Ärger im Urlaub
Das Hotel sieht in keiner Weise aus wie bei der Buchung angegeben, neben dem Feriendomizil tut sich eine riesige Baustelle auf, das Essen ist so geschmacklos wie die Witze des Servicepersonals: Unter entgangene Urlaubsfreuden versteht man die Vereitelung des Reisezwecks, beispielsweise die Erholung oder das Vergnügen. durch den Reiseveranstalter. Wie kann man gegen entgangene Urlaubsfreuden vorgehen und was sind die ersten Schritte dafür?
Entgangene Urlaubsfreuden: Welche rechtlichen Mittel gibt es?
Entgangene Urlaubsfreuden sind gut dokumentiert: Bei der „Frankfurter Tabelle“ und „Wiener Liste“ handelt es sich jeweils um eine Auflistung über die zulässige Höhe der Preisminderung bei mangelhaften Urlaubsreisen. Hier haben Gerichte aus Deutschland oder Österreich Entscheidungen über die Höhe der dem Kunden zustehenden Preisminderung getroffen.
In beiden Aufstellungen werden hauptsächlich Pauschalreisen (also, Flug samt Hotel und Nebenleistungen) thematisiert. Zu finden sind darin so gut wie alle Mängel, beispielsweise:
- der verspätete Abflug
- geschmacklose Speisen
- vor Ort nicht existenter, jedoch zuvor gebuchter Liegestuhl
Ein Beispielfall: Fehlende Kinderbetreuung als entgangene Urlaubsfreude
Die Ehegatten S. wollen mit ihrem kleinen Enkelsohn verreisen, bei Buchung der Reise legen sie ausdrücklich Wert darauf, dass die Hotelanlage über Kinderbetreuungsmöglichkeiten und über einen Sandstrand verfügt. Schließlich entscheidet sich Familie S. für eine Hotelanlage mit „schön angelegtem Sandstrand" und „Kindergarten".
Vor Ort angekommen, erlebt die Familie eine bittere Enttäuschung: Vor dem Hotel kein Sandstrand, der Kindergarten während des gesamten Aufenthaltes geschlossen. Das Ehepaar macht nach seiner Heimkehr neben der Preisminderung für fehlende Kinderbetreuung und fehlenden Sandstrand auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geltend macht – die fehlende Kinderbetreuung war eine erhebliche, nicht vorhersehbare Belastung für die Erholung suchenden Großeltern.
Die Rechtsprechung finden Sie bei unseren Rechtfällen.
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Ihre Rechte bei Pauschalreisen
Welche Rechte haben Sie konkret bei Buchung einer Pauschalreise oder einer Individualreise?
Dieser Frage geht D.A.S. Partneranwältin Mag. Herta Bauer auf den Grund:
Risiken und Probleme beim Vorgehen gegen entgangene Urlaubsfreuden
Entgangene Urlaubsfreuden
Bei der Frankfurter Tabelle sowie der Wiener Liste handelt es sich lediglich um Orientierungshilfen, die das Gericht heranziehen kann, allerdings nicht muss. Im Einzelfall werden der Anspruch und dessen Höhe immer gesondert beurteilt. Zur Frankfurter Tabelle.
Kosten eines Rechtsstreits
Bevor man einen Rechtsstreit anpeilt, dessen Ausgang unklar ist, sollte man sich über den finanziellen Aufwand eines Gerichtsverfahrens klar werden. Neben den eigenen Anwaltskosten trägt man im Falle einer Niederlage die gesamten Prozessführungskosten.
Was bietet Recht2Go?
- Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die D.A.S.-Juristen prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
- Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützen wir Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Schreiben an die Gegenseite.
- Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk
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Alles, was Sie über Recht2Go wissen müssen
Welche Leistungen bietet Recht2Go?
Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich zu Ihren Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, streben unsere Juristen eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.
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Welche Rechtsgebiete sind abgedeckt?
Unsere Juristen beraten Sie bei allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht.
Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht (darunter fallen etwa Gemeindeabgaben, Parkgebühren oder Rundfunk- und Fernsehgebühren) werden generell nicht abgedeckt, bzw. nur der Steuerrechtsschutz als Versicherungsleistungs-Zusatzpaket. In diesem Rechtsbereich helfen ausgewiesene Spezialisten (z.B. Steuerberater) weiter.
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