Was ist eine Pensionszusage?
Mit der Pensionszusage (Direkte Leistungszusage) können insbesondere Bezieher höherer Einkommen ihre Vorsorgelücke zwischen dem letzten Aktiveinkommen und der geringeren Sozialversicherungspension optimal ausgleichen
Zielgruppe
Die Pensionszusage ist die richtige Vorsorgelösung für alle bilanzierenden Unternehmen mit nachhaltiger Gewinnentwicklung.
Sie eignet sich insbesondere für
- Geschäftsführer (Beteiligung 0 % - 100 %) und Vorstände
- Leitende Angestellte
- Arbeitgeber, die ihre Führungskräfte bzw. qualifizierten Mitarbeiter nachhaltig an ihr Unternehmen binden möchten
- Unternehmen, in denen Firmenpensionen branchenspezifisch Bestandteil der Gesamtentlohnung sind
Einzelunternehmer, Freiberufler und Mitunternehmer von Personengesellschaften (GesBR, OG, KG) können für sich selbst keine Pensionszusage einrichten, dies aber, sofern sie bilanzieren, für Ihre Dienstnehmer oder auch angestellten Familienmitglieder tun.
Klassische Anwendungfälle einer Pensionszusage
- Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit 25 % und Sperrminorität
- Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer wesentlichen Beteiligung von mehr als 25 %
- Pensionszusage als Bestandteil von Vergütungsmodellen für Schlüsselarbeitskräfte
- Fälle, in denen eine andere Betriebliche Vorsorge aus Gründen der Gleichbehandlung (Differenzierung) nicht umgesetzt werden kann
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