Beispiele für die Ausfallsversicherung
- Sie werden bei einem Unfall mit Ihrem Fahrzeug verletzt und das Gericht spricht Ihnen Schmerzensgeld zu?
- Das gegnerische Fahrzeug ist aus dem Ausland und hat keine Haftpflichtversicherung? Ihre Ansprüche sind uneinbringlich?
- Mit der D.A.S. Ausfallsversicherung springt ERGO ein und Sie erhalten die zugesprochene Summe.
Ein Fall aus dem echten Leben

Yasmin M. ist gerade auf dem Weg mit ihrem Auto in die Arbeit. Bei einer roten Ampel fährt ihr das Auto dahinter hinein. Sie erleidet ein schweres Schleudertrauma. Mit Hilfe eines spezialisierten D.A.S. Partneranwalts fordert Frau M. vor Gericht vom Unfalllenker Schadenersatz.
Das Gericht gibt Frau M. Recht. Es verurteilt den Unfalllenker wegen fahrlässiger Körperverletzung und spricht Frau M. Schmerzensgeld zu. Leider ist der Unfallgegner arbeitslos und hat kein Geld, um dieses zu bezahlen.
Durch die Finger schauen muss Frau M. trotzdem nicht. Ihr D.A.S. Rechtsschutz enthält eine Ausfallsversicherung, die genau in solchen Fällen greift. Die Versicherung springt ein und zahlt Frau M. das geforderte Schmerzensgeld aus.
Auch um die Gerichts- und Anwaltskosten braucht sich Yasmin M. dank ihrer Privat-Rechtsschutzversicherung nicht kümmern.
Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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