Beispiele für die Ausfallversicherung
- Sie werden als Fußgänger von einem Fahrradfahrer verletzt und das Gericht spricht Ihnen Schmerzensgeld zu?
- Mit der D.A.S. Ausfallversicherung springt die ERGO ein und ersetzt Ihnen die zugesprochene Summe.
Ein Fall aus dem echten Leben
Yasmin M. ist gerade auf dem Weg in ihre Arbeit, als sie von einem Radfahrer am Zebrastreifen niedergestoßen und schwer am Bein verletzt wird. Mit Hilfe der eines spezialisierten D.A.S. Partneranwalts fordert Frau M. vor Gericht vom Unfalllenker Schadensersatz in Höhe von 3.500 Euro.
Das Gericht gibt Frau M. recht. Es verurteilt den Radfahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung und spricht Frau M. die geforderten 1.000 Euro Schmerzensgeld zu. Leider ist der Unfallgegner aber arbeitslos und hat kein Geld, um die Summe zu bezahlen.
Durch die Finger schauen muss Frau M. aber trotzdem nicht. Denn ihr D.A.S. Rechtsschutz enthält auch eine Ausfallsversicherung, der genau in solchen Fällen greift. Die ERGO springt ein und zahlt Frau M. die 1.000 Euro aus.
Auch um die Gerichts- und Anwaltskosten muss sich die D.A.S. Privatrechtsschutz-Kundin nicht kümmern.
Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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