Ärger bei Flugreisen
Flugverspätung, Flugannullierungen oder verlorenes Gepäck: Diese Ärgernisse haben das Potential, den lang ersehnten Urlaub richtig zu vermiesen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie schnell dagegen vorgehen können und helfen Ihnen bei den weiteren rechtlichen Schritten.
Flugverspätung und Flugausfall – welche Rechte können Sie wann geltend machen?
In Österreich sind Verspätungen und Annulierungen durch die europäische Fluggastrechte-Verordnung geregelt. Sie ist anwendbar, wenn:
- es sich um Flüge handelt, die innerhalb der Europäischen Union starten
- bei Flügen aus Drittstaaten mit europäischen Airlines, die in der EU landen
- es sich um Reisen ohne gebotene Ersatzleistungen durch die Fluglinie nach den Gesetzen eines Nicht-EU Landes handelt.
Gilt die Fluggastrechte-Verordnung für mich?
Abflug/Ankunft | Ankunft in der EU | Ankunft außerhalb der EU |
---|---|---|
Abflug in der EU | Ja | Ja (außer die Fluggesellschaft hat keinen Sitz in der EU) |
Abflug außerhalb der EU | Ja (außer die Fluggesellschaft hat keinen Sitz in der EU) | Nein |
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Beispiele: Für was habe ich welche Ansprüche?
Mehr als zwei Stunden Verspätung
Wenn Ihr Flug mehr als zwei Stunden Verspätung hat, haben Sie Anspruch auf diverse Betreuungsleistungen wie beispielsweise Verpflegung und falls notwendig auch die Unterbringung in einem Hotel.
Mehr als drei Stunden Verspätung
Zusätzlich zum Anspruch auf diverse Betreuungsleistungen wie beispielsweise Verpflegung und falls notwendig auch die Unterbringung in einem Hotel haben Sie ab drei Stunden den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Mehr als fünf Stunden Verspätung
Hat Ihr Flug mehr als fünf Stunden Verspätung haben Sie neben dem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung das Recht, jedenfalls vom Vertrag zurückzutreten und den vollen Reisepreis zurück zu verlangen.
Annullierung oder Überbuchung
Im Falle einer Annullierung des Fluges oder bei Überbuchung des Flugzeuges haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine entsprechende Ausgleichsleistung in bar. Außerdem können Sie bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden Schadensersatz von der Fluglinie verlangen.
Fallbeispiel: Flieger vereist - wer haftet für 29.000 Euro Schaden?
Was ist passiert?
Ehepaar H. entscheidet sich für eine Kreuzfahrt der Extraklasse: Am 06.01.2010 um 07:05 Uhr soll es von Wien aus über Frankfurt und Buenos Aires nach Ushuaia (Argentinien) und dann mit dem Schiff in die Antarkits gehen. Alle Flüge werden direkt bei der Fluggesellschaft F. gebucht. Der Reisepreis beträgt EUR 29.070,-. Am Abend vor dem geplanten Abflug beginnt es derart heftig zu schneien, dass sich bereits ab 23:00 Uhr Belag auf den Flughafenpisten bildet.
Obwohl das Flughafenpersonal schon um 01:30 Uhr mit den Räumungsarbeiten beginnt, liegt am Abreisetag so viel Schnee, dass die gebuchte Boeing nicht starten kann. Die Maschine muss auch noch enteist werden und startet schließlich erst um 09:46 Uhr. Das Ehepaar H. kann damit den Anschlussflug um 10:15 in Frankfurt nicht mehr erreichen. Es gibt auch keinen anderen Flug, mit dem das Kreuzfahrtschiff noch erreicht werden kann.
Hier geht es zum gesamten Fall.
Gepäckverlust – welche Rechte können Sie wann geltend machen?
- Verspätung des Gepäcks
Ist Ihr Gepäck verspätet, haben Sie Anspruch auf Entschädigungszahlungen von der Fluglinie. Die Airline ersetzt hier die Kosten für essenzielle Dinge wie beispielsweise Ersatzkleidung und Toilettenartikel. Bewahren Sie daher alle Belege auf. Wichtig: Die Entschädigungszahlungen müssen innerhalb von 21 Tagen ab Zurverfügungstellung des Gepäcks geltend gemacht werden. - Gepäck verloren
Wurde der Koffer verloren, muss der Verlust des Gepäcks sofort vor Ort noch am Flughafen angezeigt werden. Innerhalb von 21 Tagen ab der Verlustanzeige können Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Airline geltend machen. Die Entschädigungen werden im Montrealer Abkommen mit der künstlichen Währung Sonderziehungsrechte angegeben. Die Entschädigung sind nach oben bei 1288 SZR begrenzt, das sind nach derzeitigem Kurs etwa 1600 € (Stand Mai 2022). Der Wert kann also schwanken. Diese Höchstgrenze gilt grundsätzlich für Verspätung/Verlust/Beschädigung des Gepäcks.. Verstauen Sie daher Ihre Wertsachen besser immer in Ihrem Handgepäck. - Koffer beschädigt
Sollte Ihr Koffer während des Fluges beschädigt worden sein, können Sie von der Airline den Ersatz der Reparaturkosten einfordern. Sollte der Schaden irreparabel sein, dann haben Sie Anspruch auf die Zahlung des aktuellen Zeitwertes des Gepäckstücks. Wichtig zu wissen: Diese Ansprüche müssen innerhalb von einer Woche schriftlich bei der Fluglinie geltend gemacht werden.
Schwierigkeiten bei der Geltendmachung von Entschädigungen
Flugverspätungen und Flugausfälle
Wichtig ist die Abklärung, ob der verspätete Flug unter das EU-Fluggastrecht fällt. Stammt der Flug aus einem Nicht-EU-Land, so greifen die Montrealer Übereinkommen, die für den Geschädigten eine andere rechtlichen Rahmen darstellt.
Viele Airlines kommen ihrer Zahlungspflicht nicht oder nur ungern nach. Kontaktaufnahmen der Kunden werden ignoriert oder bewusst in die Länge gezogen. Manchmal wird versucht, den Kunden mit Gutscheinen zu entschädigen, die bei weitem nicht den Gegenwert des entgangenen oder verspäteten Fluges haben. Dazu wird oft damit taktiert, den Kunden zu Verzichtserklärungen für weitere Ansprüche zu bewegen. Generell werden die Entschädigungswege bewusst mühsam und zeitintensiv gestaltet. Besonders schwierig wird es für geschädigte Kunden, wenn der Flug über einen Drittanbieter gebucht wurde.
Verlorenes oder beschädigtes Gepäck
Auch hier gilt: Sofort den Schaden melden, die Fristen sind knapp gesetzt: Bei verspätetes Gepäck muss binnen 21 Tage nach Übergabe reklamiert werden, sollte das Gepäck Beschädigungen aufweisen, müssen diese binnen 7 Tage nach Übergabe reklamiert werden.
Was bietet Recht2Go?
- Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die D.A.S.-Juristen prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
- Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützen wir Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Schreiben an die Gegenseite.
- Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk
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Alles, was Sie über Recht2Go wissen müssen
Welche Leistungen bietet Recht2Go?
Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich zu Ihren Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, streben unsere Juristen eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.
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Was kostet Recht2Go?
Die monatliche Kosten betragen 5,90 Euro.
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Recht2Go ist jederzeit ohne die Einhaltung einer Kündigunsfrist kündbar.
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