Trendsportarten im Sommer
Der Sommer in Österreich eignet sich hervorragend für Freiluftsport. Wir stellen unsere liebsten Sportarten zu Wasser und Land vor.
Mehr erfahrenIm Sommer ist Grillsaison! Wer liebt es nicht, nach einem Badetag am See wird zuhause noch gemütlich gegrillt, um den Abend ausklingen zu lassen. Im Eigenheim ist das meist kein Problem. Wer in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung wohnt, sollte jedoch einige Punkte beachten.
Grundsätzlich ist das Grillen im Garten, auf der Terrasse oder am Balkon erlaubt. Vorausgesetzt Sie belästigen damit keine Nachbarn durch Lärm, Rauch oder starke Gerüche. Dennoch ist es ratsam, vor dem Anwerfen des Grillers einen Blick in die Hausordnung bzw. den Mietvertrag zu werfen.
Für Mietwohnungen gibt es oft Einschränkungen bzgl. dem Grillen am Balkon. Diese finden Sie in Ihrem Mietvertrag oder in der Hausordnung. Darin können Grillzeiten als auch Grillorte vorgeschrieben sein. Gibt es keine schriftlichen Einschränkungen, gilt folgendes: Grundsätzlich ist Grillen erlaubt, solange Sie ordnungsgemäß vorgehen und es ortsüblich ist. Wichtig ist, dass Sie die Rauchbelästigung in Grenzen halten. So können Sie vermeiden, dass sich der Nachbar oder die Nachbarin beschwert. Es macht auch einen Unterschied, ob Sie auf einer Dachterrasse oder auf einem winzigen Balkon im 2. Stock eines hohen Wohngebäudes grillen.
Bei Eigentumswohnungen gilt generell, dass die Mehrheit der Wohnungseigentümer die Hausordnung festlegt. Daher haben Sie diesbzgl. Mitspracherecht. Zusätzlich müssen Sie natürlich die Zumutbarkeit und Ortsüblichkeit beachten. Sollten Sie sich zu rücksichtslos benehmen, können sich die anderen Eigentümer wehren. Eine Mehrheit der Wohnungseigentümer kann sich zusammenschließen und Klage auf Ausschluss aus der Eigentümergemeinschaft gegen Sie einbringen.