Unterjährigkeitszuschlag

Inhaltsbereich

Die aktuellen Zuschläge (Stand 07/2019) für derzeit abgeschlossene klassische Lebensversicherungen mit nicht jährlichen Prämienzahlungen („Unterjährigkeitszuschlag“) betragen bezogen auf die jeweilige Prämie 1 % bei halbjährlicher, 2 % bei vierteljährlicher und 3 % bei monatlicher Zahlung.

In manchen Tarifen, die für Versicherungsabschlüsse ab 12/2012 angeboten wurden, ist vorgesehen, dass die Prämienzuschläge für nicht jährliche Prämienzahlung („Unterjährigkeitszuschläge“) abhängig vom Zinsniveau sind. In den Besonderen Versicherungsbedingungen ist dabei festgelegt, was unter dem Zinsniveau zu verstehen ist. Für Versicherungsabschlüsse von 12/2012 bis 04/2015 wird die Sekundärmarktrendite (Emittenten gesamt) herangezogen, für Versicherungsabschlüsse ab 04/2015 der 5-Jahres Constant Maturity Swap Euro-Satz.

Bitte beachten Sie, dass die österreichische Kontrollbank die Veröffentlichung der Sekundärmarktrendite mit 04/2015 eingestellt hat. An ihre Stelle tritt die umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) mit den in der Verordnung der österreichischen Nationalbank vorgesehenen Korrekturwerten.