Beispiele für den Inkasso-Rechtsschutz
- Ihr Kunde bezahlt die von Ihnen gestellte Rechnung nicht und reagiert auch nicht auf Ihre Mahnungen? Egal, ob große oder kleine Firma, als Unternehmer sind Sie darauf angewiesen, dass Ihre Rechnungen rechtzeitig bezahlt werden.
- Wenn Ihre Geschäftspartner und Ihre Kunden in Zahlungsverzug geraten, hilft Ihnen der D.A.S. Inkasso-Rechtsschutz weiter.
Ein Fall aus der Praxis
Sophia H. ist selbstständige Floristin. Einer ihrer Kunden bezahlt seine Rechnung in Höhe von 600 Euro nicht. Um zu zeigen, dass es ihr ernst ist, klebt Frau H. auf das Mahnschreiben einen der D.A.S. Mahnkleber. Auf diesem steht, dass bei Nichtbezahlung der Rechnung die ERGO eingeschaltet wird.
Leider zeigen die Mahnung und der Mahnkleber keine Wirkung, weshalb sich Sophia H. an das D.A.S. RechtsServiceInkasso wendet und um Hilfe bittet. Als auch die Intervention der D.A.S. Juristen nichts nutzt, wird eine spezialisierte D.A.S. Partneranwältin mit der gerichtlichen Betreibung der offenen Rechnung beauftragt.
Die Anwältin kümmert sich um alle weiteren rechtlichen Schritte und kann durchsetzen, dass die offene Rechnung sowie die Anwalts- und Gerichtskosten per Lohn- und Gehaltspfändung von der Kundin einbehalten werden. Frau H. ist glücklich, dass sie endlich zu ihrem Geld kommt.
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