Beispiele für den Auftraggeber-Rechtsschutz
- Der Verkäufer Ihrer Alarmanlage weigert sich, die bestehenden Mängel zu beheben
- Ihre Versicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten für den entstandenen Wasserschaden
Ein Fall aus der Praxis
Simon F. betreibt ein Juweliergeschäft. Weil ihm Sicherheit sehr wichtig ist, investiert er in eine neue Alarmanlage.
Eine spezialisierte Firma baut das Gerät für ihn ein. Doch leider kommt es bereits in den ersten Wochen zu zahlreichen Fehlalarmen. Als zwei Wochen später der gleiche Mangel nochmal auftritt, weigert sich die Firma die Reparatur kostenlos durchzuführen.
Herr F. sieht aber nicht ein, warum er für die Reparatur bezahlen sollte. Immerhin hat die Anlage noch nie einwandfrei funktioniert. Das D.A.S. RechtsService setzt im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® ein Schreiben an die Alarmanlagenfirma auf. In diesem fordern die Rechtsexperten dazu auf, die Reparaturen kostenlos zu übernehmen. Ansonsten würde einer der spezialisierter D.A.S. Partneranwälte mit dem Fall beauftragt werden.
Die Alarmanlagenfirma lenkt ein und repariert das Gerät so, dass es ab diesem Zeitpunkt auch einwandfrei funktioniert. Für Herrn F. sind keinerlei Kosten entstanden.
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