Beispiele für den Sozialversicherungs-Rechtsschutz für Unternehmen
- Die Sozialversicherung leitet ein Verfahren zur Überprüfung des Sozialversicherungsbeitrags eines Mitarbeiters ein. Ihre Sozialversicherung wirft Ihnen vor, dass Sie einen vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter nur geringfügig angemeldet haben und fordert eine Nachzahlung.
- Wir unterstützen Sie bei der Vertretung Ihres Unternehmens und Ihrer Arbeitnehmer für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen.
Ein Fall aus der Praxis
Konrad H. hat ein gutgehendes Architekturbüro. Zur Unterstützung ist auch seine Ehefrau Silvia H. im Büro angestellt. Sie ist wichtige Anlaufstelle und wertvolle Stütze.
Bei einer Firmenüberprüfung wird Herr H. verdächtigt, seiner Frau ungerechtfertigt ein „Manager-Gehalt“ zu bezahlen, das nicht ihren Qualifikationen entspricht. Die Sozialversicherung vermutet, dass Frau H. so einen höheren Pensionsanspruch erlangen möchte.
Das Ehepaar ist über diese Anschuldigung erschüttert und wendet sich an die ERGO. Einer der erfahrenen D.A.S. Juristen berät die beiden und empfiehlt, gegen das bereits eingeleitete Verfahren zur Überprüfung des Sozialversicherungsbeitrags vorzugehen.
Die ERGO beauftragt einen ihrer Partneranwälte. Dieser soll nachweisen, dass Frau H. die nötigen Befähigungen für ihren Job besitzt. Dank der Expertise des Anwalts wird das Verfahren schlussendlich eingestellt.
Der Familie H. sind keinerlei Kosten entstanden.
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