdienerIn.
Auch für Selbstständige zum Schutz Ihres Geschäftspartners. 

Sie entscheiden, wie hoch Ihr Leben versichert sein soll. Die Versicherung passt sich Ihren Vorgaben und Zielen an. Für einen Kredit richtet sich die Versicherung nach der Kredithöhe und der Laufzeit. Der Betrag kann gleich bleiben oder kleiner werden.

Wenn ein Elternteil stirbt, brauchen vor allem junge Familien viel Geld.
Die Kinder sind klein, oft gibt es Kredite. Die Ausbildung kostet viel, Schulden müssen zurück bezahlt werden. Aber es verdient plötzlich nur einer.

Die Versicherung sollte daher so hoch sein wie das Drei- bis Fünffache vom Jahres-Einkommen. Sie sollte so lange dauern, bis die Kinder selbst verdienen.

Oft reicht ein Fragebogen vor allem zur Gesundheit. Sie können die Fragen selbst beantworten. Die Anworten müssen richtig und vollständig sein.
Manchmal müssen Sie sich auch von einem Arzt untersuchen lassen. Selten sind weitere Befunde nötig.

Die Prämie wird abgestimmt auf jede Person berechnet. Dazu fragen wir nach Ihrer Gesundheit und wie Sie leben. So können wir die Gefahren besser einschätzen.

Wer gesund lebt und nicht raucht, zahlt weniger. 

Wir versichern auch Motorradfahrer oder Raucher. Diese Gruppen brauchen besonders Schutz.

– Was ist Ihr Beruf?
– Gefährlicher Sport?
– Rauchen Sie?
– Sind oder waren Sie krank?
– Wurden Sie operiert?
– Größe und Gewicht?
 

Bitte beantworten Sie alle Fragen richtig. Wenn etwas nicht stimmt, können wir den Betrag im Todesfall nicht auszahlen.

Ihre Daten bleiben vertraulich und sind durch den Datenschutz geschützt.

Nein. Das Geld aus der Risikoversicherung gehört nicht zur Verlassenschaft. Es wird direkt ausbezahlt.

Die Auszahlung ist steuerfrei. Wer das Geld bekommt, bestimmen Sie beim Abschluss selbst.

Nein. Diese Versicherung ist eine Risikoversicherung. Sie zahlt nur, wenn die versicherte Person stirbt.

Möchten Sie lieber eine Lebensversicherung mit Auszahlung bei Erleben und möglicher Rente? Dafür gibt es andere Lösungen, wie zum Beispiel ERGO fürs Leben. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Die Risikoversicherung ist ein günstiger Weg, einen Kredit abzusichern.

Ein Beispiel:

Hanna, 25 Jahre, hat sich eine Wohnung gekauft und musste dafür einen Kredit über 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 25 Jahren bei ihrer Bank aufnehmen. Sie arbeitet als Social Media Managerin, lebt gesund, raucht nicht und geht regelmäßig laufen. Sie betreibt keine Extremsportarten. Hanna hat ihre ERGO Risikoversicherung online abgeschlossen. Sie bezahlt 74,57 Euro im Jahr.

Ja, auch wenn Sie rauchen oder Motorrad fahren, können Sie eine Risikoversicherung bei ERGO abschließen.

Sie können sofort online berechnen (ERGO Risikoversicherung), wie viel Ihre Versicherung kostet.

Oder Sie möchten sich beraten lassen: Zum Beispiel in einer Filiale der Bank Austria oder der Volksbank-Gruppe. Auch bei einem Makler ist das möglich.

Die Prämien für Ihre Risikoversicherung sind niedriger.

Ja. Wenn Sie nach dem Vertragsabschluss zu rauchen anfangen, müssen Sie uns das mitteilen.

In diesem Fall bleibt die Versicherungssumme gleich, aber Sie zahlen mehr Prämie.

In den meisten Fällen ist es egal, woran die versicherte Person stirbt. Die Versicherung zahlt bei Tod durch einen Unfall, durch Krankheit oder durch Altersschwäche.

Es gibt aber Ausnahmen: Bei Selbstmord in den ersten drei Jahren nach Vertragsbeginn. Auch bei Krieg oder Katastrophen zahlt die Versicherung nicht.

Was genau nicht versichert ist, steht in den Versicherungsbedingungen.

Wenn Sie mit der Versicherung einen Kredit absichern, wird der offene Kredit getilgt.

Sonst bestimmen Sie selbst, wer das Geld im Todesfall bekommt. Das kann zum Beispiel Ihr Partner, Ihr Kind oder jemand anderes sein.

Das Geld wird direkt an diese von Ihnen namentlich benannte Person ausbezahlt. Es gehört nicht zur Verlassenschaft und ist steuerfrei.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die staatliche Unterstützung durch eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension unterliegt erschwerten Anspruchsvoraussetzungen und der Schwerpunkt liegt auf Rehabilitation bzw. Umschulung. Die staatliche Leistung bei Berufsunfähigkeit erfolgt nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität und es gelten Mindestanforderungen, die mit Altersgrenzen und Versicherungszeiten verbunden sind.

Vorausgesetzt Sie erhalten also eine staatliche Berufsunfähigkeitspension, müssen Sie mit deutlichen Einkommenseinbußen rechnen. Rechnen Sie Ihre Berufsunfähigkeitspenion einfach mit dem ERGO Berufsunfähigkeitsrechner aus.

Jetzt berechnen

Die private Berufsunfähigkeits-Vorsorge hilft Ihnen, die Versorgungslücke im Falle einer Berufsunfähigkeit zu schließen.

 

Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ist Ihr Einkommen wesentlich geringer als das bisherige berufliche Einkommen, wenn Sie überhaupt Anspruch auf eine staatliche Pension bei geminderter Arbeitsfähigkeit haben. Mit dem ERGO Pensionsrechner Berufsunfähigkeit können Sie ihre Berufsunfähigkeitspension bei Eintritt von Berufsunfähigkeit ausrechnen und so die die Situation besser einschätzen.

Die Höhe der Prämie ist abhängig von dem Abschlussalter der versicherten Person, dem ausgeübten Beruf und natürlich von der Höhe der gewählten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente.

Für die Ermittlung der Prämienhöhe zählt der aktuelle Beruf zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Prüfung der eingetretenen BU erfolgt für jenen Beruf, der zuletzt ausgeübt wurde.

Wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall eintritt, erhalten Sie eine einmalige Zusatzzahlung, das Unterstützungskapital bei Unfall. In diesem Fall erfolgt einmalig eine sofortige Auszahlung in Höhe von 24 Monatsrenten.

Bei Eintritt von bestimmten Ereignissen können Sie die bei Vertragsabschluss vereinbarte Rente nachträglich ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Bestimmte Ereignisse sind zum Beispiel: Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, eine Scheidung, der erfolgreiche Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung.

Bestattungsvorsorge

Die Kosten für eine Bestattung werden in Österreich nicht vom Staat übernommen, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sterbegeld. Daher müssen diese Kosten von Angehörigen übernommen werden oder sie werden aus der Verlassenschaft bezahlt. Da das Verlassenschaftsverfahren aber Monate dauern kann, ist dieses Geld aber zum Zeitpunkt der Bestattung meist nicht verfügbar.

Alle Personen von 35 bis 70 Jahren können die ERGO Bestattungsvorsorge abschließen.

Durch das namentliche Bezugsrecht kann der Begünstigte frei gewählt werden und die Versicherungssumme fällt nicht in die Verlassenschaft. Das Geld steht Ihren Hinterbliebenen sofort zur Verfügung.

Mit ERGO im Bezugsrecht können Sie in der „Bestattungsverfügung‘‘ sämtliche Details Ihrer Bestattung festlegen, wie zB. die Art der Bestattung (Erd-, Feuer-, Seebestattung oder andere), die Musik, den Ablauf und alle weiteren Details.

ERGO übernimmt dann, gemeinsam mit Partnerunternehmen, die Organisation und Kostenabwicklung der Bestattung bis zur vollen Versicherungssumme. Sind die Kosten für die Bestattung geringer als die Versicherungssumme, wird der Restbetrag an den von Ihnen genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Hier noch ein Tipp: Schreiben Sie die Wünsche für Ihre Bestattung nicht in Ihr Testament. Die Testamentseröffnung findet in den meisten Fällen erst nach der Bestattung statt und Ihre Wünsche können dann nicht mehr umgesetzt werden.

Die ERGO Bestattungsvorsorge bietet lebenslangen Versicherungsschutz. Das heißt, dass die Versicherung nicht zu einem festgelegten Zeitpunkt endet, sondern lebenslang läuft.

Die Prämienzahlung wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Die maximale Prämienzahlungsdauer beträgt 25 Jahre.

Kindervorsorge

Die Kindervorsorge kann für Kinder ab 0 Jahren abgeschlossen werden.

Ja, in diesem Fall ist die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten notwendig.

Sie können bei Abschluss der Versicherung den Versorgungszeitpunkt festlegen (wenn das Kind 18 oder 25 Jahre alt ist). Zu diesem Zeitpunkt kann das erwachsene Kind in die Versicherung einsteigen und den Vertrag weiterführen – mit lebenslanger Laufzeit. Das bedeutet: es kann das Vermögen jederzeit monatlich abrufen - ohne vorherige Vereinbarung.

Wenn der Versorger stirbt, zahlt ERGO die Prämien bis zum Versorgungszeitpunkt weiter. Zur Sicherheit erfolgt dann die Veranlagung zu 100% im klassischen Deckungsstock. Bei einer schweren Krankheit des Versorgers (Herzinfarkt oder Schlaganfall) übernimmt ERGO die Prämienzahlung für die Dauer von 2 Jahren.

Sie bestimmen bei Abschluss die Richtung der Veranlagung selbst. 100% klassisch, 100% in Fonds oder ein Mix. Je nach Wirtschaftslage oder persönlicher Situation können Sie die Veranlagung jederzeit flexibel ändern.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen daher keine diesbezügliche Beratung. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Erstinformation ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie auch die näheren Erläuterungen zu den Produkten (insbesondere zu den konkreten Versicherungsleistungen) in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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