Grillen am Balkon – was ist zu beachten?

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Mann grillt am Balkon.

Im Sommer ist Grillsaison! Wer liebt es nicht, nach einem Badetag am See wird zuhause noch gemütlich gegrillt, um den Abend ausklingen zu lassen. Im Eigenheim ist das meist kein Problem. Wer in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung wohnt, sollte jedoch einige Punkte beachten.

Grundsätzlich ist das Grillen im Garten, auf der Terrasse oder am Balkon erlaubt. Vorausgesetzt Sie belästigen damit keine Nachbarn durch Lärm, Rauch oder starke Gerüche. Dennoch ist es ratsam, vor dem Anwerfen des Grillers einen Blick in die Hausordnung bzw. den Mietvertrag zu werfen.

Mietwohnung und Eigentumswohnung - wo ist das Grillen geregelt

Für Mietwohnungen gibt es oft Einschränkungen bzgl. dem Grillen am Balkon. Diese finden Sie in Ihrem Mietvertrag oder in der Hausordnung. Darin können Grillzeiten als auch Grillorte vorgeschrieben sein. Gibt es keine schriftlichen Einschränkungen, gilt folgendes: Grundsätzlich ist Grillen erlaubt, solange Sie ordnungsgemäß vorgehen und es ortsüblich ist. Wichtig ist, dass Sie die Rauchbelästigung in Grenzen halten. So können Sie vermeiden, dass sich der Nachbar oder die Nachbarin beschwert. Es macht auch einen Unterschied, ob Sie auf einer Dachterrasse oder auf einem winzigen Balkon im 2. Stock eines hohen Wohngebäudes grillen.

Bei Eigentumswohnungen gilt generell, dass die Mehrheit der Wohnungseigentümer die Hausordnung festlegt. Daher haben Sie diesbzgl. Mitspracherecht. Zusätzlich müssen Sie natürlich die Zumutbarkeit und Ortsüblichkeit beachten. Sollten Sie sich zu rücksichtslos benehmen, können sich die anderen Eigentümer wehren. Eine Mehrheit der Wohnungseigentümer kann sich zusammenschließen und Klage auf Ausschluss aus der Eigentümergemeinschaft gegen Sie einbringen.

Sicherheitstipps für's Grillen

  • Es wird empfohlen, einen bestimmten Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bauteilen einzuhalten. So sollten Sie bei geschlossenen Grillern seitlich einen Mindestabstand von 0,5 bis 1 Meter einhalten. Oberhalb des Grillers sollten Sie einen Höhenabstand von 2 Metern einhalten. So vermeiden Sie, dass eine hitzeempfindliche Wärmeisolierung zerstört wird.
  • Achten Sie darauf, dass die Rauchgase sicher abziehen können. Sicherheitshalber sollten Sie einen Wasserkübel zur Löschhilfe bereitstellen.
  • Zum Grillen dürfen Sie nur Holzkohle verwenden. Zum Entzünden können Sie Sicherheitsgrillanzünder nutzen. Lagern Sie diese in einigem Abstand zum Griller entfernt. Verwenden Sie als Grillanzünder keinesfalls Spiritus oder Benzin.
  • Nach dem Grillen sollten Sie die glühende Holzkohle löschen und in einem nicht brennbaren Abfallbehälter verwahren. Bitte nicht im allgemeinen Mistkübel entsorgen, dessen Inhalt durch die Glut in Brand gesetzt werden könnte.
  • Die richtige Versicherung für den Fall der Falle: Mit der ERGO Haushaltsversicherung und der ERGO Eigenheimversicherung sind Sie bei Unfällen im Haushalt optimal versichert.

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Wir wünschen Ihnen eine schöne Grillsaison!