
Tipps für das Home Office
Home-Office ist derzeit in aller Munde. Gehören Sie auch zu jenen Berufstätigen, die ihre Arbeit aktuell von zu Hause erledigen?
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Ja, Sie können auch weiterhin eine Versicherung bei uns abschließen. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne telefonisch oder per E-Mail rund um Ihren passenden Versicherungsschutz. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihr gewünschtes Produkt online abzuschließen.
Ob eine Prämienpause oder vorübergehende Prämienfreistellung möglich und steuerlich sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren Betreuer oder die Kundenhotline unter 0800 22 44 22.
Grundsätzlich greift Ihr Versicherungsschutz auch im Falle einer Pandemie. Allerdings besteht eine Berufsunfähigkeit erst, wenn Sie infolge einer Krankheit sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen sind oder sein werden, zu arbeiten.
Nein, diese Todesursache wirkt sich nicht auf die Bestattungsvorsorge aus. Die Hinterbliebenen erhalten nach wie vor den festgelegten Geldbetrag. Stirbt der Versicherungsnehmer im Ausland, werden die Überführungskosten auch weiterhin bis zu der in der Polizze festgelegten Versicherungssumme übernommen.
Eine Erkrankung am Coronavirus hat keine Auswirkungen auf Ihre Ablebensversicherung.
Sie haben Fragen rund um Ihre Reiseversicherung? Besuchen Sie hierfür bitte die Website der Europäischen Reiseversicherung.
Nein, die Gewerbeversicherung deckt nur Betriebsunterbrechungen durch Sachschäden ab.