Menschen in Büro, in dem sich durch einen Brand Rauch entwickelt hat
Das D.A.S. Firmenlogo mit Claim

Schadensersatz-Rechtsschutz

Versicherungsschutz für Schadenersatz-Ansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Persönliche Beratung

Inhaltsbereich

Unsere Leistungen

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • bei erlittenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • bei Beschädigung von für eigene betriebliche Zwecke genutzten Gebäuden
  • E-Scooter und E-Bikes sind auch mitversichert (Fahrzeuge ohne Kennzeichen)
Versichert sind

der versicherte Betrieb und alle Arbeitnehmer für Versicherungsfälle, die mit ihrer Tätigkeit für den Betrieb zusammenhängen, inkludiert sind auch direkte Arbeitswege 

Beispiele für den Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Ein Lieferant zerstört aus Unachtsamkeit ein wertvolles Bild im Foyer Ihres Firmengebäudes? Einer Ihrer Mitarbeiter wird auf der Baustelle vom Arbeiter eines anderen Unternehmers verletzt?

  • Der Schadensersatz-Rechtsschutz für Unternehmen bietet Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Ein Fall aus der Praxis

Erst vor kurzem hat Heiko Z. das Foyer seines Hotels komplett erneuern lassen. Schmuckstück des Empfangsbereichs ist ein wertvolles Bild, das ihm von einem berühmten Künstler geschenkt wurde.

Eines Tages passiert das Unglück: Als ein Lieferant ein sperriges Paket liefert, stellt er sich so ungeschickt an, dass er das Bild beschädigt.

Herr Z. fordert vom Lieferdienst, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Doch der Chef des Lieferanten weigert sich, zu bezahlen. Der Hotelbesitzer wendet sich daher an die Juristen des D.A.S. RechtsService.

Da noch kein Anwalt eingeschaltet wurde, kann die
D.A.S. Direkthilfe® angewendet werden.
Die sachbearbeitende D.A.S. Juristin schickt der Lieferfirma ein Schreiben. In dem Brief fordert sie den Paketlieferdienst dazu auf, den Schaden zu übernehmen. Falls nicht, würde eine erfahrene D.A.S. Partneranwältin eingeschaltet werden.

Schon nach kurzer Zeit zeigt die D.A.S. Direkthilfe® Wirkung. Die Lieferfirma meldet sich bei Herrn Z. und überweist ihm die geforderte Summe.
Für den D.A.S. Kunden war das Einschreiten der D.A.S. Juristin vollkommen kostenlos.

Weitere Versicherungsunterlagen

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherung.at 
Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Vereinbaren Sie einen individuellen Rechtsschutz-Beratungstermin.

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.