Junger Mann steht mit verschränkten Armen in einer Werkstatt

Steuerfreie Zukunftssicherung

Steuerfreie Grundversorgung für Mitarbeiter.

Als freiwillige Sozialleistung können Unternehmen für Ihre Mitarbeiter bis zu 300 Euro pro Jahr bzw. 25 Euro pro Monat und Mitarbeiter investieren.

Berater finden

Inhaltsbereich

Was versteht man unter der steuerfreien Zukunftssicherung?

Unter der Zukunftssicherung versteht man Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, die dazu dienen, den Mitarbeiter oder von diesem bestimmte Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern.
Bis zu 300 Euro pro Jahr bzw. 25 Euro pro Monat können je Mitarbeiter als Zukunftssicherung verwendet werden.

Die Zukunftssicherung kann für alle Mitarbeiter oder auch nur für bestimmte objektiv abgrenzbare Gruppen (z. B. nach mindestens 5 Dienstjahren) abgeschlossen werden, wobei für verschiedene Gruppen auch unterschiedliche Versicherungsprodukte verwendet werden können.

Die Vorteile der steuerfreien Zukunftssicherung

Vorteile für Arbeitnehmer
  • keine Lohnsteuer für einbezahlte Prämien
  • keine Sozialversicherungsbeiträge für einbezahlte Prämien (nur bei freiwilliger Gehaltserhöhung)
  • Steuerfreiheit bei einmaliger Auszahlung
  • Steuerfreiheit der Rentenzahlungen bis die Summe der Renten das einbezahlte Kapital übersteigt (danach Besteuerung gemäß Bewertungsgesetz)
Vorteile für Arbeitgeber
  • Prämienzahlungen sind Betriebsausgaben
  • keine Lohnnebenkosten
  • Förderung der Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation

Welche Arten von Versicherungen sind geeignet?

Die Zukunftssicherung muss eine entsprechende Risikokomponente oder eine entsprechende Altersvorsorge aufweisen.

Reine Risikoversicherungen (Unfall, Tod, Krankheit) stellen daher immer eine Zukunftssicherung dar. Bei Er- und Ablebensversicherungen muss im Fall des Todes des Versicherten mindestens die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 15 Jahre. Rentenversicherungen laufen bis zum gesetzlichen Pensionsalter.

Zwei Modelle stehen zur Wahl

Sie entscheiden

Der Arbeitgeber zahlt pro Arbeitnehmer 300 Euro zusätzlich zum normalen Gehalt für die Zukunftssicherung.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitgeber monatlich 25 Euro/ jährlich 300 Euro vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehält und diesen Betrag für dessen persönliche Zukunftssicherung aufwendet.

Ermitteln Sie Ihren Steuervorteil

Vergleichen Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge), um Ihren monatlichen Steuervorteil zu ermitteln!

Steuerpflichtiges Jahreseinkommen Grenzsteuersatz (Steuerersparnis) Nettobetrag (25 Euro brutto) Ihr monatlicher Sparvorteil
von 12.816 bis 20.818 Euro 20 % 20 Euro 5 Euro
von 20.818 bis 34.513 Euro 30 % 17,50 Euro 7,50 Euro
von 34.513 bis 66.612 Euro 40 % 15 Euro 10,00 Euro
von 66.612 bis 99.266 Euro 48 % 13,00 Euro 12,00 Euro
von 99.266 bis 1 Mio Euro 50 % 12,50 Euro 12,50 Euro
ab 1 Mio Euro 55 % 11,25 Euro 13,75 Euro

Mit ERGO in guten Händen

Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügend Sicherheit bietet. Wir von ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken.

  • Branchensieger
  • Höchste Servicequalität
  • Top Kundenzufriedenheit
Siegel Service-Champion: ERGO ist Branchensieger im erlebten Kundenservice

So erreichen Sie uns

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder sonstige Anliegen? Kein Problem. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Panoramablick auf Wien vom Kahlenberg

Ihr persönlicher Berater

Finden Sie einen ERGO-Berater in Ihrer Nähe.

Berater finden

Hilfe per E-Mail

Kontaktieren Sie uns. Wir melden uns in Kürze.

E-Mail senden

Service Hotline

Mo - Mi & Fr: 8 - 16:30 Uhr
Do: 8 - 17:30 Uhr

0800 22 44 22

 

Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.