So machen Sie Ihr Auto frühlingsfit
Mit der warmen Jahreszeit steht auch der obligate Frühjahrsputz an. Auch fürs Auto. Lesen Sie unsere Checkliste.
Mehr erfahrenThemen wie Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Umwelt werden zunehmend wichtiger und das spiegelt sich auch im Verhalten der Österreicherinnen und Österreicher wider. Immer mehr Menschen entscheiden sich aktuell für ein Elektroauto oder ziehen zukünftig den Umstieg auf ein Elektrofahrzeug in Betracht.
Mit der E-Mobilitätsoffensive wird in Österreich ein klimafreundlicher Verkehr auch 2022 wieder vom Bund finanziell unterstützt. Dabei werden sowohl Privatfahrzeuge als auch Fahrzeuge für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine gefördert. Besitzen Sie ein Elektrofahrzeug, können Sie sich im Rahmen dieser Initiative also den E-Mobilitätsbonus sichern.
In Österreich werden durch die E-Mobilitätsoffensive 2022 Fahrzeuge mit Elektroantrieb, Brennstoffzellenantrieb sowie Plug-In-Hybrid-Antrieb und (E-)Transporträder gefördert.
Fahrzeug | Importeursanteil | Pauschalförderung | Gesamtförderung |
Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (M1, N1) | 2.000 | 3.000 | 5.000 |
Brennstoffzellenfahrzeuge (M1, N1) | 2.000 | 3.000 | 5.000 |
Plug-In Hybridfahrzeuge (M1, N1) | 1.250 | 1.250 | 2.500 |
Range Extender und Reichweitenverlängerer (M1, N1) | 1.250 | 1.250 | 2.500 |
(E-)Transporträder | 100 | 800 | 900 |
E-Mopeds (L1e) | 350 | 450 | 800 |
E-Motorräder (L3e < 11 KW) | 500 | 700 | 1.200 |
E-Motorräder (L3e > 11 KW) | 500 | 1.400 | 1.900 |
E-Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e, L7e) | - | 1.300 | 1.300 |
Der E-Mobilitätsbonus muss bereits auf der Fahrzeugrechnung mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ ausgewiesen sein.
Das Fahrzeug muss nachweislich mit Strom bzw. Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Es muss sich um ein neues Fahrzeug, einen Vorführwagen oder eine Tageszulassung handeln. Dabei darf die Erstzulassung nicht mehr als 12 Monate (365 Tage) zurückliegen.
Das Rechnungsdatum des E-Fahrzeuges darf bei Antragstellung nicht länger als 6 Monate in der Vergangenheit liegen
Das Elektrofahrzeug darf in der Basisausstattung den maximalen Brutto-Listenpreis von 60.000 Euro nicht überschreiten.
Die elektrische Reichweite des E-Fahrzeuges muss mindestens 50 km (nach WLTP) betragen
Bei Leasingfahrzeugen muss am Leasingvertrag der Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ ausgewiesen sein und es ist eine Depotzahlung bzw. Vorauszahlung vor Antragstellung notwendig.
Der Förderungsprozess für den E-Mobilitätsbonus läuft in zwei Schritten ab. Im 1. Schritt erfolgt die Registrierung und im 2. Schritt die Antragstellung.
Online-Registrierung für Privatpersonen:
Wenn Sie die Registrierung für die E-Mobilitätsförderung erfolgreich abgeschlossen haben, sind die Fördermittel für das von Ihnen angegebene Elektrofahrzeug reserviert und Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit einem Link zur Online-Plattform. Über diesen Link kann nun die Antragstellung erfolgen.
Tipp: Sie haben ab der Registrierung 36 Wochen Zeit, die Lieferung, Bezahlung und Zulassung Ihres Elektrofahrzeuges sowie die Antragstellung über die Online-Plattform durchzuführen.
Dann denken Sie daran, dass eine gute und umfangreiche Elektroauto-Versicherung unumgänglich ist, damit Sie immer und überall abgesichert sind. Mit der ERGO Kfz-Versicherung MobilER GO! profitieren Sie zudem von den Top-Konditionen für E-Autos.
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