Rechts- und Risikohinweise

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Risikohinweise zu Ihren ERGO Versicherungen

Finden Sie hier die Rechts- und Risikohinweise zu den aktuellen Produkten.

Das sollten Sie beachten:

ERGO fürs Leben ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG und eine Lebensversicherung mit flexibler Veranlagung.

Ihre Einzahlungen enthalten 4% Versicherungssteuer sowie Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme. Die zu investierenden Prämien (=Sparprämien) sind Ihre Einzahlungen abzüglich Versicherungssteuer und abzüglich Kosten.

Die Versicherungssteuer muss von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden. Die Kosten sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen dieser Lebensversicherung und im Versicherungsantrag angeführt. Die Kosten bestimmen sich durch Abschlussalter der versicherten Person(en), Laufzeit, gewählte Einzahlungsart und den tariflichen bzw. gewählten Versicherungsschutz.

Die investierte Prämie (Sparprämie) wird von der ERGO Versicherung AG gemäß dem von Ihnen gewünschten Verhältnis im klassischen Versicherungsdeckungsstock veranlagt oder dem Deckungsstock für fondsgebundene Lebensversicherungen zugeführt.

Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens und getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten. Die Überwachung des klassischen Deckungsstocks erfolgt durch einen von der Finanzmarktaufsicht bestellten Treuhänder bzw. dessen Stellvertreter.

Ansprüche im Konkursfall werden - soweit dies anteilig möglich ist - aus dem jeweiligen Deckungsstock bevorzugt befriedigt. Es sind daher auch Verluste möglich.

Gewinnanteile bei der klassischen Veranlagung erhöhen die im klassischen Deckungsstock veranlagte Deckungsrückstellung. Gewinnanteile werden von der ERGO Versicherung AG insbesondere dann zugewiesen, wenn die erwirtschafteten Veranlagungserträge im klassischen Deckungsstock über dem Rechnungszins (0 %) liegen. Zugewiesene Gewinnanteile sind unwiderruflich. Künftige Gewinnanteile können nicht vorausgesehen werden, Aussagen darüber sind daher unverbindlich.

ERGO fürs Leben ist geeignet für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die

  • die Sicherheit einer klassischen Veranlagung bevorzugen oder
  • die erhöhten Risiken einer Fondsveranlagung tragen können und während der Laufzeit Kursschwankungen akzeptieren oder
  • gleichzeitig beide Veranlagungswelten wünschen und damit eine Kombination aus Sicherheit und Risiko wählen.

Bei ERGO fürs Leben stehen Ihnen für eine Fondsveranlagung ausgewählte Fonds verschiedener Assetklassen zur Verfügung. Wählen Sie daraus die für Sie passenden Fonds. Die Wertentwicklung der gewählten Fonds ist unter anderem abhängig von der Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte, von Zinssätzen, Inflationsraten und Währungswechselkursen. Weitere Angaben zum gewählten Fonds finden Sie in dessen "Wesentlichen Anlegerinformationen". Bitte lesen Sie vor Abschluss von ERGO fürs Leben die "Wesentlichen Anlegerinformationen" des gewählten Fonds.

 

Im Erlebensfall am Ende der Laufzeit leistet die ERGO Versicherung die vorhandene Deckungsrückstellung. Je nach gewählter Veranlagungsstruktur während der abgelaufenen Versicherungsdauer entspricht diese Deckungsrückstellung

  • dem Ergebnis der klassischen Deckungsstockveranlagung (inklusive der aus der Veranlagung allfällig zugewiesenen Gewinnbeteiligung) oder
  • dem Ergebnis der Veranlagung in Fonds (= Geldwert der vorhandenen Fondsanteile) oder
  • dem Ergebnis aus beiden Veranlagungsformen (Summe aus Deckungsstockveranlagung inklusive der aus der Veranlagung allfällig zugewiesenen Gewinnbeteiligung plus Geldwert der vorhandenen Fondsanteile)

Bei fondsgebundener Veranlagung gilt: Eine Übertragung von Fondsanteilen ist nicht möglich.

Für den klassischen Deckungsstock sind Veranlagungsverluste ausgeschlossen. Für die fondsgebundene Veranlagung bietet ERGO fürs Leben keine Garantien auf Kapitalerhalt. Hierbei tragen Sie das volle Veranlagungsrisiko. Es kann daher auch zu einem teilweisen Verlust Ihres Kapitals bis hin zum Totalverlust kommen.

Bei vorzeitiger Kündigung (Rückkauf vor Laufzeitende), insbesondere bei kurzer Laufzeit, erhält die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer in der Regel aufgrund der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme nicht die gesamten Einzahlungen zurück.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen Verhältnissen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann.

Das sollten Sie beachten:

Die Produktvarianten ERGO fürs Leben die flexible Vorsorge und ERGO fürs Leben die flexible Vorsorge mit lebenslanger Laufzeit sind Produkte mit Einmalprämie der ERGO Versicherung AG und Lebensversicherungen mit flexibler Veranlagung.

Ihre Einzahlungen enthalten 4% Versicherungssteuer sowie Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme. Die zu investierenden Prämien (=Sparprämien) sind Ihre Einzahlungen abzüglich Versicherungssteuer und abzüglich Kosten.

Die Versicherungssteuer muss von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden. Die Kosten sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen dieser Lebensversicherung und im Versicherungsantrag angeführt. Die Kosten bestimmen sich durch Abschlussalter der versicherten Person(en), Laufzeit, gewählte Einzahlungsart und den tariflichen bzw. gewählten Versicherungsschutz.

Die investierte Prämie (Sparprämie) wird von der ERGO Versicherung AG gemäß dem von Ihnen gewünschten Verhältnis im klassischen Versicherungsdeckungsstock veranlagt oder dem Deckungsstock für fondsgebundene Lebensversicherungen zugeführt.

Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens und getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten. Die Überwachung des klassischen Deckungsstocks erfolgt durch einen von der Finanzmarktaufsicht bestellten Treuhänder bzw. dessen Stellvertreter.

Ansprüche im Konkursfall werden - soweit dies anteilig möglich ist - aus dem jeweiligen Deckungsstock bevorzugt befriedigt. Es sind daher auch Verluste möglich.

Gewinnanteile bei der klassischen Veranlagung erhöhen die im klassischen Deckungsstock veranlagte Deckungsrückstellung. Gewinnanteile werden von der ERGO Versicherung AG insbesondere dann zugewiesen, wenn die erwirtschafteten Veranlagungserträge im klassischen Deckungsstock über dem Rechnungszins (0 %) liegen. Zugewiesene Gewinnanteile sind unwiderruflich. Künftige Gewinnanteile können nicht vorausgesehen werden, Aussagen darüber sind daher unverbindlich.

ERGO fürs Leben ist geeignet für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die

  • die Sicherheit einer klassischen Veranlagung bevorzugen oder
  • die erhöhten Risiken einer Fondsveranlagung tragen können und während der Laufzeit Kursschwankungen akzeptieren oder
  • gleichzeitig beide Veranlagungswelten wünschen und damit eine Kombination aus Sicherheit und Risiko wählen.

Bei ERGO fürs Leben stehen Ihnen für eine Fondsveranlagung ausgewählte Fonds verschiedener Assetklassen zur Verfügung. Wählen Sie daraus die für Sie passenden Fonds. Die Wertentwicklung der gewählten Fonds ist unter anderem abhängig von der Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte, von Zinssätzen, Inflationsraten und Währungswechselkursen. Weitere Angaben zum gewählten Fonds finden Sie in dessen "Wesentlichen Anlegerinformationen". Bitte lesen Sie vor Abschluss von ERGO fürs Leben die "Wesentlichen Anlegerinformationen" des gewählten Fonds.
 

Zur Verringerung allfälliger negativer Kursentwicklungen, insbesondere mit zunehmendem Alter, weisen wir Sie explizit auf die Möglichkeit kostenloser Umschichtungen zum Monatsende von einer bestehenden Fondsveranlagung hin zu einer zumindest übergewichteten konservativeren Veranlagung im Rahmen des klassischen Deckungsstockes hin. Dabei sind von Ihnen die jeweiligen Kapitalmarkt- und Fondsentwicklungen entsprechend zu berücksichtigen. Sie verzichten damit zwar auf etwaige künftige Ertragschancen, können dadurch aber eine von Ihnen definierte Absicherung Ihrer Veranlagung erzielen.

Im Erlebensfall am Ende der Laufzeit leistet die ERGO Versicherung die vorhandene Deckungsrückstellung. Je nach gewählter Veranlagungsstruktur während der abgelaufenen Versicherungsdauer entspricht diese Deckungsrückstellung

  • dem Ergebnis der klassischen Deckungsstockveranlagung (inklusive der aus der Veranlagung allfällig zugewiesenen Gewinnbeteiligung) oder
  • dem Ergebnis der Veranlagung in Fonds (= Geldwert der vorhandenen Fondsanteile) oder
  • dem Ergebnis aus beiden Veranlagungsformen (Summe aus Deckungsstockveranlagung inklusive der aus der Veranlagung allfällig zugewiesenen Gewinnbeteiligung plus Geldwert der vorhandenen Fondsanteile)

Bei ERGO fürs Leben mit lebenslanger Laufzeit ist ab Ablauf des 10. Jahres ein monatlich flexibler Abruf auf das Vertragsguthaben möglich (Kündigung): Je nach gewählter Veranlagungsform wird der im klassischen Deckungsstock veranlagte Wert einschließlich einer etwaigen Gewinnbeteiligung und / oder das vorhandene Fondsvermögen ausgezahlt.

Bei fondsgebundener Veranlagung gilt: Eine Übertragung von Fondsanteilen ist nicht möglich.

Für den klassischen Deckungsstock sind Veranlagungsverluste ausgeschlossen. Für die fondsgebundene Veranlagung bietet ERGO fürs Leben keine Garantien auf Kapitalerhalt. Hierbei tragen Sie das volle Veranlagungsrisiko. Es kann daher auch zu einem teilweisen Verlust Ihres Kapitals bis hin zum Totalverlust kommen.

Bei vorzeitiger Kündigung (Rückkauf vor Laufzeitende), insbesondere bei kurzer Laufzeit, erhält die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer in der Regel aufgrund der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme nicht die gesamten Einzahlungen zurück.

ERGO fürs Leben Einmalprämie kann rückgekauft werden. Bei Rückkauf oder vorzeitigen Auszahlungen (Entnahmen über 25 %) vor Ablauf der Mindestanlagedauer beachten Sie, dass 7 % nachträgliche Versicherungssteuer und Differenz-ESt (Einkommensteuer auf eine etwaige positive Differenz zwischen eingezahlten Versicherungsprämien und der Versicherungsleistung) anfalllen. Die Mindestanlagedauer beträgt 15 Jahre bzw. 10 Jahre für Versicherungsnehmer und versicherte Personen, die jeweils bei Vertragsabschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen Verhältnissen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann.

Das sollten Sie beachten:

ERGO fürs Sparen ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG und eine Lebensversicherung mit flexibler Veranlagung.

Ihre Einzahlungen enthalten 4% Versicherungssteuer sowie Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme. Die zu investierenden Prämien (=Sparprämien) sind Ihre Einzahlungen abzüglich Versicherungssteuer und abzüglich Kosten.

Die Versicherungssteuer muss von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden. Die Kosten sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen dieser Lebensversicherung und im Versicherungsantrag angeführt. Die Kosten bestimmen sich durch Abschlussalter der versicherten Person(en), Laufzeit, gewählte Einzahlungsart und den tariflichen bzw. gewählten Versicherungsschutz.

Die investierte Prämie (Sparprämie) wird von der ERGO Versicherung AG gemäß dem von Ihnen gewünschten Verhältnis im klassischen Versicherungsdeckungsstock veranlagt oder dem Deckungsstock für fondsgebundene Lebensversicherungen zugeführt.

Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens und getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten. Die Überwachung des klassischen Deckungsstocks erfolgt durch einen von der Finanzmarktaufsicht bestellten Treuhänder bzw. dessen Stellvertreter.

Ansprüche im Konkursfall werden - soweit dies anteilig möglich ist - aus dem jeweiligen Deckungsstock bevorzugt befriedigt. Es sind daher auch Verluste möglich.

Gewinnanteile bei der klassischen Veranlagung erhöhen die im klassischen Deckungsstock veranlagte Deckungsrückstellung. Gewinnanteile werden von der ERGO Versicherung AG insbesondere dann zugewiesen, wenn die erwirtschafteten Veranlagungserträge im klassischen Deckungsstock über dem Rechnungszins (0 %) liegen. Zugewiesene Gewinnanteile sind unwiderruflich. Künftige Gewinnanteile können nicht vorausgesehen werden, Aussagen darüber sind daher unverbindlich.

ERGO fürs Sparen ist geeignet für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die

  • die Sicherheit einer klassischen Veranlagung bevorzugen oder
  • die erhöhten Risiken einer Fondsveranlagung tragen können und während der Laufzeit Kursschwankungen akzeptieren oder
  • gleichzeitig beide Veranlagungswelten wünschen und damit eine Kombination aus Sicherheit und Risiko wählen.

Bei ERGO fürs Sparen stehen Ihnen für eine Fondsveranlagung ausgewählte Fonds verschiedener Assetklassen zur Verfügung. Wählen Sie daraus die für Sie passenden Fonds. Die Wertentwicklung der gewählten Fonds ist unter anderem abhängig von der Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte, von Zinssätzen, Inflationsraten und Währungswechselkursen. Weitere Angaben zum gewählten Fonds finden Sie in dessen "Wesentlichen Anlegerinformationen". Bitte lesen Sie vor Abschluss von ERGO fürs Sparen die "Wesentlichen Anlegerinformationen" des gewählten Fonds.

Im Erlebensfall am Ende der Laufzeit leistet die ERGO Versicherung die vorhandene Deckungsrückstellung. Je nach gewählter Veranlagungsstruktur während der abgelaufenen Versicherungsdauer entspricht diese Deckungsrückstellung

  • dem Ergebnis der klassischen Deckungsstockveranlagung (inklusive der aus der Veranlagung allfällig zugewiesenen Gewinnbeteiligung) oder
  • dem Ergebnis der Veranlagung in Fonds (= Geldwert der vorhandenen Fondsanteile) oder
  • dem Ergebnis aus beiden Veranlagungsformen (Summe aus Deckungsstockveranlagung inklusive der aus der Veranlagung allfällig zugewiesenen Gewinnbeteiligung plus Geldwert der vorhandenen Fondsanteile)

Bei fondsgebundener Veranlagung gilt: Eine Übertragung von Fondsanteilen ist nicht möglich.

Für den klassischen Deckungsstock sind Veranlagungsverluste ausgeschlossen. Für die fondsgebundene Veranlagung bietet ERGO fürs Sparen keine Garantien auf Kapitalerhalt. Hierbei tragen Sie das volle Veranlagungsrisiko. Es kann daher auch zu einem teilweisen Verlust Ihres Kapitals bis hin zum Totalverlust kommen.

Bei vorzeitiger Kündigung (Rückkauf vor Laufzeitende), insbesondere bei kurzer Laufzeit, erhält die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer in der Regel aufgrund der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme nicht die gesamten Einzahlungen zurück.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen Verhältnissen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann.

Das sollten Sie beachten:

ERGO fürs Investment ist ein Produkt mit Einmalprämie der ERGO Versicherung AG und eine fondsgebundene Lebensversicherung.

Ihre Einzahlung enthält 4% Versicherungssteuer sowie Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme. Die zu investierende Prämie (=Sparprämie) ist Ihre Einzahlung abzüglich Versicherungssteuer und abzüglich Kosten.

Die Versicherungssteuer muss von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden. Die Kosten sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen dieser Lebensversicherung und im Versicherungsantrag angeführt. Die Kosten bestimmen sich durch Abschlussalter der versicherten Person(en), Laufzeit, gewählte Einzahlungsart und den tariflichen bzw. gewählten Versicherungsschutz.

Die investierte Prämie (Sparprämie) wird von der ERGO Versicherung AG dem Deckungsstock für fondsgebundene Lebensversicherungen zugeführt.

Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens und getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten.

Ansprüche im Konkursfall werden - soweit dies anteilig möglich ist - aus dem jeweiligen Deckungsstock bevorzugt befriedigt. Es sind daher auch Verluste möglich.

Bei ERGO fürs Investment  entscheiden Sie in welche(n) Fonds bzw. Portfolio wir veranlagen sollen. Sie tragen das volle Veranlagungsrisiko

Bei ERGO fürs Investment stehen Ihnen für eine Fondsveranlagung ausgewählte Fonds verschiedener Assetklassen (Anlageklassen)zur Verfügung. Wählen Sie daraus die für Sie passenden Fonds. Sie können auch Portfolios wählen. Die Wertentwicklung der gewählten Fonds/Portfolios ist unter anderem abhängig von der Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte, von Zinssätzen, Inflationsraten und Währungswechselkursen. Weitere Angaben zum gewählten Investmentfonds finden Sie in dessen "Wesentlichen Anlegerinformationen" bzw. zum gewählten Portfolio in den „Spezifischen Informationen über Anlageoptionen“. Über Investmentfonds liegen Rechenschaftsberichte auf, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen. Für gemanagte Portfolios trifft der Vermögensmanager die Entscheidungen über die Veranlagung in Form von Investmentfonds. Nähere Informationen dazu finden Sie im Versicheurngsantrag. Bitte lesen Sie vor Abschluss von ERGO fürs Investment die diese Informationen.

Zur Verringerung allfälliger negativer Kursentwicklungen, insbesondere mit zunehmendem Alter, weisen wir Sie explizit auf die Möglichkeit hin, das kostenlose Umschichtungsmanagement zu aktivieren.

Im Erlebensfall am Ende der Laufzeit leistet die ERGO Versicherung die vorhandene Deckungsrückstellung. Während der abgelaufenen Versicherungsdauer entspricht diese Deckungsrückstellung dem Ergebnis der Veranlagung in Fonds (= Geldwert der vorhandenen Fondsanteile).

Eine Übertragung von Fondsanteilen ist nicht möglich. ERGO fürs Investment bietet keine Garantien auf Kapitalerhalt und Erträge. Hierbei tragen Sie das volle Veranlagungsrisiko. Es kann daher auch zu einem teilweisen Verlust Ihres Kapitals bis hin zum Totalverlust kommen.

Bei vorzeitiger Kündigung (Rückkauf vor Laufzeitende), insbesondere bei kurzer Laufzeit, erhält die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer in der Regel aufgrund der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme nicht die gesamten Einzahlungen zurück.

Bei Rückkauf oder vorzeitigen Auszahlungen (Entnahmen über 25 %) vor Ablauf der Mindestanlagedauer beachten Sie, dass 7 % nachträgliche Versicherungssteuer und Differenz-ESt (Einkommensteuer auf eine etwaige positive Differenz zwischen eingezahlten Versicherungsprämien und der Versicherungsleistung) anfalllen. Die Mindestanlagedauer beträgt 15 Jahre bzw. 10 Jahre für Versicherungsnehmer und versicherte Personen, die jeweils bei Vertragsabschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen Verhältnissen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann.

Das sollten Sie beachten:

ERGO fürs Absichern ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG und eine klassische Ablebensversicherung.

Ihre Einzahlungen enthalten 4% Versicherungssteuer sowie Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme. Die zu investierenden Prämien (=Sparprämien) sind Ihre Einzahlungen abzüglich Versicherungssteuer und abzüglich Kosten.

Die Versicherungssteuer muss von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden. Die Kosten sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen dieser Lebensversicherung und im Versicherungsantrag angeführt. Die Kosten bestimmen sich durch Abschlussalter der versicherten Person(en), Laufzeit, gewählte Einzahlungsart und den tariflichen bzw. gewählten Versicherungsschutz.

Die Versicherungsprämie wird u. a. anhand der Höhe der Versicherungssumme, Alter der versicherten Person(en), der Laufzeit der gewählten Einzahlungsart, dem Rauchverhalten, Größe, Gewicht, Beruf / Tätigkeit und Ihrer Freizeitaktivitäten ermittelt. Die Beurteilung erfolgt anhand der internen Richtlinien der ERGO Versicherung AG.

Bei Fälligkeit der Versicherung (Ableben der versicherten Person während der Laufzeit) zahlt die ERGO Versicherung Aktiengesellschaft die Versicherungssumme aus. Hinweis: Auch wenn zwei Personen in einem Vertrag mit einer Versicherungssumme versichert werden, zahlt die ERGO Versicherung AG die Versicherungssumme im Ablebensfall nur einmal aus.

Im Erlebensfall erfolgt keine Leistung.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen Verhältnissen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann.

Das sollten Sie beachten:

KindersparER GO! ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG und eine Lebensversicherung mit flexibler Veranlagung.

Ihre Einzahlungen enthalten 4% Versicherungssteuer sowie Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme. Die zu investierenden Prämien (=Sparprämien) sind Ihre Einzahlungen abzüglich Versicherungssteuer und abzüglich Kosten.

Die Versicherungssteuer muss von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden. Die Kosten sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen dieser Lebensversicherung und im Versicherungsantrag angeführt. Die Kosten bestimmen sich durch Abschlussalter der versicherten Person(en), Laufzeit, gewählte Einzahlungsart und den tariflichen bzw. gewählten Versicherungsschutz.

Die investierte Prämie (Sparprämie) wird von der ERGO Versicherung AG gemäß dem von Ihnen gewünschten Verhältnis im klassischen Versicherungsdeckungsstock veranlagt oder dem Deckungsstock für fondsgebundene Lebensversicherungen zugeführt.

Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens und getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten. Die Überwachung des klassischen Deckungsstocks erfolgt durch einen von der Finanzmarktaufsicht bestellten Treuhänder bzw. dessen Stellvertreter.

Ansprüche im Konkursfall werden - soweit dies anteilig möglich ist - aus dem jeweiligen Deckungsstock bevorzugt befriedigt. Es sind daher auch Verluste möglich.

Gewinnanteile bei der klassischen Veranlagung erhöhen die im klassischen Deckungsstock veranlagte Deckungsrückstellung. Gewinnanteile werden von der ERGO Versicherung AG insbesondere dann zugewiesen, wenn die erwirtschafteten Veranlagungserträge im klassischen Deckungsstock über dem Rechnungszins (0 %) liegen. Zugewiesene Gewinnanteile sind unwiderruflich. Künftige Gewinnanteile können nicht vorausgesehen werden, Aussagen darüber sind daher unverbindlich.

KindersparER GO!  ist geeignet für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die für ein Kind vorsorgen wollen und

  • die Sicherheit einer klassischen Veranlagung bevorzugen oder
  • die erhöhten Risiken einer Fondsveranlagung tragen können und während der Laufzeit Kursschwankungen akzeptieren oder
  • gleichzeitig beide Veranlagungswelten wünschen und damit eine Kombination aus Sicherheit und Risiko wählen.

Bei KindersparER GO! stehen Ihnen für eine Fondsveranlagung ausgewählte nachhaltige Fonds verschiedener Assetklassen zur Verfügung. Wählen Sie daraus die für Sie passenden Fonds. Die Wertentwicklung der gewählten Fonds ist unter anderem abhängig von der Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte, von Zinssätzen, Inflationsraten und Währungswechselkursen. Weitere Angaben zum gewählten Fonds finden Sie in dessen "Wesentlichen Anlegerinformationen". Bitte lesen Sie vor Abschluss von KindersparER GO! die "Wesentlichen Anlegerinformationen" des gewählten Fonds.

KindersparER GO! kann zu zwei wählbaren Terminen (=Vorsorgezeitpunkt, Alter des Kindes: 18 bzw. 25 Jahre) vom dann erwachsenen Kind übernommen werden. Dh das Kind wird Versicherungsnehmer UND versicherte Person und führt den Vertrag lebenslang weiter. Es müssen vom erwachsenen Kind keine Gesundheitsfragen ausgefüllt werden.

Zum Versorgungszeitpunkt leistet die ERGO Versicherung die vorhandene Deckungsrückstellung, sofern das Recht auf lebenslange Weiterführung des Versicherungsvertrages nicht ausgeübt wird. Je nach gewählter Veranlagungsstruktur während der abgelaufenen Versicherungsdauer entspricht diese Deckungsrückstellung

  • dem Ergebnis der klassischen Deckungsstockveranlagung (inklusive der aus der Veranlagung allfällig zugewiesenen Gewinnbeteiligung) oder
  • dem Ergebnis der Veranlagung in Fonds (= Geldwert der vorhandenen Fondsanteile) oder
  • dem Ergebnis aus beiden Veranlagungsformen (Summe aus Deckungsstockveranlagung inklusive der aus der Veranlagung allfällig zugewiesenen Gewinnbeteiligung plus Geldwert der vorhandenen Fondsanteile)

Im Ablebensfall der versicherten Person bis zum Versorgungszeitpunkt übernimmt ERGO die weitere Prämienzahlung bis zum Versorgungszeitpunkt in Höhe der letzten vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämie. Dies gilt sofern der Vertrag aufrecht ist und die Prämien bis zum Todeszeitpunkt eingezahlt wurden. Im Ablebensfall nach dem Versorgungszeitpunkt (das erwachsene Kind ist als Versicherungsnehmer in den Vertrag eingetreten und führt in weiter) zahlen wir 105% des Vertragsguthabens mindestens aber die eingezahlten Versicherungsprämien ohne Versicherungssteuer und ohne die bis zum Versorgungszeitpunkt fälligen Risikoprämien an die namentlich genannte(n) Person(en). Der Vertrag endet.

Bei KindersparER GO! ist bei Weiterführung des Vertrages durch das erwachsene Kind die Laufzeit lebenslang. Das bedeutet: ein monatlich flexibler Abruf auf das Vertragsguthaben ist möglich (Kündigung): Je nach gewählter Veranlagungsform wird der im klassischen Deckungsstock veranlagte Wert einschließlich einer etwaigen Gewinnbeteiligung und / oder das vorhandene Fondsvermögen ausgezahlt.

Bei fondsgebundener Veranlagung gilt: Eine Übertragung von Fondsanteilen ist nicht möglich.

Für den klassischen Deckungsstock sind Veranlagungsverluste ausgeschlossen. Für die fondsgebundene Veranlagung bietet KindersparER GO! keine Garantien auf Kapitalerhalt. Hierbei tragen Sie das volle Veranlagungsrisiko. Es kann daher auch zu einem teilweisen Verlust Ihres Kapitals bis hin zum Totalverlust kommen.

Bei vorzeitiger Kündigung (Rückkauf vor Laufzeitende), insbesondere bei kurzer Laufzeit, erhält die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer in der Regel aufgrund der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme nicht die gesamten Einzahlungen zurück.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen Verhältnissen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Bei Eintritt des Kindes in den Versicherungsvertrag sind daher die zu diesem Zeitpunkt geltenden steuerlichen Vorschriften und deren Folgen zu beachten. Wir können nicht ausschließen, dass dieser Vertrag dann als Novation gilt und die Weiterführung des Vertrages zu einer Steuerpflicht des Eintretenden in Höhe von 4% Versicherungssteuer auf das Vertragsguthaben führt.

Das sollten Sie beachten:

Active Cash ist eine Kombination zweier aufeinander abgestimmter Lebensversicherungen: einer klassischen Rentenversicherung inkl. etwaiger Gewinnbeteiligung und einer klassischen Er- und Ablebensversicherung inkl. etwaiger Gewinnbeteiligung. Versicherer ist jeweils die ERGO Versicherung AG.

Ihre Einzahlung wird auf die beiden Lebensversicherungen in einem bestimmten Verhältnis aufgeteilt –  abhängig von Ihrem Alter und der Laufzeit.

Ihre Einzahlung enthält 4% Versicherungssteuer sowie Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme. Die zu investierende Prämie (=Sparprämie) ist Ihre Einzahlung abzüglich Versicherungssteuer und abzüglich Kosten.

Die Versicherungssteuer muss von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden. Die Kosten sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen dieser Lebensversicherung und im Versicherungsantrag angeführt. Die Kosten bestimmen sich durch Abschlussalter der versicherten Person(en), Laufzeit und den tariflichen bzw. gewählten Versicherungsschutz.

Die investierte Prämie (Sparprämie) wird von der ERGO Versicherung AG im klassischen Versicherungsdeckungsstock veranlagt.

Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens und getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten. Die Überwachung des klassischen Deckungsstocks erfolgt durch einen von der Finanzmarktaufsicht bestellten Treuhänder bzw. dessen Stellvertreter.

Ansprüche im Konkursfall werden – soweit dies anteilig möglich ist – aus dem jeweiligen Deckungsstock bevorzugt befriedigt. Es sind daher auch Verluste möglich.

Gewinnanteile bei der klassischen Veranlagung erhöhen die im klassischen Deckungsstock veranlagte Deckungsrückstellung. Gewinnanteile werden von der ERGO Versicherung AG insbesondere dann zugewiesen, wenn die erwirtschafteten Veranlagungserträge im klassischen Deckungsstock über dem Rechnungszins (0 %) liegen. Zugewiesene Gewinnanteile sind unwiderruflich. Künftige Gewinnanteile können nicht vorausgesehen werden, Aussagen darüber sind daher unverbindlich.

Wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt, zahlt die ERGO Versicherung AG aus der Er- und Ablebensversicherung die vereinbarte Ablebenssumme zuzüglich aktuellem Stand der Gewinnbeteiligung. Die Pension aus der Rentenversicherung zahlt die ERGO Versicherung AG für den verbleibenden Garantiezeitraum an den Begünstigten (= namentlich  genannte bezugsberechtigte Person) weiter. Der Garantiezeitraum endet immer ein Jahr vor dem Ende der gewählten Laufzeit.

Bei vorzeitiger Kündigung (Rückkauf vor Laufzeitende), insbesondere bei kurzer Laufzeit, erhält die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer in der Regel aufgrund der Versicherungssteuer und der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme nicht die gesamten Einzahlungen zurück.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen Verhältnissen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann.

 

Speziell zur Rentenversicherung (Rentenvorsorge bzw. Active Capital Pension):

Die jährlichen Rentenzahlungen erfolgen durch die ERGO Versicherung AG.

Ihre Rente setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  • vertraglich vereinbarte Rente
  • Bonusrente (ab Rentenzahlungsbeginn)
  • allfällige Erhöhungen durch Gewinnbeteiligung (während der Rentenzahlung)

Die Bonusrente wird zu Beginn der Rentenzahlung errechnet. Dabei wird ein Teil der zu erwartenden künftigen Gewinnbeteiligung berücksichtigt. Übersteigt die Gewinnbeteiligung die Höhe der Bonusrente, so erhöht sich dadurch Ihre laufende Rente. Ist die Gewinnbeteiligung niedriger als die Bonusrente, wird Ihre monatliche Rente gekürzt. Ihre Rente darf höchstens auf die vertraglich vereinbarte Rente einschließlich der bereits zugewiesenen Gewinnbeteiligung gekürzt werden. Kürzungen oder Erhöhungen betreffen nur zukünftige Renten. Es erfolgt keine Rückverrechnung bereits ausgezahlter Bonusrenten.

Mit Beginn der Rentenauszahlung ist ein Rückkauf nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass die laufenden  Rentenzahlungen nicht durch eine einmalige Kapitalzahlung abgegolten werden können.

 

Speziell zur klassischen Er- und Ablebensversicherung für Active Cash

Am Ende der Laufzeit zahlt die ERGO Versicherung AG die vertraglich garantierte Versicherungssumme (= garantierte Auszahlung) zuzüglich etwaiger Gewinnbeteiligung aus.

Die Versicherungssumme wird anhand des Alters der versicherten Person, der Laufzeit und der Höhe der Einmalprämie ermittelt. Die vertraglich garantierte Versicherungssumme ist geringer als die Summe der vereinbarten Einzahlung.

Die Er-und Ablebensversicherung kann rückgekauft werden. Bei Rückkauf oder vorzeitigen Auszahlungen (Entnahmen über 25 %) vor Ablauf der Mindestanlagedauer beachten Sie, dass 7 % nachträgliche Versicherungssteuer und Differenz-ESt (Einkommensteuer auf eine etwaige positive Differenz zwischen eingezahlten Versicherungsprämien und der Versicherungsleistung) anfalllen. Die Mindestanlagedauer beträgt 15 Jahre bzw. 10 Jahre für Versicherungsnehmer und versicherte Personen, die jeweils bei Vertragsabschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Das sollten Sie beachten:

Ihre Einzahlung enthält 4% Versicherungssteuer sowie Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme. Die zu investierende Prämie (=Sparprämie) ist Ihre Einzahlung abzüglich Versicherungssteuer und abzüglich Kosten.

Die Versicherungssteuer muss von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden. Die Kosten sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen dieser Lebensversicherung und im Versicherungsantrag angeführt. Die Kosten bestimmen sich durch Abschlussalter der versicherten Person(en), Laufzeit und den tariflichen bzw. gewählten Versicherungsschutz.

Die investierte Prämie (Sparprämie) wird von der ERGO Versicherung AG im klassischen Versicherungsdeckungsstock veranlagt.

Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens und getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten. Die Überwachung des klassischen Deckungsstocks erfolgt durch einen von der Finanzmarktaufsicht bestellten Treuhänder bzw. dessen Stellvertreter.

Ansprüche im Konkursfall werden – soweit dies anteilig möglich ist – aus dem jeweiligen Deckungsstock bevorzugt befriedigt. Es sind daher auch Verluste möglich.

Gewinnanteile bei der klassischen Veranlagung erhöhen die im klassischen Deckungsstock veranlagte Deckungsrückstellung. Gewinnanteile werden von der ERGO Versicherung AG insbesondere dann zugewiesen, wenn die erwirtschafteten Veranlagungserträge im klassischen Deckungsstock über dem Rechnungszins (0 %) liegen. Zugewiesene Gewinnanteile sind unwiderruflich. Künftige Gewinnanteile können nicht vorausgesehen werden, Aussagen darüber sind daher unverbindlich.

Die monatlichen oder jährlichen Rentenzahlungen erfolgen durch die ERGO Versicherung AG.

Ihre Rente setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  • vertraglich vereinbarte Rente   
  • Bonusrente (ab Rentenzahlungsbeginn)
  • allfällige Erhöhungen durch Gewinnbeteiligung (während der Rentenzahlung)

Die Bonusrente wird zu Beginn der Rentenzahlung errechnet. Dabei wird ein Teil der zu erwartenden künftigen Gewinnbeteiligung berücksichtigt. Übersteigt die Gewinnbeteiligung die Höhe der Bonusrente, so erhöht sich dadurch Ihre laufende Rente. Ist die Gewinnbeteiligung niedriger als die Bonusrente, wird Ihre monatliche Rente gekürzt. Ihre Rente darf höchstens auf die vertraglich vereinbarte Rente einschließlich der bereits zugewiesenen Gewinnbeteiligung gekürzt werden. Kürzungen oder Erhöhungen betreffen nur zukünftige Renten. Es erfolgt keine Rückverrechnung bereits ausgezahlter Bonusrenten.

Wenn die versicherte Person vor der ersten Rentenzahlung stirbt, zahlen wir die Einmalprämie exklusive Versicherungssteuer plus aktuellem Stand der Gewinnbeteiligung an den Begünstigten (= namentlich  genannte bezugsberechtigte Person). Stirbt der Rentenempfänger nach der ersten Rentenzahlung endet die Rentenzahlung. Eine eventuelle weitere Rentenzahlung hängt von der gewählten Rentenvariante ab.

Bei vorzeitiger Kündigung (Rückkauf vor Laufzeitende), insbesondere bei kurzer Laufzeit, erhält die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer in der Regel aufgrund der Versicherungssteuer und der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme nicht die gesamten Einzahlungen zurück. Mit Beginn der Rentenauszahlung ist ein Rückkauf nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass die laufenden Rentenzahlungen nicht durch eine einmalige Kapitalzahlung abgegolten werden können.

Bei Rückkauf oder vorzeitigen Auszahlungen (Entnahmen über 25 %) vor Ablauf der Mindestanlagedauer beachten Sie, dass 7 % nachträgliche Versicherungssteuer und Differenz-ESt (Einkommensteuer auf eine etwaige positive Differenz zwischen eingezahlten Versicherungsprämien und der Versicherungsleistung) anfalllen. Die Mindestanlagedauer beträgt 15 Jahre bzw. 10 Jahre für Versicherungsnehmer und versicherte Personen, die jeweils bei Vertragsabschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen Verhältnissen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann.

Das sollten Sie beachten:

Die Bestattungsvorsorge ist eine klassische Lebensversicherung der ERGO Versicherung AG für den Ablebensfall mit lebenslanger Laufzeit und abgekürzter Prämienzahlungsdauer.

Ihre Einzahlungen enthalten 4 % Versicherungssteuer sowie Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme sowie Zuschläge bei unterjähriger Prämienzahlung.

Die Versicherungssteuer muss von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden. Die Kosten sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen dieser Lebensversicherung und im Versicherungsantrag angeführt. Die Kosten bestimmen sich durch Abschlussalter der versicherten Person(en), Prämienzahlungsdauer, gewählte Einzahlungsart und den tariflichen bzw. gewählten Versicherungsschutz.

Die Veranlagung für diesen Versicherungsvertrag erfolgt im klassischen Versicherungsdeckungsstock der ERGO Versicherung AG.

Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens und getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten. Die Überwachung des klassischen Deckungsstocks erfolgt durch einen von der Finanzmarktaufsicht bestellten Treuhänder bzw. dessen Stellvertreter.

Ansprüche im Konkursfall werden – soweit dies anteilig möglich ist – aus dem jeweiligen Deckungsstock bevorzugt befriedigt. Es sind daher auch Verluste möglich.

Gewinnanteile bei der klassischen Veranlagung erhöhen die im klassischen Deckungsstock veranlagte Deckungsrückstellung. Gewinnanteile werden von der ERGO Versicherung AG insbesondere dann zugewiesen, wenn die erwirtschafteten Veranlagungserträge im klassischen Deckungsstock über dem Rechnungszins (0 %) liegen. Künftige Gewinnanteile können nicht vorausgesehen werden, Aussagen darüber sind daher unverbindlich. Nähere Ausführungen zur Gewinnbeteiligung stehen in den Versicherungsbedingungen zum Produkt. Sie finden diese unter ergo-versicherung.at/versicherungsbedingungen

Die Prämienhöhe zur gewählten Versicherungssumme wird anhand des Alters der versicherten Person und der Einzahlungsart sowie Prämienzahlungsdauer ermittelt.

Im Ablebensfall innerhalb der ersten 30 Monate ab Versicherungsbeginn leisten wir die bis dahin bezahlten Versicherungsprämien abzüglich Versicherungssteuer. Nach Ablauf der ersten 30 Monate leisten wir die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich etwaiger Gewinnanteile. Ausnahme: Bei Unfalltod wird immer die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich etwaiger Gewinnanteile geleistet. Die laufenden Einzahlungen (Versicherungsprämien) enden mit der vereinbarten Prämienzahlungsdauer. Aufgrund der lebenslangen Laufzeit gibt es keine Leistung im Erlebensfall.

Die ERGO Versicherung AG kann nur sicherstellen, dass die Versicherungssumme für die Bestattung verwendet wird, sofern die ERGO Versicherung AG als Bezugsberechtige bestimmt und eine Bestattungsverfügung erteilt wird.

Die Überführungskosten und Serviceleistungen sind automatisch bei Unfalltod oder nach 30 Monaten ab Versicherungsbeginn mitversichert, solange die Versicherungssumme zuzüglich aktuellem Stand der Gewinnbeteiligung mindestens ein Viertel der behördlich festgelegten gewöhnlichen Beerdigungskosten gemäß § 159 VersVG (siehe ergo-versicherung.at/gewoehnlichebeerdigungskosten) beträgt, das sind derzeit 5.000 Euro.

Bei vorzeitig prämienfrei gestellten Verträgen werden die Überführungskosten und Serviceleistungen nicht übernommen.

Bei vorzeitiger Prämienfreistellung oder wenn der für die Grabpflege reservierte Teil der Versicherungssumme weniger als 7,5 % der jeweils gültigen behördlich festgesetzten gewöhnlichen Beerdigungskosten beträgt, entfällt der Anspruch auf Grabpflege. Der dafür vorgesehene Anteil der Versicherungssumme wird dann bei Ableben zusammen mit der sonstigen Versicherungsleistung ausbezahlt.

Reicht die Versicherungsleistung nicht aus, um eine aufliegende Bestattungsverfügung zu erfüllen, wird die gesamte Versicherungsleistung dafür verwendet, die tatsächlich angefallenen Bestattungskosten teilweise zu bezahlen.

Bei vorzeitiger Kündigung (Rückkauf), insbesondere nach kurzer Bestandsdauer, erhält die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer aufgrund der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme, allfälliger Zuschläge bei unterjähriger Prämienzahlung und dem Abzug bei Rückkauf nicht die gesamten Einzahlungen zurück.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen Verhältnissen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann.

Das sollten Sie beachten:

Wichtige Informationen, Rechts- und Risikohinweise.

 

Die Konto-AushaftungsVersicherung ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG und eine klassische Ablebensversicherung.

Ihre Einzahlung enthält 4% Versicherungssteuer sowie Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme. Die zu investierende Prämie (=Sparprämie) ist Ihre Einzahlung abzüglich Versicherungssteuer und abzüglich Kosten.

Die Versicherungssteuer muss von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden. Die Kosten sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen dieser Lebensversicherung und im Versicherungsantrag angeführt. Die Kosten bestimmen sich durch Abschlussalter der versicherten Person und der Versicherungssum­me. Das für die Berechnung relevante Alter ist die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr. Die für die Berechnung relevante Versicherungs­summe ist der durchschnittliche Sollsaldo des betroffenen Kontos für den Berechnungszeitraum.

Bei Fälligkeit der Versicherung (Todesfall) zahlt die ERGO Versicherung AG den aushaftenden Sollsaldo des betroffenen Kontos, maximal 60.000 Euro.