Streitwert Protect

Streitwert-Rechtsschutz

Keine Ablehnung für unsere Versicherungsnehmer, sollte der Streitwert überschritten werden.

Persönliche Beratung

Unsere Leistungen

Keine Ablehnung, sollte der Streitwert überschritten werden

Zahlungen anteilig zur vereinbarten Grenze

Kein "Alles-oder-Nichts"-Prinzip

Keine Ablehnung bei Streitwertüberschreitung

Ihr Rechtsfall wurde wegen Überschreitung der vereinbarten Streitwertgrenze abgelehnt? Sie sind auf den Kosten sitzengeblieben? Mit dem brandneuen D.A.S. Streitwert PROTECT der gehören diese Ablehnungen der Vergangenheit an. Vorbei die Zeit des Prinzips „Alles oder nichts“. Wir zahlen bei Streitwertüberschreitungen im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz – anteilig im Verhältnis zur vereinbarten Streitwertgrenze.

Ein Fall aus der Praxis

Ein Kunde bezahlt seine Rechnung auch nach mehrmaliger Mahnung nicht, angeblich war er mit Ihrer Leistung nicht zufrieden. Ein klärendes Gespräch dazu wollte er nicht führen. Obwohl Ihre vereinbarte Streitwertgrenze 5.000 Euro beträgt und alleine die offene Rechnung 7.500 Euro ausmacht, können Sie sich trotzdem auf den D.A.S. Rechtsschutz verlassen.

Mit der Streitwert PROTECT erhalten Sie im Vertrags-Rechtsschutz aliquote Leistung bei Streitwertüberschreitung. Somit ist die Überschreitung der Streitwertgrenze nicht länger Grund für eine Ablehnung und Sie können Ihr Recht mit Ihrem D.A.S. Rechtsschutz bedenkenlos durchsetzen.

Weitere Versicherungsunterlagen

Die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen zu Ihrer Versicherung finden Sie bei den Versicherungsbedingungen.

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Vereinbaren Sie einen individuellen Rechtsschutz-Beratungstermin.

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.