Was versteht man unter der steuerfreien Zukunftssicherung?
Unter der Zukunftssicherung versteht man Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, die dazu dienen, den Mitarbeiter oder von diesem bestimmte Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern.
Bis zu 300 Euro pro Jahr bzw. 25 Euro pro Monat können je Mitarbeiter als Zukunftssicherung verwendet werden.
Die Zukunftssicherung kann für alle Mitarbeiter oder auch nur für bestimmte objektiv abgrenzbare Gruppen (z. B. nach mindestens 5 Dienstjahren) abgeschlossen werden, wobei für verschiedene Gruppen auch unterschiedliche Versicherungsprodukte verwendet werden können.
Welche Arten von Versicherungen sind geeignet?
Die Zukunftssicherung muss eine entsprechende Risikokomponente oder eine entsprechende Altersvorsorge aufweisen.
Reine Risikoversicherungen (Unfall, Tod, Krankheit) stellen daher immer eine Zukunftssicherung dar. Bei Er- und Ablebensversicherungen muss im Fall des Todes des Versicherten mindestens die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 15 Jahre. Rentenversicherungen laufen bis zum gesetzlichen Pensionsalter.
Zwei Modelle stehen zur Wahl
Sie entscheiden
Der Arbeitgeber zahlt pro Arbeitnehmer 300 Euro zusätzlich zum normalen Gehalt für die Zukunftssicherung.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitgeber monatlich 25 Euro/ jährlich 300 Euro vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehält und diesen Betrag für dessen persönliche Zukunftssicherung aufwendet.
Ermitteln Sie Ihren Steuervorteil
Vergleichen Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge), um Ihren monatlichen Steuervorteil zu ermitteln!
Steuerpflichtiges Jahreseinkommen | Grenzsteuersatz (Steuerersparnis) | Nettobetrag (25 Euro brutto) | Ihr monatlicher Sparvorteil |
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von 11.000 bis 18.000 Euro | 20 % | 20 Euro | 5 Euro |
von 18.000 bis 31.000 Euro | 32,5 % | 16,87 Euro | 8,13 Euro |
von 31.000 bis 60.000 Euro | 42 % | 14,50 Euro | 10,50 Euro |
von 60.000 bis 90.000 Euro | 48 % | 13,00 Euro | 12,00 Euro |
von 90.000 bis 1 Mio Euro | 50 % | 12,50 Euro | 12,50 Euro |
ab 1 Mio Euro | 55 % | 11,25 Euro | 13,75 Euro |