Beispiele für den Daten-Rechtsschutz
Ein Kunde fordert eine Auskunft zu allen Daten, die bei Ihnen gespeichert sind. Diese Auskunft haben Sie ihm aber bereits umfassend erteilt?
Mit dem Daten-Rechtsschutz können Ansprüche nach dem Datenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung abgewehrt werden.
Ein Fall aus der Praxis
Sabrina O. betreibt ein kleines Teegeschäft mit einem Onlineshop. Um ihre Produkte zu bewerben, verschickt sie regelmäßig Newsletter und Briefe an ihre Kunden.
Nach dem letzten Versand teilt ihr ein Kunde mit, dass er keinen weiteren Geschäftskontakt wünscht und seine Daten gelöscht werden sollen.
Die Geschäftsführerin kennt die Rechtslage und löscht die Kundendaten nachweislich.
Umso überraschter ist Frau O. als sie ein weiteres Schreiben des mittlerweile ehemaligen Kunden erhält, in dem er ihr vorwirft, dass seine Daten noch immer nicht gelöscht wurden. Er droht ihr sogar mit Klage, sollte sie seinem Wunsch nicht nachkommen.
Diese Anschuldigung will sich Frau O. nicht gefallen lassen und wendet sich an das D.A.S. RechtsService. Die D.A.S. Juristen kontaktieren den Kunden und erklären ihm den Sachverhalt. Dank ihres Verhandlungsgeschicks können sie ihn zum Einlenken bewegen und eine Klage abwenden.
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Vereinbaren Sie einen individuellen Rechtsschutz-Beratungstermin.