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Die ERGO Zahnerhalt-Versicherung bietet Leistungen rund um die Gesundheit und den Erhalt der eigenen Zähne. Mit der ERGO Zahnersatz-Versicherung sind Kronen, Brücken und Implantate leichter bezahlbar. 

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Wenn Sie zahnärztliche Maßnahmen benötigen, kann es schnell teuer werden. Eine private Zahnversicherung ist eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb bietet ERGO die einzigen eigenständigen Zahnversicherungen in Österreich an.

 

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Meine zweite Box

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mit einem Zeilenumbruch

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Meine dritte Box

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Wichtig zu wissen: Nicht versichert sind u.a. vor Versicherungsbeginn medizinisch notwendige, ärztlich angeratene oder bereits begonnene Zahnerhaltbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen, bei Versicherungsbeginn bestehende Zahnlücken sowie kosmetische Behandlungen und Maßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit.

Leistungen im Überblick

ERGO Versicherungen für Ihr schönstes Lachen

Zahnerhalt - ERGO leistet pro Versicherungsjahr

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Zahnersatz - ERGO leistet pro Versicherungsjahr
  • bis 610 Euro im ersten Jahr
  • in der Folge erhöhen sich die Jahreshöchstbeträge jährlich
  • bis 3.700 Euro ab dem fünften Jahr 

Weltweiter Versicherungsschutz: Bei ERGO genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz und können somit auch Rechnungen von ausländischen Zahnärzten (z.B. Ungarn) einreichen. 

Zahnversicherung für Kinder

Zahnerhalt-Versicherung

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So einfach kann sich Ihr Lächeln sehen lassen

Mit Zahnversicherungen von ERGO haben Sie gut lachen.

Zahnversicherung abschließen

Einfacher und schneller in wenigen Minuten – auch online möglich. Versicherungsbeginn ab dem Tag nach Abschluss Ihrer Zahnversicherung.

Zahnärztliche Maßnahmen durchführen lassen

Wird eine Zahnbehandlung notwendig, dann lassen Sie sich beim Zahnarzt Ihrer Wahl behandeln. Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit.

Rechnung Ihres Zahnarztes einreichen

Es werden bis zu 90 % Ihrer Zahnarztrechnung rückerstattet – abzüglich aller gesetzlichen Sozial- und anderen Versicherungen – bis zur Jahreshöchstleistung.
Hier erfolgt die Leistungsmeldung.

Downloads & FAQ

Weitere Versicherungsunterlagen

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherung.at 
Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.

Leistungsmeldung / Zahnarztrechnungen einreichen

Unkompliziert und schnell - nutzen Sie unsere Online-Leistungsmeldung.

Häufige Fragen

ERGO leistet für versicherte Zahnerhalt-Behandlungen bis zu folgenden Höchstbeträgen pro Versicherungsjahr:  

   bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres bis 310 Euro 
   im 2. Versicherungsjahr bis 620 Euro
   im 3. Versicherungsjahr bis 930 Euro
   im 4. Versicherungsjahr bis 1.230 Euro
   ab dem 5. Versicherungsjahr bis 1.850 Euro 
   zusätzlich 255 Euro jährlich für Mundhygiene

ERGO leistet für versicherte Zahnersatz-Behandlungen bis zu folgenden Höchstbeträgen pro Versicherungsjahr:

   bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres bis 610 Euro
   im 2. Versicherungsjahr bis 1.230 Euro
   im 3. Versicherungsjahr bis 1.850 Euro
   im 4. Versicherungsjahr bis 2.470 Euro 
   ab dem 5. Versicherungsjahr bis 3.700 Euro 

Nein, bei ERGO gibt es für Erwachsene keine Wartezeit – der Schutz beginnt sofort. Bei Kindern gilt für nicht-unfallbedingte Kieferorthopädie eine Wartezeit von 8 Monaten.

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Mit ERGO in guten Händen

Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügend Sicherheit bietet. Wir von ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken.

  • Branchensieger
  • Höchste Servicequalität
  • Top Kundenzufriedenheit

So erreichen Sie uns

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder sonstige Anliegen? Kein Problem. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.