Was ist passiert?
Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. klagte die Airberlin, da sie nicht alle Entgeltbestandteile gesondert aufliste, sondern teilweise in den „Tarif“ einrechne.
So hat der EuGH entschieden:
Der EuGH stellte klar, dass in den eigentlichen „Tarif“ keine Steuern, Gebühren, Kerosinzuschläge, etc eingerechnet werden dürfen. Dies müssen gesondert aufgelistet sein, sodass der Kunde klar informiert ist und Vergleichsmöglichkeiten hat.