Fünf junge Menschen stehen in einer Werkstatt an einem Tisch

Betriebliche Kolletkivversicherung

Eine Lebensversicherung mit garantierter Mindestverzinsung, jährlich unverfallbaren Gewinnzuteilungen und einer garantierten Rentenleistung in der Pensionsphase.

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Was ist eine Betriebliche Kollektivversicherung?

Diese Form der Gruppenrentenversicherung, mit sicherer Veranlagung während der gesamten Laufzeit garantiert, die bei Teilnahmebeginn zur Anwendung kommenden Rententafeln und somit eine lebenslange garantierte Pension für Ihre Arbeitnehmer.
Rechtliche Basis für die Betriebliche Kollektivversicherung kann eine Einzel- oder Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmer(n) bzw. ein Kollektivvertrag sein.

Die Leistungen auf einen Blick

Lebenslange Alterspension (auch vorzeitig)
Witwen/Witwerpension (auch für Lebens-gefährten)
Waisenpension
Berufsunfähigkeitspension (optional)

Die Vorteile der Betrieblichen Kollektivversicherung

Vorteile für Arbeitnehmer
  • Garantierte lebenslange Pension mit Hinterbliebenenvorsorge und inkludiertem Berufsunfähigkeitsschutz
  • Lohnerhöhung brutto für netto (keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge)
  • Versteuerung erst bei Rentenbezug, wenn in der Regel ein günstigerer Steuersatz zur Anwendung kommt
  • Höhere Zusatzpension im Vergleich zur privaten Vorsorge
  • Wertsicherung durch Gewinnbeteiligung der Versicherung
  • Sofortige Unverfallbarkeit der einbezahlten Beiträge („Rucksackprinzip“)
  • Reduzierte Versicherungssteuer in der Höhe von 2,5 %
  • Staatliche Prämienförderung (§108a EStG) für Eigenbeiträge
Vorteile für Arbeitgeber
  • Hohe Motivation und Bindung der Mitarbeiter an das Untenehmen
  • Beiträge sind, im beitragsorientiertem Modell bis zu 10% der Lohn- und Gehaltssumme aller teilnahmeberechtigten Mitarbeiter, zu 100% Betriebsausgabe
  • Keine Lohnnebenkosten
  • Vorteile auf dem Arbeitsmarkt bei der Suche nach qualifiziertem Personal
  • Übertragung von bestehenden Pensionszusagen möglich
  • Geringer administrativer Aufwand durch die Auslagerung der Firmenpension

Zielgruppe

Arbeitgeber, die als Ergänzung zur gesetzlichen Alterspension eine Firmenpension in Form einer Versicherungslösung finanzieren wollen. Diese kann durch freiwillige Eigenbeiträge des Arbeitnehmers erhöht werden.

Vorsorgelösungen sind möglich für:

  • Unternehmen ab einem Mitarbeiter
  • Besonders wichtige Mitarbeiter(gruppen)
  • Für angestellte Familienmitglieder
  • Die gesamte Belegschaft
  • Gesellschafter-Geschäftsführer mit bis zu 25 % Anteilen am Unternehmen

 

 

Zwei Modelle stehen zur Wahl

Sie entscheiden

Die Höhe der laufenden Prämie wird festgelegt. Prämien sind bis zu zehn Prozent der Lohn- und Gehaltssumme aller Teilnahmeberechtigten betriebsausgabenfähig. Die Höhe der Leistungen ergibt sich aus den geleisteten Prämien unter Berücksichtigung des Garantierzinses und der jeweils gültigen Gewinnbeteiligung.

Eine künftige Rentenhöhe wird vertraglich festgelegt. Prämien für Leistungen bis zu 80 % des letzten Aktivbezuges sind unter Berücksichtigung allfälliger anderer Firmenpensionszusagen steuerlich absetzbar. Die Höhe der zu leistenden Prämien ist unter Berücksichtigung des Garantierzinses und der jeweils gültigen Gewinnbeteiligung durch die vertraglich vereinbarten Leistungen determiniert.

Entscheiden Sie zusätzlich welche Variante Sie möchten

  • Garantiepension mit Wertsicherung aus der Gewinnbeteiligung

  • Pension mit erhöhtem Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit und vorzeitigem Ableben

Selbstverständlich bieten wir auch maßgeschneiderte Lösungen, welche auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind.
Für mehr Informationen, kontakieren Sie einen unserer Berater.

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Übertragung von Pensionszusagen in die Betriebliche Kollektivversicherung

Ansprüche aus bestehenden Pensionszusagen, welche innerhalb des Unternehmens finanziert wurden, können in ein beitrags- bzw. leistungsorientiertes Modell während des aufrechten Dienstverhältnisses oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses übertragen werden.

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.