Reisestorno-Versicherung – kein Versicherungsschutz wegen Komplikationen nach Operation

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Grafik Rechtsschutz

Was ist passiert? 
Die Klägerin bucht ½ Jahr vor dem geplanten Reisebeginn eine Kreuzfahrt plus Reisestorno-Versicherung.

Am Tag der Buchung ist die Klägerin nicht reisefähig, kann jedoch bei einem komplikationslosen Heilungsverlauf nach einer geplanten Operation damit rechnen, dass sie bis zum Antritt der Reise gesund ist. 

Die geplante Operation wird nach Buchung durchgeführt, jedoch kommt es zu einem längeren Heilungsverlauf, sodass die Klägerin im Zeitpunkt des Reiseantritts tatsächlich die Reise nicht antreten kann.

Die Reisestorno-Versicherung verweigert die Zahlung.