Was ist eine Gewinnfreibetrags-Pension?
Möchten Sie Ihre Pensionsvorsorge mit Ihrer Steuerersparnis finanzieren? Nehmen Sie den Gewinnfreibetrag in Anspruch und erzielen Sie Ihre Steuerersparnis, die Sie – neben der begünstigten Anschaffung von Betriebsmitteln und Wertpapieren – zur privaten Vorsorge heranziehen können. Damit finanzieren Sie einen Teil Ihrer privaten Pensionsvorsorge aus betrieblichen Mitteln.
Zielgruppe
Die Freibetrags-Pension i.V.m. § 10 EStG eignet sich für
- Freiberufler
- Einzelunternehmer
- Personengesellschaften
- Land- und Forstwirte
Die Details der Gewinnfreibetrags-Pension
Der Gewinnfreibetrag des § 10 EStG beträgt:
- Für die nächsten 145.000 Euro der Bemessungsgrundlage……. 13 %
- Für die nächsten 175.000 Euro der Bemessungsgrundlage……7 %
- Für die nächsten 230.000 Euro der Bemessungsgrundlage….4,5 %
insgesamt somit höchstens 46.400 Euro im Veranlagungsjahr.
Für Gewinne bis 33.000 Euro: Grundfreibetrag“ bis 4.950 Euro (15 %) pauschaliert ohne Investitionserfordernis.
Gewinne über 33.000 Euro bis maximal 583.000 Euro Euro sind investitionsbedingt: dazu können z. B. Wohnbauanleihen angeschafft werden.
Die Wohnbauanleihen müssen ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre als Anlagevermögen im Betriebsvermögen gehalten werden und können nach dieser 4-jährigen Behaltedauer anschließend wieder netto verkauft werden.
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