Wann ist eine Information der Annullierung eines Fluges rechtzeitig und wen trifft die Beweislast?
Der EuGH hatte die Frage zu klären, was gilt, wenn die Airline zwar an den Reisevermittler die Information der Annullierung des Fluges rechtzeitig weitergibt, dieser jedoch verabsäumt, den Reisenden fristgerecht zu informieren. Muss der Kunde nun beweisen, dass er nicht rechtzeitig informiert wurde? Und ist sein Anspruch auf Ausgleichsleistung verloren?
Es ist laut EuGH nicht erheblich, ob der Flug direkt bei der Airline oder bei einem Online-Reisevermittler gebucht wurde. Dies hat keine Auswirkungen auf die Beweis- und Zahlungspflicht der Airline. Dementsprechend muss die Airline auch bei Einschaltung eines Reisevermittlers den Beweis erbringen, dass der Fluggast rechtzeitig von der Stornierung des Fluges informiert wurde. Da die Information aber verspätet beim Kunden eingelangt ist, hat er auch weiterhin seinen Ausgleichsanspruch gegenüber der Fluglinie.