Was versteht man unter der steuerfreien Zukunftssicherung?
Unter der Zukunftssicherung versteht man Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, die dazu dienen, den Mitarbeiter oder von diesem bestimmte Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern.
Bis zu 300 Euro pro Jahr bzw. 25 Euro pro Monat können je Mitarbeiter als Zukunftssicherung verwendet werden.
Die Zukunftssicherung kann für alle Mitarbeiter oder auch nur für bestimmte objektiv abgrenzbare Gruppen (z. B. nach mindestens 5 Dienstjahren) abgeschlossen werden, wobei für verschiedene Gruppen auch unterschiedliche Versicherungsprodukte verwendet werden können.
Welche Arten von Versicherungen sind geeignet?
Die Zukunftssicherung muss eine entsprechende Risikokomponente oder eine entsprechende Altersvorsorge aufweisen.
Reine Risikoversicherungen (Unfall, Tod, Krankheit) stellen daher immer eine Zukunftssicherung dar. Bei Er- und Ablebensversicherungen muss im Fall des Todes des Versicherten mindestens die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 15 Jahre. Rentenversicherungen laufen bis zum gesetzlichen Pensionsalter.
Zwei Modelle stehen zur Wahl
Sie entscheiden
Freiwillige Gehaltserhöhung ("on top")
Der Arbeitgeber zahlt pro Arbeitnehmer 300 Euro zusätzlich zum normalen Gehalt für die Zukunftssicherung.
Gehaltsumwandlung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitgeber monatlich 25 Euro/ jährlich 300 Euro vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehält und diesen Betrag für dessen persönliche Zukunftssicherung aufwendet.
Ermitteln Sie Ihren Steuervorteil
Vergleichen Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge), um Ihren monatlichen Steuervorteil zu ermitteln!
Steuerpflichtiges Jahreseinkommen | Grenzsteuersatz (Steuerersparnis) | Nettobetrag (25 Euro brutto) | Ihr monatlicher Sparvorteil |
---|---|---|---|
von 12.816 bis 20.818 Euro | 20 % | 20 Euro | 5 Euro |
von 20.818 bis 34.513 Euro | 30 % | 17,50 Euro | 7,50 Euro |
von 34.513 bis 66.612 Euro | 40 % | 15 Euro | 10,00 Euro |
von 66.612 bis 99.266 Euro | 48 % | 13,00 Euro | 12,00 Euro |
von 99.266 bis 1 Mio Euro | 50 % | 12,50 Euro | 12,50 Euro |
ab 1 Mio Euro | 55 % | 11,25 Euro | 13,75 Euro |
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