Zahnersatzversicherung

Zahnersatz­versicherung

Jetzt 3 Monate gratis - bis 30.9.2025!

Wir versichern Ihr Lächeln. Ab 20,59 Euro pro Monat.

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3 Monate gratis: Bei Abschluss einer Zahn-Versicherung bis 30. September 2025 erhalten Sie die ersten 3 vollen Monatsprämien rückerstattet. 

Was deckt eine Zahnersatzversicherung ab?

Mit der ERGO Zahnersatz-Versicherung sind Sie versichert, wenn es beim Zahnersatz teuer wird.

Versichert

  • Kronen, Teilkronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantate
  • Reparatur und Ersatz von dauerhaftem Zahnersatz

Nicht versichert, u.a.

  • Bei Versicherungs-Beginn bestehende Zahnlücken
  • Vor Versicherungs-Beginn medizinisch notwendige oder begonnene Zahnersatz-Behandlungen
  • Kieferregulierung (z.B. Zahnspange)
  • Zahnerhalt-Maßnahmen (z.B. Mundhygiene, Füllungen, Inlays)

Die ERGO Zahnersatzversicherung auf einen Blick

Kompakt und übersichtlich

Zahnersatz - dass zahlt ERGO
  • bis 610 Euro im ersten Jahr
  • der Betrag steigt jedes Jahr
  • ab dem 5. Jahr: bis 3.700 Euro pro Jahr
ERGO übernimmt Ihre Zahnarztrechnung
  • 90 % der Kosten für Zahnbehandlungen
  • abzüglich Leistungen aus der Sozialversicherung und anderen Versicherungen
  • bis zu den jährlichen Höchstbeträgen
Alle Privat- und Kassenärzte

Kosten für private Leistungen beim Zahnarzt sind versichert. Gehen Sie zu einem Privatarzt? Der Eigenanteil für Kassenleistungen ist ebenfalls gedeckt.

Weltweiter Schutz

ERGO zahlt auch, wenn Sie im Ausland beim Zahnarzt waren. Zum Beispiel in Ungarn.

So einfach kann sich Ihr Lächeln sehen lassen

Mit ERGO haben Sie gut lachen.

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Online in wenigen Minuten.
Versicherungs-Beginn ab morgen möglich.
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Mit ERGO in guten Händen

Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügend Sicherheit bietet. Wir von ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken.

  • Branchensieger
  • Höchste Servicequalität
  • Top Kundenzufriedenheit
Siegel Service-Champion: ERGO ist Branchensieger im erlebten Kundenservice

Weitere Versicherungsunterlagen

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherung.at 
Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.

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Unkompliziert und schnell - nutzen Sie unsere Online-Leistungsmeldung.

 

Häufige Fragen

ERGO leistet Kostenersatz für aufgrund ärztlicher Verordnung medizinisch notwendige Zahnersatz-Maßnahmen wie z.B. Kronen, Teilkronen, Brücken, Prothesen, Implantate

  • in Höhe von 90% der dafür bezahlten Rechnungen,
  • abzüglich aller diesbezüglichen Leistungen aus gesetzlichen Sozial- und anderweitigen Versicherungen,
  • bis zu folgenden Höchstbeträgen pro Versicherungsjahr:
    • bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres bis 610 Euro
    • im 2. Versicherungsjahr bis 1.230 Euro
    • im 3. Versicherungsjahr bis 1.850 Euro
    • im 4. Versicherungsjahr bis 2.470 Euro
    • ab dem 5. Versicherungsjahr bis 3.700 Euro

Bei Unfällen steht Ihnen hingegen von Beginn an jedes Versicherungsjahr stattdessen der maximale Höchstbetrag von 3.700 Euro zur Verfügung.

Die Prämienhöhe der ERGO Zahnersatz-Versicherung hängt vom Alter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn ab. Je jünger diese bei Versicherungsbeginn ist, desto günstiger ist die Prämie. Für Personen im Alter von 18 Jahren ist die Zahnersatz-Versicherung bereits ab 20,59 Euro monatlich erhältlich.

Die ERGO Zahnersatz-Versicherung bietet ein Top Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie beschränkt sich auf Leistungen für den Zahnersatz. Denn das sind Leistungen, die von der gesetzlichen Sozialversicherung im Regelfall nicht übernommen werden. Deshalb bietet die private Zahnersatz-Versicherung eine Abdeckung gegen unerwartete finanzielle Belastungen, die mit dem Verlust von zweiten Zähnen verbunden sind.

Die ERGO Zahnersatz-Versicherung leistet nicht, falls vor Versicherungsbeginn bereits eine Zahnersatzmaßnahme medizinisch notwendig war. Zusätzlich deckt die Zahnersatz-Versicherung keine Eingriffe an bereits fehlenden und nicht dauerhaft ersetzten Zähnen oder an provisorisch mit Zahnersatz behandelten Zähnen ab.

Wurden Sie mit einem dauerhaften und voll funktionstüchtigem Zahnersatz versorgt und muss dieser nach Versicherungsbeginn repariert oder erweitert werden, dann ist dieser Eingriff durch die ERGO Zahnersatz-Versicherung abgedeckt.

Nein. Die ERGO Zahnersatz-Versicherung deckt keine Maßnahmen für den Zahnerhalt (z.B. Füllungen und Prophylaxe), sondern nur für den Zahnersatz (z.B. Brücken, Kronen, Prothesen, Implantate) ab. Kosmetische Behandlungen (außer Zahnersatzmaßnahmen zur Beseitigung von Folgen eines Unfalls) sind ebenso vom Kostenersatz ausgeschlossen.

Leistungen dieser Art bietet Ihnen die ERGO Zahnerhalt-Versicherung.

Nein, bei ERGO gibt es für Erwachsene keine Wartezeit – der Schutz beginnt sofort. Bei Kindern gilt für nicht-unfallbedingte Kieferorthopädie eine Wartezeit von 8 Monaten.

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.