Mann sitzt verzweifelt vor Laptop, weil er Mobbing ausgesetzt ist.
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Antimobbing-Rechtsschutz

Schützt Sie bei Auseinandersetzungen wegen Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

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Inhaltsbereich

Was ist versichert?

Mobbing

Außergerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen am Arbeitsplatz gegen Kollegen und Vorgesetzten

    Sexuelle Belästigung

    Außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Arbeitskollegen und Vorgesetzten

      Beispiele für die Arbeitsgerichts-Rechtsschutz

      • Sie werden am Arbeitsplatz von Ihren Kollegen gemobbt.
      • Ihr Chef macht anzügliche Bemerkungen in Ihrer Gegenwart.
      • Die ERGO sorgt mit dem Antimobbing-Rechtsschutz dafür, dass Sie bei Auseinandersetzungen mit Arbeitskollegen und Vorgesetzten geschützt sind.

      Ein Fall aus dem echten Leben

      Alexandra R. versteht sich mit ihrem Vorgesetzten gut und verreist mit ihm auch immer wieder dienstlich. Das gute Verhältnis dürfte ihr Chef aber falsch verstanden haben. Denn am Abend eines Messetages macht er ihr beim Essen eindeutige romantische Avancen. Als Frau R. ihren Vorgesetzten zurückweist, reagiert er sehr verärgert.

      Ab diesem Zeitpunkt ändert sich die Arbeitssituation für Frau R. drastisch. Ihr Chef macht sich vor anderen Kollegen immer wieder über sie lustig, lässt anzügliche Bemerkungen fallen und gibt ihr Aufgaben, für die sie klar überqualifiziert ist.

      So ein Verhalten möchte sich die Angestellte auf keinen Fall gefallen lassen. Deshalb wendet sie sich an die D.A.S. Juristen, die sie ausführlich beraten und eine erfahrene Partneranwältin damit beauftragen, ein Unterlassungsschreiben aufsetzen. Dieses wird dem Vorgesetzten postalisch zugestellt und siehe da: Das Mobbing hat ein Ende.

      Für Frau R. sind keinerlei Kosten entstanden.

      Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

      Weitere ArbeitsWelt-Bausteine sind: 

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      Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.