Stalking

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Rechtstipp Stalking

D.A.S. Partneranwalt Mag. Thomas Preisinger zum Thema „Stalking“

Gerade im Zusammenhang mit Prominenten wird das Thema Stalking regelmäßig von den Medien aufgegriffen. Tatsache ist, dass Stalking allerdings wirklich jede Person treffen kann, weshalb im Jahr 2006 ein neuer Straftatbestand dagegen geschaffen wurde. So werden aufgrund dieser Strafbestimmung jährlich circa 2000 Anzeigen erstattet.
 

Wann liegt Stalking vor?

In das österreichische Strafgesetzbuch hat Stalking unter dem Fachbegriff „beharrliche Verfolgung“ Einzug gefunden.
So kann Stalking nach der Rechtsordnung auf vier verschiedene Arten begangen werden:
 

  • Der Täter sucht unmittelbaren Kontakt zum Opfer. Er folgt ihm überall hin oder wartet regelmäßig vor dessen Wohnung oder Arbeitsplatz.
  • Stalking kann auch durch die Verwendung von Telekommunikationsmittel oder auch über dritte Personen erfolgen, wenn dadurch ein Kontakt zum Opfer hergestellt wird. Klassischerweise handelt es sich dabei um Telefonanrufe, SMS und E-Mails. Dabei ist es nicht notwendig, dass das Opfer die Anrufe entgegennimmt oder etwa die SMS tatsächlich liest. Nach der Rechtsordnung ist Kontakt schon dann hergestellt, wenn es etwa beim Opfer läutet oder eine SMS nur empfangen wird. Auch handschriftliche Briefe oder Zettel, die an die Wohnungstüre oder das Auto des Opfers geheftet werden, gelten als Stalking. Die Kontaktaufnahme kann auch durch dritte Personen erfolgen, indem der Täter dem Opfer Nachrichten überbringen lässt.
  • Ebenso die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen für das Opfer – unter Verwendung von dessen Kontaktdaten – stellt Stalking dar. Dabei bestellt der Täter zum Beispiel Essenslieferungen, Unterwäsche oder Blumen im Namen des Opfers.
  • Stalking liegt aber auch dann vor, wenn andere Personen zur Kontaktaufnahme mit dem Opfer verleitet werden. Darunter versteht man insbesondere die Schaltung von Inseraten und Kontaktanzeigen unter Angabe der Kontaktdaten des Opfers. Dies beinhaltet nicht nur Anzeigen, in denen das Opfer angeblich einen Partner sucht, sondern auch einfache „Einladungen“ zu einer Party an der Adresse des Opfers.

Muss Stalking Auswirkungen auf das Opfer haben?

Das Opfer muss durch die Tathandlungen in seiner Lebensführung beeinträchtigt sein. Das Opfer traut sich dann nicht mehr das Telefon abzuheben, ändert seine Telefonnummer und E-Mail-Adresse oder bezieht sogar einen neuen Wohnsitz.
 

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Sollten Sie das Gefühl haben, durch eine der oben erwähnten Formen gestalkt zu werden, empfiehlt es sich, dem Täter klar und deutlich die weitere Kontaktaufnahme zu untersagen und sämtliche Stalkingversuche zu dokumentieren. Für den Fall, dass sich das Stalking weiter fortsetzt oder sogar intensiviert, ist unbedingt eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeiinspektion einzubringen.

Stalkingopfer haben zudem Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, welche bei den Gerichten in Anspruch genommen werden
kann. Ebenso besteht die Möglichkeit, durch eine einstweilige Verfügung dem Täter die weitere Kontaktaufnahme zu verbieten. Diese Verbote können bei Zuwiderhandeln des Täters mit Hilfe der Polizei durchgesetzt werden.

 

Welche Strafen werden bei Stalking verhängt?

Wer wegen des Delikts des Stalkings verurteilt wird, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. Hat das Stalking sogar den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch des Opfers zur Folge, ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren zu bestrafen.

Über den Anwalt

Herr Mag. Preisinger ist D.A.S. Partneranwalt. In unserem Steckbrief erfahren Sie mehr über die Schwerpunkte und erhalten weitere Informationen über die Kanzlei Stögerer-Preisinger Rechtsanwälte OG.

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