Pensionszusage
Die Firmenpension für Manager
und Schlüsselarbeitskräfte.
Keine Lohnnebenkosten
für Sie als Arbeitgeber
Betriebliche Altersvorsorge
für mehrheitlich beteiligte Geschäftsführer
Individuelle Vertragsgestaltung
auch für Einzelpersonen
Alle Details zur PensionszusageAlle Details zur Pensionszusage
Mit der Pensionszusage (Direkten Leistungszusage) können insbesondere Bezieher höherer Einkommen ihre Versorgungslücke zwischen dem letzten Aktiveinkommen und der geringeren Sozialversicherungspension optimal ausgleichen
Vorteile für den Arbeitnehmer | Vorteile für den Arbeitgeber |
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Finanzierung der Altersvorsorge über den Betrieb bzw. durch den Dienstgeber | Einzige Form der betrieblichen Altersvorsorge für mehrheitlich beteiligte Geschäftsführer |
Reduktion der Pensionslücke zwischen Aktiveinkommen und Sozialversicherungspension und Absicherung der Familie | Bindung von Schlüsselarbeitskräften an das Unternehmen |
Keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase | Keine Lohnnebenkosten |
Kapitalabfindung grundsätzlich möglich | Individuelle Vertragsgestaltung, auch für Einzelpersonen geeignet |
Absicherung der Pensionsansprüche im Insolvenzfall durch Verpfändung der Pensionsrückdeckungsversicherung möglich | Gesamtaufwendungen in der Ansparphase bedeuten eine nachhaltige Gewinnminderung für das Unternehmen |
Auslagerung betriebsfremder Risken (Liquiditätsbedarf, Langlebigkeit, Ablebensrisiko, BU-Renten) an die Rückdeckungsversicherung (RDV) |
ZielgruppeZielgruppe
Die Pensionszusage ist die richtige Vorsorgelösung für alle bilanzierenden Unternehmen mit nachhaltiger Gewinnentwicklung.
Sie eignet sich insbesondere für
- Geschäftsführer (Beteiligung 0 % - 100 %) und Vorstände
- Leitende Angestellte
- Arbeitgeber, die ihre Führungskräfte bzw. qualifizierten Mitarbeiter nachhaltig an ihr Unternehmen binden möchten
- Unternehmen, in denen Firmenpensionen branchenspezifisch Bestandteil der Gesamtentlohnung sind
Einzelunternehmer, Freiberufler und Mitunternehmer von Personengesellschaften (GesBR, OG, KG) können für sich selbst keine Pensionszusage einrichten, dies aber, sofern sie bilanzieren, für Ihre Dienstnehmer oder auch angestellten Familienmitglieder tun.
Zu den klassischen Anwendungsfällen für eine Pensionszusage zählen: Zu den klassischen Anwendungsfällen für eine Pensionszusage zählen:
- Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit 25 % und Sperrminorität
- Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer wesentlichen Beteiligung von mehr als 25 %
- Pensionszusage als Bestandteil von Vergütungsmodellen für Schlüsselarbeitskräfte
- Fälle, in denen eine andere Betriebliche Vorsorge aus Gründen der Gleichbehandlung (Differenzierung) nicht umgesetzt werden kann
Werbung:
Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.