Älterer Mann mit weißen Haaren und Brille steht am Fenster und schaut nach draußen

Pensionszusage

Die Firmenpension für Manager und Schlüsselarbeitskräfte.

Machen Sie Ihren Schlüsselmitarbeitern und Managern ein besonderes Angebot mit der Pensionszusage und helfen Sie Ihren Mitarbeitern dabei, ihre Vorsorgelücke zu schließen.

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Was ist eine Pensionszusage?

Mit der Pensionszusage (Direkte Leistungszusage) können insbesondere Bezieher höherer Einkommen ihre Vorsorgelücke zwischen dem letzten Aktiveinkommen und der geringeren Sozialversicherungspension optimal ausgleichen

Die Pensionszusage auf einen Blick

Keine Lohnnebenkosten für Sie als Arbeitgeber
Betriebliche Altersvorsorge für mehrheitlich beteiligte Geschäftsführer
Individuelle Vertragsgestaltung auch für Einzelpersonen

Die Vorteile im Detail

Vorteile für Arbeitnehmer
  • Finanzierung der Altersvorsorge über den Betrieb bzw. durch den Dienstgeber
  • Reduktion der Pensionslücke zwischen Aktiveinkommen und Sozialversicherungspension und Absicherung der Familie
  • Keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase
  • Kapitalabfindung grundsätzlich möglich
  • Absicherung der Pensionsansprüche im Insolvenzfall durch Verpfändung der Pensionsrückdeckungsversicherung möglich
Vorteile für Arbeitgeber
  • Einzige Form der betrieblichen Altersvorsorge für mehrheitlich beteiligte Geschäftsführer
  • Bindung von Schlüsselarbeitskräften an das Unternehmen
  • Keine Lohnnebenkosten
  • Individuelle Vertragsgestaltung, auch für Einzelpersonen geeignet
  • Gesamtaufwendungen in der Ansparphase bedeuten eine nachhaltige Gewinnminderung für das Unternehmen
  • Auslagerung betriebsfremder Risken (Liquiditätsbedarf, Langlebigkeit, Ablebensrisiko, BU-Renten) an die Rückdeckungsversicherung (RDV)

Zielgruppe

Die Pensionszusage ist die richtige Vorsorgelösung für alle bilanzierenden Unternehmen mit nachhaltiger Gewinnentwicklung.

Sie eignet sich insbesondere für

  • Geschäftsführer (Beteiligung 0 % - 100 %) und Vorstände
  • Leitende Angestellte
  • Arbeitgeber, die ihre Führungskräfte bzw. qualifizierten Mitarbeiter nachhaltig an ihr Unternehmen binden möchten
  • Unternehmen, in denen Firmenpensionen branchenspezifisch Bestandteil der Gesamtentlohnung sind

Einzelunternehmer, Freiberufler und Mitunternehmer von Personengesellschaften (GesBR, OG, KG) können für sich selbst keine Pensionszusage einrichten, dies aber, sofern sie bilanzieren, für Ihre Dienstnehmer oder auch angestellten Familienmitglieder tun.

 

Klassische Anwendungfälle einer Pensionszusage

  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit 25 % und Sperrminorität
  • Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer wesentlichen Beteiligung von mehr als 25 %
  • Pensionszusage als Bestandteil von Vergütungsmodellen für Schlüsselarbeitskräfte
  • Fälle, in denen eine andere Betriebliche Vorsorge aus Gründen der Gleichbehandlung (Differenzierung) nicht umgesetzt werden kann

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