Presseaussendung 03. Juni 2024
ERGO informiert über rechtliche Konsequenzen rund um eAusweise
Digitale Innovationen im Verkehrswesen. Österreich führte im Februar 2024 den digitalen Zulassungsschein ein. ERGO informiert über die rechtlichen Konsequenzen, wenn der digitale Nachweis bei einer Kontrolle nicht erbracht werden kann.
Smartphone statt Geldbörse. Mit der neuen ID-Austria haben Fahrzeugbesitzer nach erfolgreicher Einführung des digitalen Führerscheins nun seit einigen Wochen die Möglichkeit, den digitalen Zulassungsschein zu nutzen. Mithilfe einer speziellen App namens eAusweise können sie ihren Führer- und Zulassungsschein bei Fahrzeugkontrollen in digitaler Form vorweisen. Außer Frage ein effizienter und benutzerfreundlicher Prozess. Doch Vorsicht: Das Risiko des Nichtfunktionierens des digitalen Nachweises trägt der Lenker!
Der digitale Zulassungsschein, der als vollständiger Ersatz für das physische Dokument gilt, kann seit Februar 2024 innerhalb des österreichischen Bundesgebiets verwendet werden. Über die österreichischen Grenzen hinaus ist der digitale Ausweis derzeit nicht gültig. Für die Beantragung des digitalen Zulassungsscheins muss ein Fahrzeug auf den Fahrzeuglenker oder eine Besitzgemeinschaft in Österreich zugelassen und ein aktuelles Smartphone mit biometrischer Identifizierung vorhanden sein. Des Weiteren ist die Registrierung der ID-Austria und der Download der Apps Digitales Amt sowie eAusweise auf dem Smartphone erforderlich.
Bei einer Kontrolle können Fahrzeuglenker Führerschein und/oder Zulassungsschein mit einem kurzzeitig gültigen QR-Code über die eAusweise-App generieren, die vom Kontrollorgan mittels digitalen Lesegerätes geprüft werden. Dabei wird auch der aktuelle Status des digitalen Ausweises angezeigt. Wurde beispielsweise die Fahrberechtigung des Lenkers entzogen, wird dies im Führerscheinregister hinterlegt und scheint bei der digitalen Kontrolle auf.
Die Juristen/-innen des D.A.S. Rechtsschutz der ERGO Versicherung Österreich haben aufgrund zahlreicher Anfragen aus der aktuellen Rechtsberatungspraxis die rechtlichen Konsequenzen des Nichtfunktionierens des digitalen Ausweises recherchiert und zusammengestellt. Denn ist der Akku leer, das Smartphone defekt, lässt sich die App nicht öffnen, der Ausweis nicht laden oder ist die Internetverbindung unterbrochen, gilt dies als Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften und wird so gewertet, als führe man seine Ausweisdokumente nicht mit.
Allerdings gilt eine Ausnahme, wenn das Kontrollgerät des Kontrollorgans defekt ist oder nicht funktioniert. Denn derartige Probleme dürfen dem Lenker nicht zum Nachteil gereichen. Da der digitale Führerschein und Zulassungsschein ein vollständiger Ersatz ist, muss das Kontrollorgan eine andere Möglichkeit finden, um die Kontrolle durchzuführen.
Kann ein Fahrzeuglenker jedoch weder die erforderlichen physischen Dokumente noch die digitalen vorlegen, drohen Verwaltungsstrafen. Bei vergessenem, jedoch grundsätzlich gültigem Führerschein oder Zulassungsschein sind mindestens 20 Euro zu bezahlen, in der Praxis wohl tatsächlich mehr.
Wichtig zu beachten ist auch, dass etwaige erforderliche Beiblätter wie Genehmigungsurkunden, deren Inhalt nicht im digitalen Zulassungsschein enthalten sind, weiterhin physisch mitgeführt werden müssen.
Außerdem kann der digitale Zulassungsschein derzeit nur von berechtigen Kontrollorganen geprüft werden. Sollte man den Zulassungsschein an anderer Stelle vorlegen müssen, zum Beispiel bei einer §57a Begutachtungsstelle, ist also weiterhin der herkömmliche Zulassungsschein vorzulegen.
Gut zu wissen: Auch als Privatperson kann man mittels eAusweise-App Führer- und Zulassungsschein-Ausweisdaten anderer Personen prüfen, sofern diese auch die über ID Austria zur Verfügung gestellte App nutzen. Dies kann z.B. bei der Prüfung der Ausweisdaten im Zuge von Privatkaufverträgen sinnvoll und hilfreich sein.
Da der digitale Führerschein jedoch vornehmlich zur Überprüfung der Lenkerberechtigung vorgesehen ist, muss der digitale Führerschein im Privatbereich nicht als Ausweisdokument anerkannt werden. Will man sich also im Zuge eines Vertragsabschlusses bei einem Geschäft ausweisen, sollte vorweg geklärt werden, ob die digitale Variante anerkannt wird.
Die fortschreitende Digitalisierung verspricht einen Ausbau der digitalen Services in naher Zukunft. Somit ist es ratsam, sich regelmäßig über die aktuellen Möglichkeiten zu informieren und sicherzustellen, dass die erforderlichen Apps regelmäßig auf ihre Aktualität und Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Über die ERGO Versicherung
Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte und über 30 Standorten eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie kundenbedarfsorientierte Produktlösungen und umfassende Serviceleistungen mit Mehrwert. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen sowie Unternehmen und reicht von Lebens- und Schaden-/Unfall-, über Rechtsschutz- und Spezialangeboten in der Krankenversicherung bis hin zu Gewerbe- und Industrieversicherungslösungen.
Details und weitere Infos unter www.ergo-versicherung.at
Mag. Christoph Pongratz
Leiter Kommunikation - Pressekontakt
ERGO Austria International AG
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