Mann geht mit zwei Kindern an der Hand über ein Feld

D.A.S. Start-Rechtsschutz

Die solide Basis für Ihren Rechtsschutz. Der D.A.S. Start-Rechtsschutz ist individuell kombinierbar mit der ArbeitsWelt, WohnWelt, FamilienWelt und VerkehrsWelt.

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Auf einen Blick

Die wichtigsten Leistungen aus dem Start-Rechtsschutz

Streitigkeiten aus Verträgen

über bewegliche Sachen und Dienstleistungen, die Sie als Privatperson abgeschlossen haben.

Schadenersatzansprüche

können bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden geltend gemacht werden.

Strafverfahren

Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten- und Verwaltungsbehörden inkl. Kostenübernahme von Privat-Gutachten.

Rechtsberatung

Beratungen durch einen D.A.S. Juristen oder einen D.A.S. Partneranwalt sowie die Einholung einer zweiten Expertenmeinung zum gleichen Thema.

Beispiele für den Start-Rechtsschutz

  • Ihre neue Waschmaschine funktioniert nach kurzer Zeit schon nicht mehr und der Händler verweigert die Reparatur
  • Sie haben durch eine Fehlbehandlung im Krankenhaus Spätfolgen und wollen Klage einbringen
  • Sie sind in einen Fahrradunfall verwickelt und werden wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt

Die D.A.S. Rechtsschutzwelten

Der Start-Rechtsschutz ist Ihre starke rechtliche Basis, die Sie mit anderen Welten kombinieren können.

 

Kombinieren Sie den Start-Rechtsschutz ganz nach Ihrem Bedarf mit den anderen Produktwelten

  • ArbeitsWelt für alle Rechtsthemen rund um den Arbeitsplatz
  • WohnWelt für alle Rechtsthemen rund um Wohnung, Haus und Grundstück
  • FamilienWelt für alle Rechtsthemen rund um Familie, Erbe und Ihre Rechte als Patient, Schüler & Student
  • VerkehrsWelt für alle Kfz-Halter, Lenker & Beifahrer

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
 

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Ein Fall aus dem echten Leben

Als Jutta G. die Avancen ihres in sie verliebten Arbeitskollegen unterbindet, fühlte sich dieser verschmäht und droht ihr damit, sie „fertig zu machen“. Frau G. nimmt die Drohungen anfangs nicht ernst und ist umso überraschter, als sie eine Freundin darauf hinweist, dass private Aufnahmen und Nacktfotos von Frau G. im Internet zu finden sind. G.s Arbeitskollege hat diese unerlaubterweise von ihrem Handy gestohlen und auf Facebook veröffentlicht.

Frau G. ist schockiert und meldet sich bei einem Juristen des RechtsService in Wien. Dieser versucht mit der D.A.S. Direkthilfe® ihren Arbeitskollegen außergerichtlich zum Einlenken zu bewegen.

Als das nicht funktioniert, engagiert die ERGO für Jutta G. einen der rund 600 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte. Dieser vertritt Frau G. vor Gericht und kann den Prozess für sie gewinnen.

Im D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat ist der Internet-Rechtsschutz enthalten. Dieser inkludiert den Urheber-Rechtsschutz und Unterlassungsansprüche zum Schutz der eigenen Persönlichkeitsrechte im Internet.


Leistungen im Detail

Folgende Bausteine sind im Start-Rechtsschutz inkludiert:

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz

Ihre neue Waschmaschine funktioniert nach kurzer Zeit schon nicht mehr?

Ihre Haushaltsversicherung weigert sich, einen Schaden zu übernehmen?

Abgesichert sind Streitigkeiten aus Verträgen über beweglichen Sachen (z. B. bei Online-Bestellungen, entgangenen Urlaubsfreuden oder bei Dienstleistungen).

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Beratungs-Rechtsschutz

Ihr Vermieter verlangt, dass Sie die Kosten der Thermensanierung übernehmen. Sie möchten sich dazu rechtlich beraten lassen?

Abgedeckt sind die Kosten für Beratungen durch einen Juristen der D.A.S. Rechtsberatung oder einen D.A.S. Partneranwalt sowie die Einholung einer zweiten Expertenmeinung zum gleichen Thema.

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Herausgabe-Rechtsschutz

Der Mitbewohner Ihres Sohnes gibt das neue Tablet nicht zurück?

Der Nachbar borgt Ihren Rasenmäher an seine Verwandten weiter?

Mit dem D.A.S. Herausgabe-Rechtsschutz können Sie ihre Eigentumsansprüche geltend machen.

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Lenkerrechtsschutz

Sie werden mit dem Fahrzeug Ihrer Schwester unschuldig in einen Unfall verwickelt und dabei verletzt?

Ihr Mietwagen ist defekt, Sie sollen aber trotzdem den vollen Preis dafür bezahlen?

Versichert sind rechtlichen Schwierigkeiten als Lenker eines fremden Fahrzeugs.

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Schadenersatz-Rechtsschutz

Ihr Nachbar weigert sich, den vom ihm verursachten Schaden am Zaun zu bezahlen?

Sie haben durch eine Fehlbehandlung im Krankenhaus Spätfolgen und müssen Klage einbringen?

Versichert sind Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

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Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Die Sozialversicherungsanstalt erkennt Ihren Antrag auf Invaliditätspension nicht an?

Die Österreichische Gesundheitskasse verweigert die Übernahme der Kosten für ein teures aber notwendiges Medikament?

Versichert sind Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern (z. B. Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) und vor dem Sozialministeriumservice im privaten und beruflichen Lebensbereich.

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Straf-Rechtsschutz

Sie sind in einen Fahrradunfall verwickelt und werden wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt?

Der Straf-Rechtsschutz schützt Sie bei Verurteilungen wegen fahrlässiger Straftaten und bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens wegen eines Vorsatzdeliktes.

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Weitere Bestandteile des Start-Rechtsschutzes

Sie werden von einem Ihrer Bekannten durch ständige Anrufe und Drohbriefe belästigt?

Mit dem Anti-Stalking-Rechtsschutz sind Sie vor Eingriffen in Ihre Privatsphäre und vor Verfolgungshandlungen (Stalking) geschützt.

Das Gericht spricht Ihnen als Opfer eines Verkehrsunfalls Schmerzensgeld zu, das Ihr Unfallgegner aber nicht bezahlen kann?

Durch die Ausfallsversicherung werden Ihre höchstpersönlichen Ansprüche aus Körperschäden ersetzt, wenn diese beim Schädiger uneinbringlich sind.

Sie verlangen die Löschung Ihrer Daten bei einem Unternehmen, mit dem Sie nie eine vertragliche Vereinbarung hatten?

Mit dem Daten-Rechtsschutz können Ansprüche nach dem Datenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung  durchgesetzt werden.

Sie müssen Exekution führen gegen den Käufer, dem Sie via willhaben Ihre Plattensammlung verkauft haben, und benötigen dazu eine Online-Meldeanfrage? Oder eine Auskunft über seine Vermögensverhältnisse?

Das Exekutionspaket unterstützt Sie mit hilfreichen Leistungen im Falle des Falles.

Ihre Hochzeitsfotos wurden ohne Ihr Einverständnis für die Website des Fotografen verwendet?

Die Immaterialgüterrechtsdeckung schützt Sie bei Streitigkeiten rund um Ihr geistiges Eigentum und das Recht am eigenen Bild.

Wurde ein von Ihnen gemachtes Fotos unerlaubt im Internet verbreitet?

Der Internet-Rechtsschutz bietet Ihnen Schutz für die Durchsetzung oder Abwehr von urheberrechtlichen Schadenersatzansprüchen.

Sie haben sich bei einem Katastropheneinsatz verletzt und Ihre Unfallversicherung erbringt nicht die vereinbarte Leistung?

Die Katastropheneinsatzdeckung schützt Sie bei der Arbeit als freiwilliger Helfer bei inländischen Katastropheneinsätzen.

Ihre Rechnungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit werden von Ihrem Auftraggeber nicht bezahlt?

Der Rechtsschutz für sonstige Erwerbstätigkeit bietet eine Absicherung für Konflikte rund um sonstige Erwerbstätigkeiten (z.B. Babysitten, Tupperware-Parties, Vortragstätigkeit).

Sie haben im Urlaub eine Kamera gekauft, die Zuhause nicht mehr funktioniert?

Mit der ReiseWelt sind Sie weltweit nach Unfällen mit Körperschäden und bei privaten Wareneinkäufen im Ausland versichert.

Sie müssen sich gegen eine ungerechtfertigte Steuerforderung wehren?

Der Steuer-Rechtsschutz bietet Schutz für steuerrechtliche Probleme vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof sowie in Finanzstrafverfahren.

Weitere Versicherungsunterlagen

Die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen zu Ihrer Versicherung finden Sie bei den Versicherungsbedingungen.

So erreichen Sie uns

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder sonstige Anliegen? Kein Problem. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.